Die Reisegepäckversicherung und die Hausratversicherung
Mehr als 100 Millionen € geben rund 8 Millionen deutsche Urlauber jedes Jahr in dem Glauben aus, damit die Reisegepäckversicherung abgeschlossen zu haben. Doch oft bleibt es beim Glauben: Im Schadenfall zahlt kaum noch eine Versicherung freiwillig. Das zeigt der Blick in die Gerichtssäle: Wer das Taxi mit seinem Gepäck vor dem Flughafen stehen lässt, um einen Gepäckwagen zu suchen, kriegt nichts. Wer am Flughafen am Kiosk eine Zeitung bezahlen will und daher den neuen Laptop zu seinen Bein stellt, ebenfalls nicht. Das Gericht: Er hätte ihn zwischen die Beine klemmen müssen. Die Urteile der Gerichte laufen darauf hinaus, dass der Versicherte sein Gepäck im Blick und auch im räumlichen Kontakt behalten muss. Der Kommentar der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände zu solchen Urteilen: Der Versicherte sollte sich auf der Reise so sorgfältig verhalten, als hätte er keine Versicherung abgeschlossen. Und wofür braucht er sie dann? Schließlich zahlt bei Reisen innerhalb Europas oder sogar der Welt oft die Hausratversicherung, und das Weit großzügiger. Über die sogenannte Außenversicherung sind Teile des Hausrates mitversichert, die sich vorübergehend bis zu drei Monaten außerhalb der Wohnung befinden. Auf Reisen innerhalb Europas ist der Hausrat mit 10% der Versicherungssumme oder maximal 7.500 € versichert gegen Brand, Sturm und Einbruch oder Diebstahl. Bei einfachen Diebstahl oder Beschädigungen ist aber nichts geschützt. Bei Diebstahl aus Autos werden bis 520 € oder 20% der Versicherungssumme erstattet. Bei einem Diebstahl in Hotels zahlt der Hotelier bei Nachweis des Verschuldens den hundertfachen Zimmerpreis maximal 3000 €. Die Zurückhaltung der Gepäcksversicherer hat Gründe: In keiner anderen Sparte ist der Versicherungsbetrug so ins Kraut geschossen wie der Reisegepäckversicherung. Da finden sich auf den Verlustlisten nur das aller Feinste, lauter Maßanzüge und Modellkleider. Und oft ist die Liste so lang kann man das Ganze nicht einmal in einen Koffer passen würde. Die Folge ist, dass die Versicherungen mittlerweile bei der Regulierung von Schadensfällen sehr restriktiv geworden sind.
Die meisten Versicherungen akzeptieren ohnehin nur Stammkunden. Außerdem sind die Prämien sehr hoch. Ein Blick in die Praxis: Marktführer bei der Gepäck-Assekuranz ist die europäische Reiseversicherung. Bei ihr gehen jährlich rund 85.000 Schadensmeldungen ein. 8000 Schäden lehnt die Gesellschaft ab, nur 200 Versicherte klagen. Vor Gericht haben auch sie nur wenig Erfolg: in weniger als 15% der Fälle konnten sie einen Sieg gegen die Versicherungsjuristen davontragen. Vor Gericht berufen sich die Unternehmen auf Paragraf 61 des Versicherungsvertragsgesetzes:
Danach ist die Versicherung von der Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Theoretisch umfasst der Versicherungsschutz das gesamte Gepäck, dass der Versicherte und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen während einer Reise mit sich führen. Dazugehören Gegenstände des persönlichen Bedarfs inklusive der am Körper getragenen Sachen. Diese Gegenstände sind versichert gegen Diebstahl und Raub, Beschädigung oder Fehlleitung, Einbruch in das Auto, und von Zerstörung durch Brand, Sturm oder höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind hingegen Schmuck, Fotoausrüstungen oder andere Wertsachen; sie sind bis maximal 50% der Versicherungssumme versichert, und das auch nur, solange sie getragen, benutzt aber sicher verwahrt werden. Im unbeaufsichtigten Auto sind Sie gar nicht versichert. Nachts von 20 bis 6:00 Uhr sind die Nichtwertsachen nur versichert während einer Fahrtunterbrechung von bis zu zwei Stunden und/oder Unterbringung in einer abgeschlossenen Einzelgarage. Zusätzlich muss sich das Gepäck in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befinden.
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