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Wenn Sie eine Familie haben mit großen Kindern und die Kinder nicht nur schulpflichtig sind, sollten die Kinderunfallversicherungen doch bestehen bleiben und noch eine Berufsunfähigkeit-Police als Alternative abgeschlossen werden. Auch die Risiko-Lebensversicherung währe sinnvoll. Wegfallen kann dagegen die Berufsunfähigkeitsversicherungen der Eltern, da inzwischen gesetzliche Ansprüche und das eigene Vermögen hoch genug sind, um dieses Risiko zu decken. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, ist Zeit für eine Reihe von Kündigungsschreiben an Versicherungsgesellschaften. Die Unfallversicherung fällt weg, und auch die Risiko-Lebensversicherung kann gekündigt werden, wenn genug Vermögen vorhanden ist. Wichtiger als die reine Existenzsicherung wird nun die Absicherung des Erreichten: Eine Hausratversicherung solle bestehen bleiben. Wenn Vater Staat jeden Monat Rente zahlt, ist die Sorge um einen Einkommensverlust genommen: Weder die Berufsunfähigkeit noch eine Lebensversicherung sind noch notwendig. Es bleiben nur die Haftpflicht und eine Hausratversicherung. Die Versicherungsausgaben pro Jahr sollen sich dann auf rund 150 bis 200 € belaufen. Jeder Versicherungskunde soll sich zunächst fragen, welche Versicherung überflüssig ist. Dafür sind nicht nur objektive Faktoren wie Alter, Beruf, Einkommen und Vermögen entscheidend, sondern vor allem auch die individuelle Bereitschaft, Risiken selbst zu übernehmen. Grundsätzlich können drei Typen unterschieden werden.
Typ eins: Ich will so wenig Policen wie möglich. Dieser Typ will nur die wichtigsten Risiken durch einen Versicherer abdecken und möglichst viele Prämien sparen. Für ihn reicht der Grundsatz: Krankenversicherung (gesetzliche oder private), Privathaftpflichtversicherung, eventuell Berufshaftpflicht oder Tierbesitzer - und Öltankhaftpflicht, Kraftfahrzeuge - Haftpflichtversicherung, Teilkasko gegen Diebstahl und Feuer, Vollkasko beim Neuwagen, Gebäude-Feuerversicherung (falls die Banken diesmal Finanzierung verlangen), Berufsanfänger sollten auch eine Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen.
Typ zwei: Ich möchte einen umfassenden Versicherungsschutz. Der mittlere Typ möchte nicht nur das Notwendigste aus dem Grundschutz, sondern auch noch einen Aufbauschutz haben. Dazugehören: die Berufsunfähigkeitsversicherungen, Hausratversicherung und eventuell Kranken-Unfalltagegeld-Versicherung. Typ zwei wird auch über den Abschluss einer Lebensversicherung (Risiko-/ Kapital -) nachdenken.
Typ drei: Ich möchte möglichst jedes Risiko versichert haben. Der Luxustyp möchte alles haben: Komfort und Sicherheit. Seine Policen füllen einen ganzen Aktenordner. Für ihn kommt zusätzlich als Ergänzung zum bestehenden Risikoprofil in Frage: Unfallversicherung, Rechtsschutz, eine gute Krankenhaus-Zusatzversicherung, Reiseversicherungen (Schutzbrief). Vor Überflüssigem wie einer Interessenunfallversicherung oder Sterbegeldversicherung sollte aber auch er eher zurückschrecken.
Mit einer kleinen Versicherungsanalyse sollten Sie die Kosten und Nutzen jeder einzelnen Versicherung noch einmal prüfen. Die Versicherungssumme muss dem Risiko angemessen sein. Bei einer Überversicherung bezahlen Sie zu viel Geld für ihr Risiko, bei einer Unterversicherung zahlt die Versicherung im Schadensfall zu wenig. Achten Sie auf die Zahlungsweise: Am günstigsten ist die jährliche Zahlung. Bei fast allen Versicherungen können Sie über eine Selbstbeteiligung Beiträge sparen. Der Träger der Rentenversicherung gibt jederzeit Auskunft über die voraussichtliche Rente. Allerdings ist diese Berechnung erst einige Jahre vor dem Rentenalter verlässlich. Der Rentenanspruch bei Berufsunfähigkeit wird dagegen definitiv mitgeteilt. Als Faustregel gilt: Wenn der Versicherte ohne große Unterbrechungen die Beiträge gezahlt hat, erhält er eine Grundrente von etwa 55% des letzten Nettoeinkommens bis zum Höchsten der Bemessungsgrenze. Die Betriebsrente beträgt meist rund 20% des letzten Nettoeinkommens. Als Rentenlücke wird gewöhnlich die Differenz zwischen Rentenansprüchen und dem letzten Nettoeinkommen definiert. Als ideal im Alter versorgte, gilt der Beamte, der nach 35 Jahren Dienstzeit 75% seines letzten Nettoeinkommens erhält. Für Arbeitnehmer und Angestellte gelten 66% des letzten Nettoeinkommens als ausreichend.
Im Grunde kennt das tägliche Risiko keine Grenzen. Wer frühmorgens aufwacht, mag daran denken, lässt dies die beste Zeit für einen Herzinfarkt ist's, dass er sich zu einer Uhrzeit erheben wird, zu der noch immer die meisten Menschen sterben, und sie ins Bad begibt, in dem sich der Sturz die meisten Unfälle eignen. Zu Risikovermeidung sollte der Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Doch wer zu Fuß ins Büro geht, ist stärker Unfall gefährdet als derjenige, der mit dem Wagen von Tür zu Tür fährt. Büroangestellte können sich anschließend eine Zeit lang relative Sicherheit wiegen. Ein abendlicher Gang in Kneipe, Restauranttheater ist mit Unfallgefahren verbunden, und spätabends findet der Zeitgenosse auch keinen gefahrenfreien Moment: Immer droht der frühe Tod. Das allgemeine Lebensrisiko ist den meisten heute so bewusst, dass die Vertreter auf das „Sarg klappern“ verzichten können, weil es eher zusätzlich abschrecken würde. Sie sprechen von Sicherheit, und alle wissen, was im Grunde gemeint ist, brauche es aber nicht auszudenken. Daraus folgt: Jedes Risiko ist nicht auszuschließen. Leben ist definitionsgemäß Risiko. Jeder Einzelne muss allein entscheiden wie viel Risiko einzulassen oder erträgt.
Absolut notwendig sind Versicherungen gegen die größten existenzbedrohenden Risiken. Dazu zählen Haftpflicht und Berufsunfähigkeit. Nicht notwendig sind Versicherungen gegen geringfügige finanzielle Schäden. Klein-Versicherungen wie eine Glasversicherung sind wegen der hohen Verwaltungskosten im Bezug zur Schadenssumme und der relativen Schabenhäufigkeiten als unwirtschaftlich. Sorgen Sie lieber dafür, dass stets ein bestimmter Betrag für Schadensfälle bei der Bank angelegt ist. Und wichtig sind Versicherungen gegen finanzielle Schäden, die sie notfalls auch ohne größere Mühe selbst zahlen, können dazu zählen, je nach Geldbeutel, die kostenintensive Vollkaskoversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder die Reisegepäckversicherung. Vorsicht ist stets geboten, wenn eine Versicherung mit einem Sparplan verknüpft wird. Ausbildungs-, Aussteuerversicherung oder eine Insassen-Unfallversicherung lohnen sich meist nicht. Eine Kapital-Lebensversicherung rentiert sich nur in bestimmten Fällen. Der Abschluss von Luxus-Versicherungen sollte genau überlegt werden. Braucht man braucht wirklich eine Krankenhaus – Zusatzversicherung? Doch wer für diesen Komfort zahlen möchte, mag es tun. Setzen Sie sich ein Limit für ihre jährlichen Versicherungsausgaben. Dafür bieten sich normalerweise 5% ihres Nettoeinkommens zuzüglich Krankenversicherung an. Außerdem können sie auch die Kapital-Lebensversicherung gesondert führen, falls sie damit erheblich Steuern sparen können. Das Limit führt dazu, dass nicht notwendige Versicherungen von vornherein wegfallen.Legen Sie diese auf einem gesonderten Sparbuch an. Es sollten etwa 1500 € sein. Diese Summe können sie mit einer Sondersparform zinsbringend anlegen.
Wenn Sie als Kunde beim Versicherungsabschluss bereits vorläufigen Versicherungsschutz bekommen, zum Beispiel bei der Lebens -, Unfall - oder Sachversicherung, kann vereinbart werden, dass sie auf die Unterlagen zunächst verzichten. Die Dokumente müssen aber spätestens mit der Police nachgereicht werden. Wichtig: nicht der Eingang beim Unternehmen, sondern die Absendung des Widerspruchs ist für die Widerspruchs-Frist maßgeblich. Nur in der Kfz - Haftrichtersicherung bekommt der Kunde sofort Versicherungsschutz und hat daher kein Widerrufsrecht. Nach Paragraf fünf A. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dürfen in die Versicherungsunternehmen die vollständige Information auch erst nach Antragstellung der Police schicken. Der Kunde kann dann 14 Tage lang den Inhalt prüfen, muss aber Widerspruch einlegen, wenn er vom Vertrag zurücktreten will. Würde er unvollständig informiert, kann er bis ein Jahr nach Überweisung der ersten Prämie vom Vertrag zurücktreten. Viele Versicherer arbeiten daher mit der Quittungslösung: Ihr Kunde soll schon bei Antragstellung unterschreiben, dass er die Information erhalten hat. Denn der Versicherer ist beweispflichtig für die ausreichende Information des Kunden. Wenn der Kunde unterschreibt, endet sein Widerrufsrecht 14 Tage später (Paragraf acht VVG). Die Versicherung kommt zustande wenn der Versicherer ein ausdrückliches Annahmeschreiben und einen Versicherungsschein schickt, die Police-darauf sollte der Versicherer noch einmal einen genaueren Blick werfen-, lässt sich auch mit dem Antrag erstellen. Der Versicherer muss auf Änderung und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs klar und die Gültigkeit, wenn nicht widersprochen wird, ausdrücklich hinweisen. Der Versicherte kann innerhalb eines Monats widersprechen. Die Versicherung beginnt im Allgemeinen mit der Zahlung des ersten Beitrags, mit dem der Versicherungsschein eingelöst wird. Die Beiträge müssen jährlich im Voraus bezahlt werden. Wenn Monatliche, viertel - der halbjährliche Zahlung vereinbart werden, müssen meist Ausschläge bezahlt werden. Mit Beginn des Vertrages ist der Spaß vorbei: Der Versicherer muss im Schadenfall zahlen. Dafür erledigt er dem Kunden eine Menge Pflichten auf. Verletzt der Versicherte oder der Geschädigte Vorsätzliche oder grob fahrlässig diese Pflichten, kann der Versicherer seine Leistungen reduzieren oder gar gänzlich verweigern. Der Versicherte muss die fälligen Beiträge zahlen, sonst kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Die Versicherung mahnt nicht gezahlte Beiträge schnell an. Die Versicherungsdeckung geht oft erst mit dem Ende der Mahnfrist verloren. Die Anzeigepflichten des Versicherten bestehen zum einen aus der Veränderungsanzeige bei Schadensversicherung. Wenn beim Versicherten nach Antragstellung eine Gefahrerhöhung eintritt, muss der Versicherer informiert werden. Ein Beispiel ist die Hausratversicherung, bei der der Versicherte den Versicherer über eine mehrmonatige Abwesenheit unterrichten muss. Bei der Unfallversicherung muss die Ausübung gefährlicher Sportarten genehmigt werden. Die andere verpflichtete Veräußerungsanzeige entsteht beim Verkauf einer Sache. In der Schaden - und teilweise auch Pflichtversicherung muss der Veräußerer oder der Erwerber einer Sache die Veräußerung dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Der Versicherte und der Geschädigte müssen alles tun, mit Schaden abzuwenden oder zu mindern. Bei einem Brand muss die Feuerwehr alarmiert werden, beim Löschen geholfen werden, bei Haftplichtschäden müssen Beweise gesichert werden. Alle Kosten, die durch eine Schadenminderung entstehen, werden von der Versicherung übernommen.
Auch noch so viele Versicherungen schützen nicht vor möglichen zeitweiligen finanziellen Engpässen. Im Gegenteil, bei Arbeitslosigkeit wird die hohe Lebensversicherung oder Luxusversicherung auf einmal zum Mühlstein. Bei Sachversicherungen wie der Privat-Haftpflicht, der Unfall -, Kasko -, Hausrat-oder Rechtsschutzversicherung gibt es folgende Möglichkeiten: Stornierung des Vertrages; dies lehnt die Versicherung jedoch meist ab. Ruhen lassen; der Versicherungsschutz beruht bis zum Ende des finanziellen Engpasses. Stundung der Beiträge; die Beiträge werden gestundet und müssen bei verbesserter Finanzsituation wieder nachgezahlt werden. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Für Berufsunfähigkeit-, Risiko -, Lebens - und private Kranken-bzw. Pflegeversicherung in dieser Vereinbarung war nur eingeschränkt möglich.
Private Vorsorge findet statt: Sie entlastet die Sozialversicherung und tritt zum Bewusstsein der individuellen Verantwortung bei. Damit unterstützen die Versicherungen das Prinzip der Subsidiarität, wie es in der Fachsprache heißt: Nach diesem Prinzip der katholischen Soziallehre sollen Verantwortung und Entscheidung bei einer möglichst kleinen Gemeinschaft liegen. Die Reihenfolge lautet: Individuum, Familie, freie Vereinigungen, Gemeinde, Länder, Bund. Deshalb hat der Staat auch zahlreiche Steuerprivilegien für Versicherungen geschaffen: Vor allem die Leistungen der Versicherungen sind im Allgemeinen steuerfrei. Nur wenn die Lebensversicherung nach einem Todesfall fällig wird, will der Fiskus seinen Anteil der Erbschaftssteuer. Doch der Staat braucht Geld, auch von den Versicherungen. Daher gibt es eine schlechte Nachricht, die für den Versicherten meistens offenbar ist: die Versicherungssteuer. Sie beträgt nach mehreren Erhöhung rund 15% des Versicherungsbeitrages, bei der Direktversicherung über den Arbeitgeber sogar 20%. Bis Juli 1991 hatte der Satz noch bei 7% gelegen. Nur Kranken - und Lebensversicherungen sind noch steuerfrei. Die Versicherungssteuer bringt dem Staat dabei jährlich fast 15 Milliarden € in die Kasse. Daneben gibt es die Feuerschutzsteuer, deren Aufkommen fast 400 Millionen € betrug. Steuerliche Anerkennung der Beiträge als Sonderausgaben: die Sozialversicherung. Der Anteil der Arbeitnehmer zu gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen -, Pflege - der Krankenversicherung ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Auch freiwillige Beiträge beispielsweise zur Höherversicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden anerkannt. Die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegekrankenversicherung sind als Sonderausgaben anerkannt. Angestellte können von ihrem Arbeitgeber zusätzlich 500 € pro Jahr steuerfrei als Beihilfe zu Krankheitskosten erhalten. Selbstständige, die kein Arbeitgeberanteil erhalten, bekommen bei einem Sonderausgabenhöchstbetrag einen zusätzlichen Vorwegfreibetrag eingeräumt. Abzugsfähig sind auch die Auslandsreisekranken-, das Krankenhaustagegeld und die Krankentagegeldversicherung. Zu den Lebensversicherungen zählt auch die Risikoversicherung für den Todesfall (auch bei Gewinnbeteiligung), die Kapital-Lebensversicherung gegen laufende Beitragszahlung und der Sparanteil, wenn der Vertrag auf mindestens 12 Jahren geschlossen wurde, Rentenversicherung ohne Kapitalwahl, (unabhängig von laufender oder einmaliger Beitragszahlung) und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragszahlung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren ausgeübt werden kann. Ebenfalls als Lebensversicherungen anerkannte Provisionen -, Versorgung - und damit Kassen, Berufsunfähigkeit, Steuer-Erbschaftssteuerversicherungen. Von den anrechenbaren Beiträgen müssen aber die Beitragsrückerstattungen des gleichen Jahres abgezogen werden. Nicht als Vorsorgeaufwendungen anerkannt werden dagegen: Kapital-Lebensversicherungen auf den Erlebens-Todesfall gegen Einmalbetrag. Kapital-Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren. Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag oder gegen laufenden Beitrag mit einer Aufschubfrist von weniger als 12 Jahren sowie fondsgebundene Lebensversicherungen.
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