Reisekrankenversicherung: Privat versicherte, Leistungen, Verhalten im Schadensfall
Auch für privat versicherte kann die Auslands-Krankenversicherung sinnvoll sein. Die private Krankenversicherung ersetzt zwar alle Kosten, auch wenn der Versicherte in ein ausländisches Krankenhaus muss. Bei kostspieligen Behandlungen gibt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung. Allerdings ist der Schutz für Auslandsreisen auf vier Wochen begrenzt. Wer länger verreist, der sollte mit seiner Versicherung vorher eine Absprache treffen. Teilweise jedoch deckt die Private einen eventuellen Krankenrücktransport nicht. Diese Deckung wäre aber vor allem für Reisen nach Übersee empfehlenswert. Eine Reise-Krankenversicherung kann auch sinnvoll sein, wenn die private Krankenversicherung bei Nichtinanspruchnahme Beitragsrückerstattung zahlt. Die Zusatzpolice deckt die Folgekosten eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung im Urlaub, die zuhause ausgewählt werden müssen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt für ambulante und stationäre Behandlung, Operationen, Medikamente, Rücktransport (worüber aber allein der behandelnde Arzt entscheidet), gilt Überführungskosten bei Tod oder Bestattungskosten im Ausland. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausschlüssen: Die Versicherung zahlt nicht bei Erkrankungen, die sich bereits vor Reisebeginn bemerkbar gemacht haben, bei chronischen Krankheiten, für Zahnersatz, Entbindungen oder Psychotherapie. Im Allgemeinen erhalten Personen über 70 Jahre kein Versicherungsschutz. Eigentlich sollte der Versicherungsnehmer wieder einen Blick in das Kleingedruckte werfen: Die Unterschiede bei Deckungszusagen, vor allem für ein medizinisch notwendigen Rücktransport, sind beträchtlich. Manche Versicherer übernehmen nur die Restkosten zu den Krankenkassenkosten und auf Geschäftsreisen nichts. Im Schadenfall sollte der Versicherte bei umfangreichen und teuren Behandlungen sobald wie möglich die Versicherung informieren, notfalls über die deutsche Botschaft. Nehmen Sie die Versicherungsbescheinigung und Telefonnummer mit. Wer im Ausland und teuren Ländern wie den Vereinigten Staaten länger erkrankt, wird oft vom Versicherer zurückgeholt. Auf Wunsch übernimmt die Gesellschaft-vor allem bei teuren Krankenhausaufenthalten-die Kosten der Vorschüsse im Voraus oder rechnen direkt mit den Krankenhäusern ab; einige Gesellschaften schicken sogar per Telex zu jeder Tageszeit eine Kostenübernahmegarantie, falls gewünscht. Kleinere Arztrechnungen können Sie selbst begleichen. Die Rechnungen sollen aber detailliert die einzelnen medizinischen Leistungen enthalten. Versicherte können zwischen zwei Varianten wählen: Entweder sie zahlen pro Tag einen bestimmten Betrag und die Police gilt für ein Jahr für eine unbestimmte Zahl von Reisenden, die aber jeweils eine bestimmte Wochenzahl (meist sechs) nicht überschreiten dürfen. Preiswerter sind Jahresverträge. Sie verlängern sich automatisch, wenn nicht ein bis zwei Monate vorher gekündigt wird. Der Abschluss der Reiseversicherung ist einfach: Sie können bei Reisebüros, Reiseveranstalter und Automobilclubs abschließen oder sich die Unterlagen von der Versicherung direkt schicken lassen. Meist müssen Sie den Beitrag bei der Bank oder Post einzahlen, wie Zahlscheine oder Quittungen belegt. Die Preise für den pauschalen Schutz sind relativ einheitlich; sie schwanken zwischen 5 und 12 €. Allerdings zahlen ältere (je nach Versicherer 59 Jahren) bei vielen Versicherern mehr. Bei längerem Aufenthalt im Ausland und daher notwendigen Tagesschutz kann es sich jedoch lohnen, die Preise etwas genauer zu vergleichen.
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