Kosten von Investmentfonds: Ausgabeaufschlag, Kosten der Rücknahme und Fondswechsel
Wenn Fondsanteile gekauft werden, zahlt man neben dem Anlagebetrag auch die Einstiegskosten, im sogenannten Ausgabeaufschlag. Dieser wird bei jeder Einzahlung fällig, egal ob es sich um eine Einmalanlage oder um einen Sparplan handelt. Investmentfonds bieten allerdings den Vorteil, dass im Regelfall die Abschlussgebühren der einzelnen Einzahlung anfallen, und nicht, wie bei Lebensversicherung, die gesamten Anschlusskosten für die Laufzeit am Anfang belastet werden. Im Versicherungsbereich spricht man hier sogenannten Vorabprovisionierung.
Nur vereinzelte Fondsgesellschaften nutzen bei Fondsplänen die Möglichkeit der Kosten Vorausbelastung, um dem Vertrieb einen Anreiz zu geben, auch Investmentsparpläne abzuschließen. Paragraf 125 des Investmentgesetzes erlaubt es in Deutschland angelegten Fonds, dass bei Sparplänen von allen Sparplanraten des ersten Jahres von der Fondsgesellschaft bis maximal 1/3 ihrer Rate als Kosten belastet werden. Nach dem ersten Jahr dürfen die Anschlusskosten nur gleichmäßig verteilt auf ihre Sparplanrate belastet werden, was Günstiges ist für die Anleger. Allerdings gilt diese Einschränkung bislang nicht ausländischer Investmentanteile. Der maximale Ausgabeaufschlag wird von der jeweiligen Fondsgesellschaft festgelegt und muss in den Vertragsbedingungen sowie im ausführlichen und vereinfachten Verkaufsprospekt erwähnt sein. Er besteht in der Regel bei Aktienfonds zwischen drei bis 6%, bei Rentenfonds zwischen zwei bis 4%, bei offenen Immobilienfonds fünf bis 5,5%, bei Geldmarktfonds null bis 1%, bei AS-Fonds zwei bis 5%. Aus dem Ausgabeaufschlag wird zum einen der Vertrieb bezahlt. Je nachdem, wie wichtig der Vertriebspartner für die Fondgesellschaft ist, erhält er inzwischen 70% und 100% des Ausgabeaufschlag als Provision. Der Rest wird für die Depoteinrichtung und die mit dem Anteilskauf verbundenen administrativen Kosten verwendet. Korrekterweise wird der Ausgabeaufschlag als Prozentsatz angegeben, der auf die Nettoanlagesumme, also dem tatsächlich angelegten Betrag, aufgeschlagen wird - daher das Wort „Ausgabeaufschlag“, da es sich schöner anhört, den Ausgabeaufschlag als Prozentsatz von der Bruttoanlagesumme, also den gesamten vom Anleger überwiesenen Betrag inklusive Ausgabeaufschlag, an. 5% Ausgabeaufschlag auf die brutto Summe sind 5,25% auf die Nettosumme. Lesen Sie sich gegebenenfalls genau den Praxiskostenverkaufsprospekt durch. Meist wird hier anhand eines Rechenbeispiels erklärt, wieder Ausgabeaufschlag berechnet wird. Es gibt jedoch auch Variationsmöglichkeiten zum Ausgabeaufschlag. Fondsgesellschaften verlangen zum Beispiel ein Ausgabeaufschlag, der mit dem Anlagebetrag verrechnet wird. Ein Millionär zeitweise prozentual weniger als ein Anleger mit 1000 €. Wieder andere Fondsgesellschaften reduziert in Ausgabeaufschlag bei Sparplänen jeweils einer bestimmten Anlagedauer. Der Ausgabeaufschlag ist jeweils im Ausgabepreis enthalten, in denen der Kunde beim Verkauf von Fondsanteilen zum Zeitpunkt den Rücknahmepreis, indem man beim Verkauf der Vorteile erhält, spielt den Nettowert wieder. Die Differenz zwischen den beiden Preisen ist der Ausgabeaufschlag. Die genauen Rücknahmepreise von Investmentfonds werden in vielen Tageszeitungen und Magazin veröffentlicht. Die meisten Fondsgesellschaften publizieren ihre Preise auch im Internet. Wenn hiervon nichts in der Zeitung zu finden ist, sollte man bei der Fondsgesellschaft direkt nachfragen, in welcher Zeitung sie ihre Preise veröffentlicht - schließlich ist dazu verpflichtet. Inzwischen ist es durchaus üblich, über den Ausgabeaufschlag zu verhandeln und ihre Bank oder ihr unabhängiger Berater wird ihn vermutlich bei großen Anlagensummen entgegenkommen. Es lohnt sich, einfach mal zu fragen. Meistens fängt man in diesem Geschäft allerdings erstmals bei 25.000 oder 50.000 Euro an, von einer größeren Summe zusprechen
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