Steuern bei Investmentanlagen: die Steuermitteilung der Fondsgesellschaften
Da Sie als Anleger nicht wissen können, wie viele Zins - Dividendenerträge und wie viele Kursgewinne ihr Fonds vereinnahmt hat, sind die Fondsgesellschaften beziehungsweise Fondsplattformen als depotführende Institute verpflichtet, Ihnen diese Ausschüttungen beziehungsweise Anteile während des Geschäftsjahres mitzuteilen. In der steuerlichen Mitteilung finden Sie die Angaben, welcher Eurobetrag pro Fondsanteil zu versteuern ist, und sie müssen diesen Betrag lediglich in die Anlage KP übertragen. Dabei können Sie vorher Ihren Freibetrag abziehen.
Der Fiskus hat sich bis Anfang der neunziger Jahre schrecklich geärgert dass viele Anleger ihre Zins- und Dividendenerträge nicht angegeben hatten und dadurch steuerfrei ausgingen. Natürlich war dies illegal, aber die Möglichkeit, erwischt zu werden, war für Delinquenten nicht sehr groß. Studien ergaben, dass lediglich etwa jeder zweite Sparer ordnungsgemäß Einkommensteuer auf seine Zinsen zahlte. Dies veranlasste schließlich das Bundesverfassungsgericht, den Gesetzgeber aufzufordern, bis zum Jahr 1993 eine gleichmäßige Zinsbesteuerung sicherzustellen. Dies ist durch die Einführung der Zinsabschlagsteuer geschehen. Der Gesetzgeber ging mit Freude daran, ein Gesetz zu schaffen, damit Kapitalerträge ordnungsgemäß versteuert würden. Die Freude wurde aber etwas getrübt, da viel deutsches Kapital über die Grenzen der Ausland gebracht wurde - insoweit reicht der Arm des deutschen Steuergesetzgeber meistens nicht. Sicherlich muss man auch seine Erträge von im Ausland veranlagten Papieren versteuern. Aber lange Zeit fand kein automatischer Steuerabzug statt und die Nachprüfbarkeit ist im Ausland erschwert. Dennoch wurde die Zinsabschlagsteuer per 1.1.1991 eingeführt. Sie wird erhoben unter anderem auf die Zinserträge aus - und ausländischen Investmentfonds und auf Mietverträge offener Immobilienfonds. Sie wird von der depotführenden Stelle in Deutschland anonym an das Finanzamt abgeführt. Die Zinsabschlagsteuer beträgt 30% auf Papiere,die in dem Depot verwahrt werden, um 35% auf Tafelpapiere, die in Deutschland eingelöst werden. Dazu kommt der Zeit nach der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, so dass der Abzug derzeit bei 31,65% und 36,92% liegt. Das deutsche depotführende Institut kann vom Zinsabschlag absehen, wenn sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben oder eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV - Bescheinigung) vorgelegen haben oder über Guthaben in ihrem Stückzinslauf bei ihrer Bank verfügen. Eine NV-Bescheinigung stellt ihn ihr Wohnsitz - Finanzamt aus, wenn zu erwarten ist, da sie keine Einkommenssteuer zahlen müssen. Die Bescheinigung gilt jeweils für drei Jahre und ist der Bank im Original abzugeben. Je nachdem, wie hoch Ihr persönlicher Einkommensteuersatz ist, wurden ihn durch den Zinsabschlag zu viele oder zu wenig Steuern abgezogen. Der Zinsabschlag wird daher im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer verrechnet, so dass sie letztlich auf die Zinserträge und die Hälfte der Dividende träge ihren persönlichen Steuersatz zahlen. Insofern ist die Zinsabschlagsteuer keine zusätzliche Steuer, sie wird nur an anderer Stelle erhoben. Wenn sie ihre Fondsanteile in ein Depot im Ausland - beispielsweise im Investmentdepot einer ausländischen Fondsgesellschaft - verwahren, muss die ausländische Stelle keine Zinsabschlagsteuer einbehalten. Sie müssen dann im Rahmen ihrer Steuererklärung die Zins-und Dividendenerträge angeben. Je nachdem, wann sie ihre Steuererklärung abgeben, kann auf diese Weise die Steuerzahler um ein bis anderthalb Jahre verschoben werden, dass ihnen zumindest einen Zinsvorteil einbringt. Bei ausschüttenden ausländischen Fonds wird der Zinsabschlag vom depotführenden Institut einbehalten, wenn das Depot in Deutschland geführt wird. Da dieser Fremdwährungsfonds nicht ausschütten, führt hier die inländische Fondsgesellschaft selbst die Zinsabschlagsteuer zum Ende des Geschäftsjahres an den deutschen Fiskus ab. Ausländische thesaurierende Fonds können so nicht verpflichtet werden; hier wird ein anderes Verfahren angewandt.
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