Fondspicking
Bei über 8000 Fonds, gibt derzeit zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland berechtigt sind, fällt es schwer den Überblick über die Fondsperformance zu behalten. Verständlich, dass einige Anleger oder Anlageberater sich vor der Last, Zeichnungstermine und die Märkte beobachten zu müssen, befreien wollen nach geeigneten Fondspickingmodellen Ausschau halten. Fondspicking ist dabei nichts anderes als die Vermögensverwaltung über Investmentfonds.
Um es gleich vorwegzunehmen: auch hier ist die Auswahl nicht einfach. Sie sollten nicht außer Acht lassen, dass einige Fondspicking-Modelle zum Bereich des so genannten grauen Kapitalmarktes gehören, und sie weniger reglementiert werden. Demnach gibt es auch bei Fonds-Picking - Modellen die gesamte Palette von hochgradig unseriös bis vernünftig mit allen Schattierungen. Einige Fondspicking- Modelle sind aufgrund unterschiedlicher Probleme bereits vom Markt verschwunden. Rechtsformen von Fondspicking-Modellen können wie folgt aussehen: Sie können zum Beispiel die Form von Lebensversicherungen annehmen (fondsgebundenen Lebensversicherungen), Investmentfonds sein, Gesellschaftlichen bürgerlichen Rechts (GbR), standardisierte Depots, individuelle Depots, stille Beteiligungen. Lebensversicherungen haben dabei den Vorteil,dass sie sehr der staatlichen Aufsicht und speziellen gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Die anderen Rechtsformen sind dagegen freier in ihren Anlageentscheidung, rutschen aber manchmal durchs Raster der behördlichen Überwachung. Daher ist besonders hier ein unabhängiger Mittelverwendungskontrolleur wichtig. Das Problem ist, dass sich Fondspicker nicht - wie beispielsweise Fondsmanager - eine ein engmaschiges Investmentgesetz halten müssen. Aufgrund der in Deutschland herrschenden Vertragsfreiheit kann ein Fondspicker seine Geschäftsbedingungen, Gebühren, Anlagespielräume, Kündigungsfristen und so weiter frei vereinbaren. Eine Ausnahme von dieser Regel sind Fondspicking-Modelle, die in der Form eines Dachfonds oder einer Lebensversicherung gegründet wurden. Inzwischen gehören Fondspicker zwar zu denjenigen Finanzdienstleistern, die sich beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen als Finanzdienstleistungs Institut registrieren lassen müssen. Inwiefern diese Aufsicht tatsächlich vor unseriösen Fondspickern chützt, wird sich erst in der Zeit zeigen. Das Problem ist, die qualifizierten von den weniger qualifizierten, die seriösen von den unseriösen, die zu teuren von denen zu unterscheiden die preiswert sind. Die teuren von den weniger teuren zu trennen, ist dabei noch das geringste Problem. Wenn alles mit rechten Dingen zuginge, müssen alle Kosten des Fondspicking-Modells deutlich im Prospekt stehen. Auch die anfallende Umsatzsteuer sollte betrachtet werden, die erhöht mit unter die Gebührensätze 19 % ausfällt. Investmentfonds sind dagegen von der Umsatzsteuer befreit. Haben Sie die Kosten ermittelt, ist es Geschmackssache, und die Einstiegsgebühren von 10% Anlagen wurden mehr, wie sie beispielsweise von einigen Anbietern verlangt werden, für zu teuer oder für akzeptabel gehalten. Auch ob ihnen die Fondspickerei jährliche Management-Gebühren von über 5% wert ist, wie es bei einem Modell verlangt wurde, müssen sie letztendlich selbst entscheiden. Danebensollen sie auch die Gebühren für die Buchführung, Erfolgsbeteiligung, Wirtschaftsprüfer und Ähnliches betrachten, den sie sind zum Teil erheblich. Schwieriger wird es, wenn man den Anbieter des Fondspicking-Modells auf seine Seriosität und fachliche Qualifikationen überprüfen will. Bei Banken und Versicherungsgesellschaften mag dies nicht problematisch sein, aber bei anderen Anbietern gilt es herausfinden, was diese Anbieter vorher geleistet hat. Werden vernünftige Produkte angeboten, bei denen alles mit rechten Dingen zuging und bei denen außer ihm auch noch die Anleger verdient haben? Das Internet bietet gute Recherchemöglichkeiten und außerdem vergisst es nichts.
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