Die Haftpflichtversicherung: billig, gut und notwendig
Allzu leicht fällt es manchmal, die Gefahren des Alltags auszumalen. Das gilt vor allem für Haftpflichtschäden: Wer zum Beispiel als Fußgänger unaufmerksam über die Straße geht und ein Auto zum Ausweichen zwingen, kommt für den Schaden und eventuelle Behandlungskosten der Insassen auf. Wer Rad fährt, kann recht schnell eine ältere Dame auf dem Weg zum Einkauf über den Haufen fahren. Die Krankenhausrechnung geht an ihm. In der Schweiz besteht sogar eine Versicherungspflicht für das Fahrrad analog zur Autohaftpflichtversicherung. Die Gesetze sind hart und unerbittlich, aber gerecht- gemäß Paragraf 1823 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt Schadensersatz in unbegrenzter Höhe. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt diese unbegrenzte Verpflichtung, die in schweren Fällen die materielle Existenz des Versicherten gefährden kann.
Denn es ist möglich, dass er sein Leben lang zahlen muss. Die Haftpflichtversicherung ist daher die wichtigste Versicherung für jeden Erwachsenen. Sie sollte noch vor der Hausratversicherung stehen, schließlich kann man bei einem Hausratsschaden nicht mehr verlieren, der bereits besitzt (von einer hohen Verschuldung durch Konsumentenkredite einmal abgesehen), die Höhle eines Pflichtschadens ist aber unabsehbar. Sogar Sozialämter zahlen für Sozialhilfeempfänger eine Privathaftpflicht-Police. Die Police kostet bei günstigen Versicherungsgesellschaften rund 50 € oder etwas mehr und taugt doch wesentlich mehr als nur um die teuren Designer-Brillen zu ersetzen, auf die man sich gesetzt hat. Es sind unzählige Schadensersatzansprüche möglich: Sie können als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursachen, beim Sport jemand verletzen, vergessen den Herd auszustellen, wodurch einen Brand verursacht wird, oder die Waschmaschine läuft aus.
All dies sind Fälle für eine Haftpflichtversicherung. Dennoch haben nur rund 70% der Deutschen eine solche Versicherung abgeschlossen - eigentlich ein trauriges Ergebnis der Bemühungen der Versicherungsvertreter. Fast jeder Dritte trägt sein Risiko selbst, was auch für die möglichen Opfer ein Problem ist, wenn der Schaden vom Schädiger nicht mehr aus eigener Tasche bezahlt werden kann. Eltern haften vielleicht sogar zusätzlich für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Zwar gelten Kinder unter sieben Jahren als nicht schuldfähig, und zwischen den und den 18. Lebensjahr kann ihnen die erforderliche Einsicht bei Begehung der schädigenden Handlung fielen, was durch ein psychologisches Gutachten geklärt wird. Dennoch kann den Eltern eventuell eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden. Wohl bei keiner anderen Privatversicherung ist der Schutz so umfassend wie bei der privaten Haftpflicht. Versichert sind die meisten und wichtigsten Risiken des täglichen Lebens. Der Haftpflichtversicherer prüft die Schadensersatzpflicht des Versicherten, erleichtert bei Berechtigung den Schadensersatz, und er wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine Haftpflichtversicherung zahlt natürlich nur dann, wenn der Anspruch gegenüber dem Schädiger berechtigt ist. Doch keine Sorge: Bei Nichtberechtigten oder überhöhten Forderungen ist die Versicherung verpflichtet, notfalls im Kundeninteresse und in ihrem Eigenen zu prozessieren. Dabei übernimmt sie das Prozessrisiko und ist damit wie eine kleine Rechtsschutzversicherung. Die Pflichtversicherung gilt für Familie oder Haushalt. Darunter fallen beispielsweise Ansprüche wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bei Kindern oder Schäden durch im Haushalt beschäftigte Personen die Putzfrauen oder Au-pair-Mädchen. Die Haftpflichtversicherung deckt seit 1981 auch Schäden unter Verwandten und Angehörigen. Allerdings darf der Geschädigte nicht im Haushalt des Versicherten leben. Nicht ersetzt werden Schäden, die der Versicherte selbst erleidet, und Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.
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