Die Kfz Versicherung: die Vollkaskoversicherung

Rund 2/3 aller Personenwagen der Bundesrepublik sind Vollkasko versichert. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt die gleicht Schäden wie Teilkaskoversicherung, darüber hinaus aber auch Schäden, die durch das Verschulden des Fahrers des versicherten Fahrzeugs selbst entstehen. Außerdem werden Schäden durch Dritte ersetzt, wenn diese nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, zum Beispiel bei Fahrerflucht. Reine Brems -, Bruch - oder Betriebsschäden (auch Bedienungsfehler) sind jedoch nicht mitversichert. Fahren Sie etwa durch ein Schlagloch, ist der Achsenbruch unversichert. Fahren Sie aber gegen einen Baum, ist der entstandene Schaden versichert. Probleme haben Versicherte auch, wenn sie den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Beispiele sind Trunkenheit, Fahrzeugmängeln und bei Diebstähle: Unverschlossenes Fahrzeug, nicht Einlassen des Lenkradschlosses oder Schlüssel im Fahrzeug. Ein Schaden, der unter die Teilkasko fällt, wird übrigens reguliert, ohne dass der Schadensfreiheitsrabatt berührt wird. Der Grund: in der Teilkasko gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Eine Vollkaskoversicherung wird gemeinhin für Neuwagen empfohlen, zumindest für die ersten zwei bis drei Jahre. Eine Vollkaskoversicherung ist wesentlich teurer als eine Teilkasko. Grundsätzlich gilt auch hier: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Beiträge. Sie sollte daher so hoch wie möglich und für den Versicherten finanziell tragbar sein. Die Vertreter waren oft zu einer Selbstbeteiligung von 300 oder 400 €, verschweigen aber aus Provisionsgründen, dass es noch höhere Selbstbeteiligungen gibt. Hier sollte der Kunde genau die Differenz bei seinen jeweiligen Schadensfreiheitsrabatt kalkulieren. Oft lohnt sich sogar eine Selbstbeteiligung von fünf Euro. Tipp: Wer bereits viele Jahre schadensfrei fährt und nur noch 40% oder weniger Prämie zahlt, sollte prüfen, ob er die Teilkaskoversicherung nicht günstiger in einem Vollkaskoschutz tauscht. Vorsicht ist immer angebracht, wenn die Versicherungsgesellschaft gewisse Sonderbedingungen anbietet. So bieten die meisten Gesellschaften an, die Selbstbeteiligung von 150 € bei Teilkaskoschäden aufzuheben. Dafür ist ein Zuschlag zwischen 10 und 20% fällig - was für den Verbraucher selten günstiger ist. Vor allem ist völlig unverständlich, dass ein prozentualer Zuschlag fällig ist, da es in der Teilkaskoversicherung doch gar keinen Schadensfreiheitsrabatt gibt. Ein solcher wird aber so durch die Hintertür wieder eingeführt. Im Zug der Kaskoreform wurde dieser Rabatt offiziell eingeführt. Es passiert schnell, rund erwartet und etwa 2 Millionen Mal im Jahr: ein Unfall. Es gilt Ruhe zu bewahren, eventuelle Verletzte zu versorgen und auch noch an die Versicherung zu denken: Zunächst müssen Zeugen festgestellt werden. Bei größeren Unfällen sollen Fotos und Skizzen von der Unfallstelle und Bremsspuren gemacht werden, wenn möglich sogar mithilfe der Zeugen. Rufen Sie bei größeren Unfällen in jedem Fall, auch bei kleineren Unfällen die Polizei: Aussagen von Unfallgegner am Unfallort werden später widerrufen. Auf keinen Fall darf der Versicherte Ansprüche des Geschädigten anerkennen oder gar befriedigen, bevor dazu nicht das Einverständnis der Versicherung hat. Die einzige Ausnahme ist, dass er den Schaden selbst zahlen will und der Unfallgegner schriftlich auf alle Ansprüche verzichtet. Jeder Unfall muss der Versicherung schriftlich innerhalb einer Woche gemeldet werden. Auch wenn sich der Fahrer schuldlos fühlt, sollte der Zusammenstoß dem eigenen Versicherer gemeldet werden. In zwei von 10 Fällen ergibt sich eine Mitschuld. Den nicht gemeldeten Unfall zahlt der Autoversicherer dann zwar trotzdem, er kann sich die Schadenleistung aber bis zu 5.000 € vom Kunden zurückholen. Nur Schäden bis zu 52 €, die der Versicherte selbst zahlt, müssen nicht gemeldet werden. Ebenfalls mitgeteilt werden muss der Versicherung, wenn gegen den Versicherten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder der Strafbescheid kommt. Wer nur die Autonummer oder der Name des Unfallgegners bekannt ist, können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer der Versicherungsnummer und Gesellschaften erfragen.


Finanzen.de: nützliche Informationen und kostenlose Vergleiche zu Finanzen und Versicherungen aller Art




Get the Flash Player to see this player.

powered by finanzen.de


Comments are closed.





Search this site





“Domains sind und werden weiter im Wert wachsen,
stärker als jeder Wertgegenstand den die Menschheit je kannte!”
[ Bill Gates – Okt. 2006 ]

Poker Domains



Forex ist riskant!




Sedo - Domains kaufen und verkaufen etracker® Web-Controlling statt Logfile-Analyse

Wie Gut ist dein Pokerface? Ohne einen Pokerbonus hast Du keine Chance, versuche den Partypoker Bonus Code oder versuch Dein Glück mit Titan Poker. Wenn es gegen die Pokerprofis geht, auf jeden Fall den Everest Poker Bonus Code benutzen.