Die Reiseversicherung: Darauf muss ich achten!
Urlaub bedeutet nicht immer nur Spaß und Erholung: Allein auf den beliebten und belebten Skipisten verunglückten jährlich rund 165.000 Deutsche, 100.000 werden außerdem ein Verkehrsunfall verwickelt, Unzählige werden bestohlen. Reiseversicherungen sind daher ein gutes Geschäft für die Versicherer: Jeder achte Urlauber leistet sich die eine oder andere Police. Um Vergleich: Einen Reiseführer kauft sich nur jeder 10. Doch nicht immer ist ein spezieller Reiseversicherung notwendig. Schon die meisten normalen Versicherungen sind als sogenannte Grundversicherungen definiert: Sie gelten nicht nur zuhause, sondern immer, das heißt auch im Ausland. Grundversicherungen sind die Berufsunfähigkeit -, Haftpflicht -, Kraftfahrt -, Lebens -, Pflege -, private Unfall -, private Kranken -, Rechtschutz -, Sach -, Verkehrs - und sogar die Hausratversicherung. Dennoch sollte der Versicherte noch einmal genau nachsehen. Problematisch kann vor allem Reisen ins außereuropäische Ausland oder risikoträchtige sportliche Aktivitäten wie Fallschirmspringen und Berg steigen sein. Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Auslandsreise-Krankenversicherung die wichtigste Reiseversicherung. Zwar sollen sogenannte Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den wichtigsten europäischen Reisenden an eine weitgehend kostenlose Behandlung im Ausland garantieren. In den EU - Ländern und in der Schweiz, Tunesien und der Türkei kann der gesetzlich Versicherte jedoch die Leistungen der dortigen gesetzlichen Krankenkassenanspruch nehmen. Für diese Länder stellt die Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung aus. In Großbritannien und Nordirland ist dagegen kein spezieller Berechtigungsschein notwendig. Dorthin ist die Reise für gesetzlich Versicherte unproblematisch. Doch in anderen Ländern ist die Anspruchsbescheinigung oft nicht einmal das Papier wert: In Spanien beispielsweise wird nur gegen Bargeld behandelt. In anderen Ländern wie Frankreich wird zunehmend eine Selbstbeteiligung verlangt, obwohl die deutsche Krankenkasse die Kosten übernehmen. In einigen typischen Ferienzentren gibt es nicht genügend Kassenärzte, sodass auf Privatärzte ausgewichen werden muss. Auch in den österreichischen Bundesländern Salzburg, Steiermark und Tirol werden deutsche Urlauber häufig nur als Privatpatienten behandelt. Arzt -und Krankenhauskosten müssen dann wie in anderen Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen (Schweiz und Norwegen) vollständig selbst bezahlt werden.
Mit einer Auslands-Krankenversicherung sind nicht nur die
Arzt-Behandlungskosten sondern auch die Kosten für einen notwendigen medizinischen Rücktransport abgedeckt: Die Kosten dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht übernehmen. Sie können bei Schwerverletzten und Sondertransporten bis zu 10.000 € ausmachen. Der Rücktransport ist allerdings meist in den Auto-Schutzpflicht enthalten.
Wer zu den rund 5 Millionen Kassenmitgliedern gehört, die für den Krankenhausaufenthalt eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben: Der Schutz gilt auch im Ausland. Auch für privat versicherte kann die Auslands-Krankenversicherung sinnvoll sein. Die private Krankenversicherung ersetzt zwar alle Kosten, auch wenn der Versicherte in ein ausländisches Krankenhaus muss. Bei kostspieligen Behandlungen gibt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung. Allerdings ist der Schutz für Auslandsreisen auf vier Wochen begrenzt. Wer länger verreist, sollte mit seiner Versicherung vor einer Absprache treffen. Teilweise jedoch deckt die private Police einen eventuellen Krankentransport nicht. Diese Deckung wäre aber vor allem sehr empfehlenswert. Eine Reise-Krankenversicherung kann auch sinnvoll sein, wenn die private Krankenversicherung bei Nichtinanspruchnahme Beitragsrückerstattung zahlt. Die Zusatzpolice deckt die Folgekosten eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung, die zuhause auskuriert werden müssen.
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