Die private Berufsunfähigkeitsversicherungen: Worauf muss ich achten?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherungen vereinbart der Kunde mit der Versicherung für den Versicherungsfall einer Rente. Diese ständige Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es erst seit 1975. Der Grund: Die Berufsunfähigkeit ist als Risiko schwer zu kalkulieren und kann eine hohe Versicherungsleistung nach sich ziehen. In der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen immer mehr Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente. Wegen der Angst vor Verlusten waren die Verkaufsanstrengungen bislang nicht allzu groß. Häufig sind die Prämien zu teuer. Allerdings gibt es wohl eine besondere Grundstruktur beim Ausgleich: Im Allgemeinen versichern sich Angestellte mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen. Diese aber zeichnen sich offenbar nur durch Pflichtgefühl aus. Derzeit ist nur jede 10. Berufsunfähigkeitsversicherungen von Selbstständigen abgeschlossen worden den größten Anteil stellt immer noch die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BOZ). Sie gibt es als Zusatz der Lebensversicherung. Hier kann der Versicherte innerhalb bestimmter Grenzen die Höhe seiner Berufsunfähigkeitsrente wählen. Wählbar ist die Beitragsbefreiung: Bei Berufsunfähigkeit läuft die Lebensversicherung ohne Beiträge weiter. Bei vielen Gesellschaften ist der kombinierte Schutz preiswerter als die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen. Allerdings läuft die BU-Rentenleistung meistens nur für die Dauer des Vertrages. Je nach Bedarf darf die Jahresrate maximal 48% oder 24%  erreichen. Bei Lebensversicherungssumme von 25.000 € kann also eine monatliche Rente von 1000 € oder 2000 € abgeschlossen werden. Die niedrigste Prämie kostet die Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung. Bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit zahlen die Versicherungen in jedem Fall, unabhängig davon, wie die Berufsunfähigkeit zustande gekommen ist. Es spielt also keine Rolle, ob Krankheit oder Unfall die Ursache war. Ausnahmen gelten für Krieg, bei strafbaren Handlungen oder absichtlicher Herbeiführung der Berufsunfähigkeit. Die Versicherer zahlen unabhängig davon, ob der Versicherte weitere Einkünfte erzielt oder nicht. Bei der Auszahlung der Leistung kann der Versicherte wählen: Die meisten entscheiden sich für die Pauschalregelung. Danach zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung voll, wenn der Kunde zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Es gilt alles oder nichts. Bei geringerer Berufsunfähigkeit bekommt der Versicherte nur eine Rente, wenn er pflegebedürftig ist. Ein Teil der Versicherungen bietet aber auch weniger starre Regelung an: Dabei wird je nach Grad der Berufsunfähigkeit gezahlt. Oft wird vereinbart, was der Versicherer bei einer Berufsunfähigkeit von 33% 1/3 der Rente, bei 50% 2/3 und ab 66% die ganze Rente zahlt. Typisch ist die 22/75-prozentige Staffelung: volle Leistung bei 72% Berufsunfähigkeit, darunter bei mehr als 22% Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung nach dem Grad der Berufsunfähigkeit oder der Pflegestufe - je nachdem, wann die Versicherten mehr bekommen. Im Fall 35-prozentiger Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte zum Beispiel 95% der vereinbarten Rente und zahlt 35% weniger ein. Für Beamte gibt es die Staffel der Regelung nicht, da sie bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und die Versicherung dann sowieso voll zahlen müssen. Nicht alle Gesellschaften versichern daher Beamten. Die Staffelregelung ist für die meisten Kunden besser: Der Versicherte erhält hier bereits ab Geld ab 33% Berufsunfähigkeit. Die Staffelregelung sichert bei der zu 90% durch Krankheit verursachten Berufsunfähigkeit. Die Mehrzahl der Berufsunfähigkeit ist nicht zu hoch. Außerdem wächst die Rente in dem Maß mit, wie der Verlauf der Krankheit die Gesundheit verschlechtert. Sozialversicherungspflichtige und Freiberufler, die über ein Versorgungswerk abgesichert sind, können zudem erst beim Berufsunfähigkeit von mehr als 50% mit Leistungen rechnen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherungen schließt also die Versorgungslücke. Nur Personen überwiegend körperlicher oder stark unfallgefährdeter Tätigkeit soll eine Pauschalregelung vereinbaren. Bei ihnen ist die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls hoch, und durch die Pauschalregelung bekommen Sie bereits um 50% Berufsunfähigkeit die volle Leistung.


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