Staatliche Förderung: die Wohnungsbauprämie
Als Wohnungsbauprämie gibt der Staat weitere 10% dazu, wenn über die vermögenswirksame Leistungen hinaus ein Alleinstehender noch einmal bis zu 512 € (Verheiratete: 1024 €) im Jahr auf das Bausparkonto einzahlt. Diese Förderung können ebenso viele erhalten die mehr verdienen als die Einkommensgrenzen der Sparzulage zulassen denn für die Wohnungsbauprämie liegen die Grenzen bei 20.600 € zu versteuernden Einkommen pro Jahr für Alleinstehende bis zu 41.200 € für Ehepaare. Das Finanzamt schreibt sowohl für Fonds und Aktien als auf Bausparverträge Sperrfristen vor:
Wer etwa seine Fondsanteile im Jahr nach dem Einstieg antastet, muss auf staatliche Zulagen verzichten. Gerade bei Aktien sollte man besonders deren langfristige Wertentwicklung anschauen. Denn ein Papier, das kurzfristig große Wertsteigerungen verspricht, auf lange Sicht aber eher unsicher ist, nützt dem Anleger vermögenswirksame Leistungen wegen der vorgeschriebenen Laufzeit wenig.
Ausnahmen von dieser Jahresfrist macht das Finanzamt für Sparer, die länger als ein Jahr arbeitslos oder erwerbsunfähig sind. Auch für Fonds-Anleger, wenn sie heiraten oder sich selbstständig machen, gibt es Sonderregelungen. Bausparer, die aus dem Vertrag vor dem Ende der Sperrfrist aussteigen, können mit der Zulage ebenfalls rechnen; Voraussetzung ist allerdings, dass sie das Geld aus dem Hausbau oder Modernisierung stecken.
Eine Zulage vom Staat erhalten auch Arbeitnehmer, die Versicherungsleistungen in Aktien oder Fonds anlegen - seit 1999 auch dann, wenn sie bereits die Sparzulage für das Bausparen ausschöpfen.
Diese Art des Vermögensaufbaus wird mit 20% Zulage sogar doppelt so hoch gefördert wie ein Bausparvertrag.
Für bis zu 408 €, die der Arbeitgeber so für seine Mitarbeitern anlegt, gilt diese 20-prozentige Förderung. Zusätzlich zu diesen 408 €, sofern der Arbeitnehmer die Zahlung aus seinem Gehalt aufstocken lässt, gibt es vom Staat als 82 € pro Jahr dazu. Nicht alle Investmentfonds sind in diese Vergünstigungen einbezogen: Aktien müssen einen Anteil von mindestens 60% am Fondsvermögen ausmachen, damit das Finanzamt die Zulage gewährt.
Auch Arbeitnehmer, die sich auf Vorschlag ihres Arbeitgebers am Kapital des Unternehmens beteiligen, können die staatliche Sparzulage bekommen.
Eine Beteiligung, die jemand gewährt bekommt, enthält ebenso wie andere die Unterstützung. Ferner kann der Mitarbeiter seine Beteiligung mit den Geldern aus dem vermögenswirksame Leistung aufstocken. Allerdings ist der Arbeitgeber weder verpflichtet, Beteiligungsmöglichkeiten für Mitarbeiter anzubieten, noch muss er, sofern er es tut, vermögenswirksame Leistungen zur Bezahlung Mitarbeitern nutzen. Sie gehören zu den freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers. Die beiden Zulagen zur vermögenswirksamen Leistungen für das Bausparen und für Beteiligungen gewährt das Finanzamt unabhängig voneinander. Investmentfonds sind in diesen Vergünstigungen einbezogen. Aktien müssen einen Anteil von mindestens 60% und vor Vermögen ausmachen, damit das Finanzamt die Zulage gewährt. Auch Arbeitnehmer, die ihre Arbeitgeber am Kapital beteiligen, können die staatliche Sparzulage bekommen.
Wenn der Arbeitnehmer über Belegschaftsaktien des Unternehmens beteiligt wird, ihm also eine Stimmbeteiligung oder ein Darlehen gewährt werden, erhält er ebenso wie andere die 20prozentige Unterstützung.
Finanzieren kann der Mitarbeiter seine Beteiligung mit den Geldern aus dem vermögenswirksame Leistungen. Allerdings ist der Arbeitgeber weder verpflichtet, Beteiligungsmöglichkeiten für seine Mitarbeiter anzubieten, noch muss er, wenn er es tut, die vermögenswirksame Leistung zur Bezahlung verwenden. Beides sind freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die beiden Zulagen zu dem vermögenswirksame Leistungen für das Bausparen für Beteiligungen gewährt das Finanzamt unabhängig voneinander. Die höchste Förderung von 130 € erhält, wer beide Möglichkeiten kombiniert. Allerdings reichen die vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber bislang nur selten aus, dafür müssen die immerhin 80 € auf das Bausparkonto für Beteiligungen zahlen, also Versicherungsleistung von über 888 Euro pro Jahr. Es bleibt aber die Möglichkeit, in Versicherungsleistungen aus dem eigenen Einkommen aufzustocken. Der Faktor Zeit spielt für den Arbeitnehmer - weil aber das geht, direkt vom Arbeitgeber auf das Bausparkonto oder in die festangelegten Aktienanlagen fließt, zahlt der Staat trotzdem den Bonus.
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