Worauf muss ich bei Rechtsschutzversicherungen achten?

Auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sagt ein alter Spruch. Auch in einem Rechtsstaat kann man nie mit Sicherheit sagen, wann man in einen Prozess verwickelt wird. Dennoch gehört die Rechtsschutzversicherung, im Gegensatz zu dem, was dem Verbraucher durch die Versicherer und auch einige Rechtsanwälte aus verständlichen Gründen eingeredet wird - zu den entbehrlichen Versicherungen. Die Vertreter rechnen den Kunden die Kosten für Gericht und Anwalt hoch. Schon in der zweiten Instanz sind die Kosten oft höher als der Streitwert. Der Streit um eine Geschwindigkeitsüberschreitung kost schnell mehr als 500 €. Ein Zivilprozess mit einem Streitwert von 5.000 € kommt in der ersten Instanz auf 3000 €, die Entscheidung einer Berufung auf insgesamt 7.000 €. In Deutschland gilt der Grundsatz: Wer verliert, trägt alle Kosten, auch die des Gegners. Nur bei einem Arbeitsgerichtsverfahren und einer Kündigung muss der Arbeitnehmer seine Anwaltskosten in der ersten Instanz selber tragen, auch wenn er gewinnt. Mit diesen Argumenten ist die Bundesrepublik ein Paradies für Rechtsschutzversicherung geworden: Jeder zweite Haushalt besitzt die eine oder andere Version, rund die Hälfte der Versicherten besitzt eine Verkehrs-Rechtsschutz. Die Deutschen sind damit Rechtsschutz-Europameister. In den vergangenen Jahren haben einige Gesellschaften neuer Rechtsschutzversicherer gegründet. Die Prozesshitliste der jährlich rund 2,5 Millionen Rechtsschutzfälle im Jahr: Prozesse rund ums Auto stellen 2/3 der Fälle, gefolgt von Streitigkeiten um Geld und Arbeitsrecht. Nehmen Sie es gelassen: Ein Prozess kommt nicht einfach so über sie ihren Regenschauer. Das Prozessrisiko lässt sich mit einem guten Anwalt relativ sicher abschätzen. Und wenn Sie gewinnen, war die Sache ohnehin für Sie kostenlos, ausgenommen Arbeitsgerichtsverfahren. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für den Versicherten in meisten Fällen lediglich das Kostenrisiko, sodass sich unbesorgt prozessieren lässt. Vergessen wird oft, was auch die Haftpflichtversicherungen einen Mini-Rechtsschutz beinhalten, und Autofahrern, Privatpersonen und Tierhaltern die Abwehr fremder Ansprüche abnehmen. Die meisten privaten Streitigkeiten werden ohnehin nach einer Rechtsberatung gütlich mit einem Kompromiss beigelegt: Prozesse führen nur Streithanseln. Anwälte werden natürlich immerzu einer Rechtsschutzversicherung raten: Mehr als 15% ihrer Einkommen fließen aus dieser Quelle. Verbraucher sollten die lange Reihe von Ausschüssen für Bauangelegenheiten, Verbrechen (auch Beleidigungen), Familien - auch Scheidung oder Unterhalt und R. Streitigkeiten bedenken. In Familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten werden nur die Kosten einer mündlichen oder schriftlichen Beratung oder Auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar gedeckt. Der Beratende darf aber nach außen hin nicht in Erscheinung treten und beispielsweise Anwaltsschreiben verfassen. Verwaltungsverfahren (etwa gegen die Schulbehörde) und Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfe sind ebenfalls nicht versichert. Im Arbeitsrecht sind Verhandlungen über Abfindung und Beratung zu einem neuen Arbeitsvertrag nicht gedeckt. Auch bei Vorsatz zahlt die Versicherung nichts: Wird der Versicherte (zu Unrecht) beschuldigt, etwas gestohlen zu haben, verweigert die Versicherung die Übernahme der Prozesskosten. Die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) besagen: Wird den Versicherten vorgeworfen, der Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht nur dann Rechtsschutz, wenn ihm ein Vergehen zur Last gelegt wurde, das sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann. Das schließt die nur vorsätzlich begehbaren Straftatbestände Beleidigung, Hausfriedensbruch, üble Nachrede, Verleumdung, Unterschlagung, Diebstahl, Begünstigung, Betrug, Untreue, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Urkundenfälschung, Wilderei und unterlassene Hilfeleistung aus. Jeder Rechtsschutzversicherte sollte sich erst einmal die Kostenübernahmegarantie des Versicherers holen, bevor er prozessiert.


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