Versicherungsbilanzen richtig lesen: Verwaltungskosten und Kapitalergebnis
Die Verwaltungskosten teilen sich in Zahlungen an die Vertreter und sonstige Kosten worunter die Kosten des Versicherungsberaters zu verstehen sind. Der Beitrag der Rückversicherer zu den Kosten wird abgezogen. In einer Verwaltungskostenübersicht ist teilweise die Grundstruktur des Versicherers zu erkennen: kein Geschäft bringt einen höheren Inkasso-und Bearbeitungsaufwand mit sich, hat aber eine günstigere Schadensquote als das Industriegeschäft mit seinen weit höheren Einzelfallquoten. Die Aufwendungen zur Schadensverhütung beinhalten vor allem die Feuerschutzsteuer, Beratung und Revisionsdienste, Forschung und Materialprüfung. Das Kapitalergebnis (netto) beinhaltete Erträge aus den Kapitalanlagen (vor allem Zinsen und Erträge aus dem Verkauf von Anleihen) minus Aufwendungen für Kapitalanlagen (Zinsen, Abschreibungen auf Kapitalanlagen, Verwaltungskosten). Das Kapitalergebnis sollte eventuelle versicherungstechnische Verluste ausgleichen. Die Durchschnittsrendite gibt die Verzinsung der laufenden Erträge in Prozent an. Sie ist die Kennziffer für den Erfolg des Anlagemanagements. Eine wichtige Kennzahl ist die Kostenquote auf die Prämieneinnahmen. Allerdings gibt es hier Sondereinflüsse. Durch den Direktvertrieb oder durch ehrenamtliche Mitglieder werben die Versicherer zu niedrigeren Vertriebskosten. Die Zuweisungen an die Prämieüberträger und die Schadensursachen können nur nach ihrer Tendenz beurteilt werden. Die ausgewiesenen Ertrag- und Vermögensteuern bilden bei den Industrieunternehmen eine gewisse Gegenprobe. Bei der Schadenquote werden lediglich die Prämieneinnahmen für eigene Rechnung und Aufwendungen für Schadensfälle verrechnet. Die Schadenaufwendungen aber sind eine problematische Größe, zudem werden die Erträge aus den Schadenreserven und Rückstellungen nicht berücksichtigt. Die beste Ertragsquelle der Sachversicherer ist die gelungene Unfallversicherung mit einer Schadenquote von rund 35 %. Durch die Gewinnschwelle Privatversicherung lässt sich beim Blick in die Bilanzen leicht beweisen: Kommentar der letzten Arbeitenversicherer, Privatkundengeschäft, Versicherungsgesellschaften, die im Industrie - und Gewerbe versicherungstechnische Gewinne verzeichnen. In den vereinigten Staaten gibt es die horizontale Spartentrennung: bei der Haftpflichtversicherung zum Beispiel muss die Industriesparte getrennt von der Privatsparte abrechnen. Eine Quersubventionierung ist damit ausgeschlossen. Die Verwaltungskosten für die Aufwendungen für Vertrieb, Inkasso, Verwaltung der Kapitalanlagen Beiträge für eigene Rechnung und dergleichen mehr: Grundsätzlich gilt, je niedriger die Verwaltungskosten, desto sparsamer aber die Versicherung. Die Eigenkapitalquote des Versicherers besteht aus Grundkapital, gesetzlichen und offenen Rücklagen in Prozent der verdienten Beiträge für eigene Rechnung. Die Eigenkapitalquote gibt Auskunft über der Ausstattung mit Eigenmitteln (Solvabilität). Ergänzt um das versicherungstechnischen Ergebnis werden die Erträge aus Kapitalanlagen. Das Ergebnis der versicherungstechnischen Ergebnisse ist meist negativ, allgemeine Ergebnisse dagegen positiv. Risikogeschäfte werden also durch die Kapitalerträge ausgeglichen.
Schließlich gibt es nach den Jahresüberschuss. Die Bruttoüberschusse nach Steuern kann an die Aktionäre ausgeschüttet werden oder im Unternehmen zur Selbstfinanzierung behalten werden. Die Ausschüttung an die Aktionäre wird überwiegend konstant gehalten. Schaden-Unfallversicherer stellen meist etwa die Hälfte des Jahresüberschuss in die Rücklagen ein (Isolierung), Aktiengesellschaften steigern damit den Wert der Aktie, Versicherungsgesellschaften und öffentlich - rechtliche Versicherer können so Eigenkapital bilden. Das Gesamtergebnis ist der Jahresüberschuss, dann, nach Veränderung der Rücklagen, der Bilanzgewinn.
Wichtiger nach als bei der Sachversicherung ist der Blick in die Bilanzen für Lebensversicherer. Das liegt überwiegend an der Intransparenz des Geschäftes, vor allem an der nicht garantierten Überschussbeteiligung. Wegen des Prinzips der Spartentrennung muss die Lebensversicherung ein eigenes Unternehmen sein.
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