Kfz – Haftpflichtversicherung: Beitragsberechnung und Tipps für Wechsler

Seit dem 1.7.1996 gilt in der Auto-Pflichtversicherung ein neues Tarifsystem. Fast alle der 100 deutschen Autoversicherer haben umgestellt. Bisher richtete sich die Grundberechnung nach der PS-Stärke des Autos. Die Regel: Je mehr der erste Wagen hat, desto höher die Versicherung. Der neue Tarif dagegen beruht auf der von den Versicherten geführten Unfallstatistik für die insgesamt 10.000 gelisteten Automodelle. Entscheidend sind die Faktoren Unfallhäufigkeit und Schadenhöhe. Die Idee: bestimmte Fahrer befahren bestimmte Fahrzeugtypen. Eine schwere Luxuslimousine ist weniger häufig in Unfälle verwickelt als ein Sportwagen mit gleichen PS-Stärken. Die alten PS-Klassen wurden daher durch 16 Typ - Klassen von 10 bis 22 abgelöst. Die Kaskoversicherung hat schon 31 Typklassen von 10 bis 40. Diese Klassen sind aber unabhängig von der Haftpflicht-Einstufung. Die neuen Tarife gelten nur für neu abzuschließenden Verträge. Wenn der Kunde es wünscht, können Altverträge auf den neuen Tarif umgestellt werden. Wer sein Vertrag behält, kann wählen, ob er beim alten Tarif bleibt oder ob ein Vertrag nach dem neuen System günstiger ist. Rund 40% aller Autos sind in der neuen Regelung schlechter dran. Für 60% der Fahrzeuge ändert sich nichts, alles wird günstiger. Diesel, Geländewagen, ältere Autos und Kleinbusse werden teurer. Die Gründe sind unterschiedlich: Dieselfahrzeuge werden vor allem von Vielfahrern genutzt. Ältere Fahrzeuge werden von jungen Leuten gewählt, die meist riskanter fahren. Geländewagen verursachen wegen ihrer Vorbauten schon bei kleinen Auffahrunfällen hohe Schäden und Cabrios werden meist als Liebhaberfahrzeuge gehalten, wenig bewegt und sehr gehegt. Beispiel: Die Versicherungsprämie sinkt, wenn das Auto in eine Typklasse kommt, die kleiner ist als die genannten Klassen. Wer also einen 55-kW-Golf besitzt muss wenige Jahre Unfallfreie fahren um in Klasse 15 zu kommen und Geld zu sparen. Allerdings wird phasenweise ein Typklassetarif angeboten. Auch wenn neue Tarif billiger kommt, haben sich einige Bedingung verschlechtert. Bei Unfällen steigt die Eigenbeteiligung bei leichter Fahrlässigkeit, bei grober Fahrlässigkeit sogar bei 5.000 € statt wie bisher 2500 €. Ein wichtiger Punkt sind beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer. Der Versicherer verlangt häufig, dass auch die Kasko-Versicherung umgestellt wird. Wenn der Wagen keine Wegfahrsperre hat, ersetzt die Versicherung beim Diebstahl nur 90% des Schadens. Teilweise gilt ein anderes Rückstufungssystem nach Unfällen. Doch selbst mit dem Umstieg ist die neue Klasse nicht endgültig. Die Schadenshäufigkeit des jeweiligen Typs wird künftig einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Ein Neuwagen kann so schnell hochrutschen, wenn er im Alter als Einsteigerfahrzeug für Führerscheinneulinge beliebt wird. Wer also nur wenig Beitrag sparen sollte, bleibt lieber beim alten Tarif.


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