Unfallversicherung
Umfangreiche Informationen und Online-Vergleich zum Thema Unfallversicherung
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Informationen zur Unfallversicherung
Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente.
Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück.
Infos und Vergleichsrechner zum Thema Unfallversicherung In welchem Zusammenhang steht die Unfallversicherung? Die Deutsche Sozialversicherung gliedert sich in fünf Teilversicherungen: Die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung. Die Unfallversicherung findet ihre gesetzliche Grundlage im siebten Sozialgesetzbuch (vom 1. Januar 1997) sowie in der Berufskrankenverordnung. Durch die Bismarcksche Sozialgesetzgebung 1884 ist das erste Unfallversicherungsgesetz in Kraft getreten, bis 1997 war sie Teil des dritten Sozialgesetzbuches. Wer ist die Unfallversicherung? (1) Die Gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Unternehmen der Privatwirtschaft und finanzieren sich durch Beiträge der Unternehmen. (2) Die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind für die Berufsgruppen der Landwirtschaft und den Gartenbau zuständig und finanzieren sich durch Beiträge und Steuern. (3) Die Unfallkassen bzw. die Gemeindeunfallversicherungsverbände sind zuständig für Mitarbeiter des Bundes, der Länder, der Kommunen – aber auch für Schüler, Studenten und Kindergartenkinder. Hier erfolgt die Finanzierung ausnahmslos durch Steuern. Was ist ein Unfallversicherungsfall? (nach SGB VII § 8 Absatz 1 Satz 1) Ein Deckungsfall tritt dann ein, wenn ein Mitarbeiter einen Unfall erleidet und deshalb gesundheitlich geschädigt wird. Es handelt sich um Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Arbeit selbst ereignen und entweder einen kurz- oder (bei Berufskrankheit) langfristigen körperlichen Schaden dadurch erleidet. Generell wird dies wie folgt formuliert: Dieser Unfall geschieht deshalb, weil der Mitarbeiter damit beschäftigt ist, seine versicherte Tätigkeit auszuüben (oder irgendetwas zu tun, wozu er durch seine Arbeit in irgendeiner Weise veranlasst wurde). Wie kommen die Versicherungsbeiträge zustande? Beiträge, die die Unternehmen zahlen, werden am Ende eines Geschäftsjahres berechnet. Umlagesoll, Löhne und Gefahrenklassen der Branchen ergeben hierbei eine Formel. Beiträge, die von den Gemeinden gezahlt werden, hängen von der Einwohnerzahl, der Versichertenzahl und den Löhnen ab. Was sind die Aufgaben der Unfallversicherung? – Vorbeugung (Prävention): Der Schadensfall (arbeitsbedingte Gefahren für die Gesundheit, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle) soll vermieden werden. Das heißt, Beratungsgespräche zur Herstellung und Pflege von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden durchgeführt. Dies kann z. B. in Form von Motivations- und Informationsveranstaltungen geschehen, die Arbeitsschutz zum Thema haben. – Rehabilitation: Man versorgt einen Geschädigten (finanziell und auch medizinisch) und hilft ihm, sich beruflich und sozial wiedereinzugliedern. Das kann im Einzelnen wie folgt aussehen: Medizinische Leistungen werden vom behandelnden Arzt direkt an die Berufsgenossenschaft ausgestellt – jede Leistung wird mit einem konkreten Betrag verbunden (UV-GOÄ 2001). Es wird hier eine umfassende Heilbehandlung erstattet. Oder: Entschädigungen und Lohnersatzzahlungen werden direkt ausbezahlt (Namen hierfür sind: Verletztenrente oder -geld bzw. die Hinterbliebenenrente). Auch gilt: Ist der Patient länger als 26 Wochen nach dem Ereignisfall noch in seiner Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent gemindert (das berechtigt zur Rente), erfolgen Auszahlungen seitens der Unfallversicherung. Bei Mitarbeitern von landwirtschaftlichen Betrieben berechtigen erst 30 Prozent Erwerbsunfähigkeit zur Rente. Weiterhin kann der Patient auch mit dem Ziel unterstützt werden, dass er überhaupt (etwa durch Umschulung) wieder am Arbeitsleben teilhaben kann (hier ist es nicht wichtig, dass er unbedingt seinen ehemaligen Arbeitsplatz wieder zugewiesen bekommen kann). Auch gehört es zum Aufgabengebiet einer Unfallversicherung, den Patienten sozial zu betreuen und dafür zu sorgen, ihn an der Gemeinschaft mitwirken zu lassen. Wenn eine Unfallverletzung sich jedoch deshalb schlimmer als erwartet entwickelt, weil der Arbeitnehmer schon einmal früher durch einen Unfall geschädigt wurde, kann die Unfallversicherung hier eine geringere Leistung auszahlen, als wenn dies nicht der Fall gewesen wäre. (Entschied der Bundesgerichtshof. Az.: IV ZR 216/07) Wer ist versichert? Die Unfallversicherung kann für folgende Personengruppen in Deckung treten: Arbeitnehmer bzw. Angestellte, Landwirte und Familienangehörige, Kinder im Besuch von Tageseinrichtungen, Schüler und Studenten, behinderte Menschen im Arbeitsverhältnis mit Behindertenwerkstätten, Helfer bei Unglücksfällen, Katastrophenschutz- und Zielhalter. Weiterhin sind auch versichert – Blut- und Organspender, Strafgefangene, Entwicklungshelfer und freiwillig versicherte Unternehmer.