Die Kraftfahrzeugversicherung: Pflicht und Kasko
Das Auto ist immer eines der liebsten Kinder der Deutschen. Zwar wird das gute Stück nicht mehr jeden Samstagmorgen im Trainingsanzug auf der Straße über Stand poliert, weil dies vielerorts mittlerweile verboten ist.
Aber noch fahren in Deutschland 42 Millionen Pkws. Damit besitzt jeder westdeutsche Haushalt im Schnitt 1,1 Autos (Stand 1990). Um eines dieser Fahrzeuge auffahren zu dürfen, muss eine Kfz-Pflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Wettbewerb in der Kfz - Versicherungsbranche ist hart. Nach der Freigabe der Tarife sinken die Beiträge deutlich: Selbst große Anbieter winken mit Rabatten, neue Direktversicherungen und traditionell kostengünstiger Anbieter wie die Koblenzer drängen auf den Markt. Die obligatorische Kfz-Pflichtversicherung scheint eine der wenigen Versicherungen zu sein, wo die Verbraucher- auch dank der Vielzahl von Autozeitschriften - intensiv die Preise vergleichen und nach dem billigsten Versicherer suchen. Bei den Versicherern ist die Autoversicherung ebenfalls sehr beliebt: Sie gilt als Türöffner kommen so gewonnenen Kunden weitere Versicherungen anbieten zu können. Sie ist sozusagen das Girokonto der Versicherungswirtschaft. Rund 45% des Gesamtumsatzes des
Sach-Versicherungsmarktes entfallen auf die Autoversicherung, davon 2/3 auf die Kfz-Haftpflicht. Die Kfz-Pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Halter von Kraftfahrzeugen. Sie schützt den Halter des Wagens - ähnlich wie die Privathaftpflicht - vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, wenn durch das versicherte Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde. Um den Unfallopfern Schadensersatz zu garantieren, wurde sie zur Pflichtversicherung erhoben.
Für die Wagenzulassung ist daher nicht der Fahrzeugbrief und Personalausweis notwendig, sondern auch die sogenannte Doppelkarte als Bestätigung einer abgeschlossener Pflichtversicherung. Versicherungshalter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer versichern Fahrzeuge. Pflichtversicherung gelten nur Europa. Die gesetzliche Deckungssumme wurde zum 1.7.1997 deutlich erhöht. Nun stehen nach Autounfällen bei einem oder zwei Verletzten oder Getöteten zu je
2,5 Millionen € und nur drei und mehr Verletzten insgesamt bis zu 7,5 Millionen € sowie auch für Sachschäden an bis zu 50.000 auf Vermögensschäden zur Verfügung. Über 90% der Versicherten haben eine unbegrenzte Deckung gewählt: Sach-und Vermögensschäden werden in ganzer Höhe ersetzt, Personenschäden jener Unternehmen bis zu 7,5 oder 12,5 Millionen € I. verletzte oder getötete Personen. Diese Deckung ist nur unwesentlich teurer und sollte daher bevorzugt werden. Auch. Die Versicherung zahlt nicht in das Fahrzeug zu einem anderen Zweck als im Antrag angegebenen verwendet wird (Vermietung), wenn der Fahrer keinen Führerschein hat oder ein unberechtigter (etwa in Autodieb) das Fahrzeug benutzt (auch bei Fahrerflucht), wenn eine dauernde Gefahrenerhöhung eintritt (Fahrer mit abgenutzten Reifen). Wer alkoholisierte oder unter Drogen einen Unfall verursacht wird oft mit bis zu 5.000 € am Schaden beteiligt (Rauschmittelklausel). Der Beitrag berechnet sich vor allem nach dem Fahrzeugtyp, den Zeitraum der Fahrpraxis und Schaden, in dem Zulassungsbezirk (390 Bezirken) und danach, ob das Fahrzeug privat genutzter vermietet wird. Bei Lastwagenanhängern spielt die Nutzlast eine Rolle, bei Arbeitsmaschinen das Gesamtgewicht, bei Omnibussen die Zahl der Plätze.
Je nach privater oder gewerblicher Verwendung des Fahrzeuges gibt es ebenfalls Tarifunterschiede. Außerdem wird bei halb-oder vierteljährlicher Zahlung der Prämie ein Zuschlag verlangt. Es empfiehlt sich daher die jährliche Zahlung, wie übrigens bei fast allen Policen.
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