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Währungs-Geldmarktsfonds und die steuerliche Behandlung von Geldmarktsfonds / Gemischte Fonds

Mit Geldmarktsfonds in fremden Währungen können sie von den höheren Zinssatz in anderen Ländern profitieren, gehen allerdings auch ein Währungsrisiko ein. Inzwischen gibt es Geldmarktsfonds in allen möglichen Währungen, von japanischen Yen über US-Dollar bis zur australischen Dollar und britischen Pfund. Bei einigen Fondsgesellschaften haben Sie eine breite Auswahl von Währung-Geldmarktsfonds Verfügung und können so profitieren- beispielsweise durch Zinszahlungen aus einer Währung-Anleihe, die sie im Depot halten. Außerdem können Sie über Währung-Geldmarktsfonds zu relativ niedrigen Spesen von einer Devise in die andere tauschen, denn die Umtauschkurse, die die Fondsgesellschaften bieten, sind durchaus moderat. Ein Beispiel: Ein Anleger hat aus einem Ausverkauf einen größeren Betrag im britischen Pfund erhalten. Diesen überweist er an eine Fondsgesellschaften und legt einen Pfund-Geldmarktsfonds an. Später switcht er bei derselben Gesellschaft in den Euro-Geldmarktsfonds und hat auf diese Weise elegant und kostengünstig in die Währung getauscht. Die Vorteile von Geldmarktsfonds sind dass sie ein guter Geld-Parkplatz sind - eine veranlage Zeiträume von bis zu drei Jahren. Es ist quasi kein Kursrückgang in Auflage unmöglich, da Geldmarktsfonds im Geldmarkt-Papiere investiert sind. Die Anlagedauer ist nichts im Vorhinein festgelegt (wie z. B. bei Festgeld). Es gibt keine Kündigungsfristen - wie zum Beispiel beim Sparbuch. Der Ausgabeaufschlag ist gering oder kaum vorhanden und liegt zwischen null und einem Prozent. Bereits mit einer relativ niedrigen Beträgen ist die Anlage oder der Verkauf von Geldmarktsfonds möglich. Die Nachteile bestehen darin, dass die Performance nun mal des kurzfristigen Zinssatz liegt. Die Performance ist bei Euro-Fonds steuerfrei, bei Währungsfonds überwiegend zu versteuern bis Ende 2008. Bei Fremdwährung- Geldmarktsfonds sind aufgrund von Währungsschwankungen stärkere Kursschwankungen möglich. Geldmarktsfonds nehmen fast ausschließlich Zinserträge ein. Daher ist quasi das Gesamtergebnis von Euro-Geldmarktsfonds zu versteuern. Bei Geldmarktsfonds in fremden Währungen sind die Zinsen in der Fremdwährung zu versteuern, Währungsgewinne bleiben dagegen steuerfrei, wenn die gesamten Fondsanteile mindestens über die Spekulationsfrist gehalten wurden. Zumindest ist das in die Regelung bis zum 31.12. 2008. Außerdem gibt es steuerermäßigte Geldmarktsfonds, die insbesondere 2006 / 2007 populär wurden. Geldmarktsfonds hatten einen Besonderen vermögenssteuerlichen Vorteil, als noch Vermögensteuer erhoben wurde. Während nämlich Festgeld mit 1% Vermögensteuer belastet war, lag der Steuersatz für Geldmarktsfonds über der Hälfte: 0,5%. Dar die Vermögensteuer seit 1.1.1997 bis auf Weiteres nicht erhoben wird, ist dieser Vorteil entfallen. Gemischte Fonds können ihre Fondsvermögen in Aktien, Anleihen (=Renten) und Liquidität investieren. Der Fondsmanager bestimmt nicht nur die Auswahl der einzelnen Titel, sondern auch die Aufteilung zwischen diesen drei Anlagemöglichkeiten. Daher werden einige gemischte Fonds auch als Vermögensverwaltung mit Fonds beworben, da sie wie ein Vermögensverwalter sehr weit gehende Anlagebefugnisse haben. Es gibt zwei Wertpapiergattungen, die sich weder klar den Aktien und den Renten zuordnen lassen: Wandelanleihen und Genussscheine.

Staatliche Förderung: die Wohnungsbauprämie

Als Wohnungsbauprämie gibt der Staat weitere 10% dazu, wenn über die vermögenswirksame Leistungen hinaus ein Alleinstehender noch einmal bis zu 512 € (Verheiratete: 1024 €) im Jahr auf das Bausparkonto einzahlt. Diese Förderung können ebenso viele erhalten die mehr verdienen als die Einkommensgrenzen der Sparzulage zulassen denn für die Wohnungsbauprämie liegen die Grenzen bei 20.600 € zu versteuernden Einkommen pro Jahr für Alleinstehende bis zu 41.200 € für Ehepaare. Das Finanzamt schreibt sowohl für Fonds und Aktien als auf Bausparverträge Sperrfristen vor: Wer etwa seine Fondsanteile im Jahr nach dem Einstieg antastet, muss auf staatliche Zulagen verzichten. Gerade bei Aktien sollte man besonders deren langfristige Wertentwicklung anschauen. Denn ein Papier, das kurzfristig große Wertsteigerungen verspricht, auf lange Sicht aber eher unsicher ist, nützt dem Anleger vermögenswirksame Leistungen wegen der vorgeschriebenen Laufzeit wenig. Ausnahmen von dieser Jahresfrist macht das Finanzamt für Sparer, die länger als ein Jahr arbeitslos oder erwerbsunfähig sind. Auch für Fonds-Anleger, wenn sie heiraten oder sich selbstständig machen, gibt es Sonderregelungen. Bausparer, die aus dem Vertrag vor dem Ende der Sperrfrist aussteigen, können mit der Zulage ebenfalls rechnen; Voraussetzung ist allerdings, dass sie das Geld aus dem Hausbau oder Modernisierung stecken. Eine Zulage vom Staat erhalten auch Arbeitnehmer, die Versicherungsleistungen in Aktien oder Fonds anlegen - seit 1999 auch dann, wenn sie bereits die Sparzulage für das Bausparen ausschöpfen. Diese Art des Vermögensaufbaus wird mit 20% Zulage sogar doppelt so hoch gefördert wie ein Bausparvertrag. Für bis zu 408 €, die der Arbeitgeber so für seine Mitarbeitern anlegt, gilt diese 20-prozentige Förderung. Zusätzlich zu diesen 408 €, sofern der Arbeitnehmer die Zahlung aus seinem Gehalt aufstocken lässt, gibt es vom Staat als 82 € pro Jahr dazu. Nicht alle Investmentfonds sind in diese Vergünstigungen einbezogen: Aktien müssen einen Anteil von mindestens 60% am Fondsvermögen ausmachen, damit das Finanzamt die Zulage gewährt. Auch Arbeitnehmer, die sich auf Vorschlag ihres Arbeitgebers am Kapital des Unternehmens beteiligen, können die staatliche Sparzulage bekommen. Eine Beteiligung, die jemand gewährt bekommt, enthält ebenso wie andere die Unterstützung. Ferner kann der Mitarbeiter seine Beteiligung mit den Geldern aus dem vermögenswirksame Leistung aufstocken. Allerdings ist der Arbeitgeber weder verpflichtet, Beteiligungsmöglichkeiten für Mitarbeiter anzubieten, noch muss er, sofern er es tut, vermögenswirksame Leistungen zur Bezahlung Mitarbeitern nutzen. Sie gehören zu den freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers. Die beiden Zulagen zur vermögenswirksamen Leistungen für das Bausparen und für Beteiligungen gewährt das Finanzamt unabhängig voneinander. Investmentfonds sind in diesen Vergünstigungen einbezogen. Aktien müssen einen Anteil von mindestens 60% und vor Vermögen ausmachen, damit das Finanzamt die Zulage gewährt. Auch Arbeitnehmer, die ihre Arbeitgeber am Kapital beteiligen, können die staatliche Sparzulage bekommen. Wenn der Arbeitnehmer über Belegschaftsaktien des Unternehmens beteiligt wird, ihm also eine Stimmbeteiligung oder ein Darlehen gewährt werden, erhält er ebenso wie andere die 20prozentige Unterstützung. Finanzieren kann der Mitarbeiter seine Beteiligung mit den Geldern aus dem vermögenswirksame Leistungen. Allerdings ist der Arbeitgeber weder verpflichtet, Beteiligungsmöglichkeiten für seine Mitarbeiter anzubieten, noch muss er, wenn er es tut, die vermögenswirksame Leistung zur Bezahlung verwenden. Beides sind freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die beiden Zulagen zu dem vermögenswirksame Leistungen für das Bausparen für Beteiligungen gewährt das Finanzamt unabhängig voneinander. Die höchste Förderung von 130 € erhält, wer beide Möglichkeiten kombiniert. Allerdings reichen die vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber bislang nur selten aus, dafür müssen die immerhin 80 € auf das Bausparkonto für Beteiligungen zahlen, also Versicherungsleistung von über 888 Euro pro Jahr. Es bleibt aber die Möglichkeit, in Versicherungsleistungen aus dem eigenen Einkommen aufzustocken. Der Faktor Zeit spielt für den Arbeitnehmer - weil aber das geht, direkt vom Arbeitgeber auf das Bausparkonto oder in die festangelegten Aktienanlagen fließt, zahlt der Staat trotzdem den Bonus.

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