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Da immer mehr Anleger neben der beider attraktiven Rendite auch soziale Ziele der Geldanlage verfolgen, legen die Gesellschaften entsprechende Fonds auf. Insbesondere die Generation der Erben verlangt danach, ihr geerbtes Geld mit gutem Gewissen anzulegen. Sie fragen verstärkt und ausgeweitet nach Firmen, die ihren positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten oder nach bestimmten ethischen Prinzipien handeln. Inzwischen haben Fondsgesellschaften so genannte Nachhaltigkeitsfonds aufgelegt, die in erneuerbare Energien, Umweltschutz – Technologien investieren. Daneben gibt es Ethikfonds, Technologiefonds und Ökofonds. Es gibt inzwischen sogar Fonds, die bestimmte religiöse Aspekte berücksichtigen: beispielsweise hat man eine größere Auswahl islamisch geprägten Fonds, die nach den Scharia-Regeln anlegen und im Mai 2007 hat Credit Suisse einen Christen-Fonds aufgelegt, der sich an christlichen Grundsätzen orientiert. Aber auch mehrere Micro-Finanz-Fonds werben um Anlegergelder, die mit dem Geldkleinstunternehmen in Ländern wie Mosambik, Kambodscha oder Bolivien bei Existenzgründungen unterstützen möchten. Das Risiko-Rendite-Profil solcher Micro- Finanzinstitution (M.F.I.) ist erstaunlicherweise vergleichbar mit dem eines Geldmarktfonds.
Ein besonders spannendes Kapitel unter den Spezialitätenfonds sind Schwellenländerfonds -"emerging market fonds" also Fonds, die Geld in Schwellenländern anlegen. Aber was genauso der nun Schwellenländer? Man versteht darunter Länder mit einem niedrigen oder mittleren durchschnittlichen Einkommen. Wenn das Bruttosozialprodukt pro Person unter circa 9000 US-Dollar liegt: Nach dieser Definition gibt es derzeit rund 170 Ländern, die zudem immer am Markt stehen, wovon allerdings nur rund 80 Länder funktionierende Aktienbörsen haben, in denen Fondsmanager investieren können. Im jeweiligen Markt mit Fondsfirmen relativ häufig unter den besten und schlechtesten Fonds in kurzfristigen Performance-Hitlisten, denn sie verbuchen verhältnismäßig große Kursschwankungen. Sie sind daher nur etwas für geduldige Anleger, die nicht zu einem festen Termin auf ihr Geld angewiesen sind und auch kräftige Kursverluste finanzieller Art verkraften.
Viele Experten sehen den schnellen Märkten interessante Zukunftsmärkte. Fondsmanager Michael Kepler wagt die Prognose, dass langfristig zwischen 15% und 20% pro Jahr zu erwarten sein. Die Chancen der Schwellenländer-Börsen basieren insbesondere auf folgenden Überlegungen: enorme Bevölkerung mit hohem Anteil an junger Bevölkerung mit hohem Konsumsbedürfnis. 85% der Weltbevölkerung lebt in Schwellenländern. Große ökonomische Reformen, zum Beispiel in den ehemaligen Ostblockländern, Bildung von Freihandelszonen, zum Beispiel Südamerika. In den Schwellenländern sind mitunter hohe wirtschaftliche Wachstumsrate zu beobachten, die viel höher sind als in den gesättigten Wirtschaften der G 8.
Es gibt Aufholpotenzial an den Börsen: die „emerging markets“ erwirtschaften circa 40% des Weltbruttosozialproduktes, die Börsen haben aber nur einen wesentlich geringeren Anteil an der Kapitalisierung der Weltaktienmärkte. Die Globalisierung führt dazu, dass mehr Gelder in Schwellenländer fließen, und die erhöhte Nachfrage nach Papier lässt die Kurse steigen. Interessant an den Schwellenländern ist aber auch, dass der Börsenverlauf häufig nicht parallel zu den bereits entwickelten Märkten verläuft. In der Fachsprache heißt dies, sie sind nicht korreliert. Schwellenländer sind zum einen untereinander und zum anderen gegenüber den entwickelten Märkten- Dies bedeutet, dass man durch Beimischung von circa 10 bis 20% in „emerging markets“ voraus eine noch breitere Risikostreuung und damit insgesamt weniger Risiko erreichen kann.
Bei Investmentfonds schlägt der Fiskus relativ moderat zu. Zum einen hat er die früher einmal bestehende Doppelbesteuerung auf Fonds und auf Anleihen abgeschafft, indem er das Fondsvermögen als steuerfreies Zweckvermögen deklariert hat. Damit sind Fonds in Deutschland von der Körperschaft -, Gewerbe - und Vermögensteuer befreit. Die Steuerpflicht wird damit ausschließlich auf die Anlegerebene verlagert.
Das Transparenzprinzip besagt, dass Investmentfondsanleger genauso gestellt werden sollten wie Direktanleger an Aktien, Renten oder Immobilienmärkten. Kurs - und Währungsgewinne des Fonds sind demnach bis zur Einführung der Abgeltung steuer steuerfrei und nur Zins- sowie Dividendenerträge zu versteuern. Insbesondere Aktienfonds mit Schwerpunkt Wachstumsegmenten profitieren von dieser Regelung, da dort kaum Dividenden und Zinsen anfallen. Dies gilt für ausländische Fonds, die ihren öffentlichen Vertrieb in Deutschland angemeldet haben und ihre Besteuerungsgrundlagen in Deutschland nachweisen. Die Steuerpflicht greift immer erst dann, wenn Erträge steuerlich als zugeflossen gelten, wenn also der Anleger darüber verfügen kann. Bei ausschüttenden Fonds ist das im Kalenderjahr der Ausschüttungen bei dieser regierenden Fonds das Jahr der Tolerierung der Erträge. Beträge werden normalerweise acht bis 12 Wochen nach Geschäftsjahresende ausgeschüttet. Mit dieser Währung erfolgt fiktiv zum Ende des von Geschäftsjahres. Vor der Einführung der Abgeltungsteuer sollten sie ihre Fondsanteile mindestens während der zwölfmonatigen Spekulationsfrist zeigen, da sie sonst auch die Kursgewinne versteuern müssen, wenn ihre privaten Veräußerungsgewinnen (früher: Spekulationsgeschäfte) größer oder gleich 512 € im Kalenderjahr sind. Private Veräußerungsgewinne sind nur dann zu versteuern, wenn sie größer oder gleich 512 € im Kalenderjahr sind. Hier handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. In der man auch nur eine Euro über dieser Grenze liegt, ist der gesamte Betrag zu versteuern nicht etwa nur die Differenz zu Freigrenze. Der Tausch von einem Fondsanteil in einen anderen gilt steuerrechtlich als Verkauf von Anteilen. Dies bedeutet, dass auch bei Aktienfondsspekulation einiges von Anlegern zu beachten ist. Dies gilt im übrigen auch beim Switchen zwischen verschiedenen Unterfonds, die davon fast allesamt erfasst werden. Wenn die Anteile eines Fonds zu verschiedenen Zeitpunkten erworben werden beispielsweise durch einen Sparplan, so findet ein modifiziertes Prinzip Anwendung, das heißt die zuerst erworbenen Anteile werden zuerst verkauft. Gewinner aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, aber nicht mit anderen Einkommensarten verrechnet werden, jedoch mit Verlusten aus den vorangegangenen, im laufenden oder aus künftigen Jahren.
Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften wurde die bisherige Anlage S der Einkommenssteuererklärung erweitert. Diese enthält nur wesentlich detailliertere Angabenpflichten zu den unterschiedlichen Geschäftsvorfällen aus privaten Veräußerungsgeschäften. Sie ist sorgfältig auszufüllen, da die Finanzbehörden die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften jetzt genauer prüfen als früher. Beispielsweise sind Banken verpflichtet, jedem Kunden kostenlos eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne zuzustellen, und diese Aufstellung möchten die Finanzämter im Original sehen. Früher war die Wiederanlage der thesaurierende (gleich nicht-ausschüttende) Fondssteuer günstiger als aussterbende, nur die Ausschüttung ist zu versteuern. Dieses Schlupfloch hat der Fiskus allerdings schon seit langem entdeckten schnell gestopft inzwischen spielt es im Ergebnis keine Rolle für die Besteuerung des privaten Anlegers, allen voran seine Erträge ausgeschüttet oder reinvestiert. Nur die technische Erhebung der Steuern ist unterschiedlich. Immerhin eine Möglichkeit, Steuern zu sparen sind, sind steueroptimierten Fonds. Ihr System funktioniert noch bis zur Einführung der Abgeltungssteuer.
Ausländische Fondsgesellschaften sehen Zwischengewinne als typisch deutsch an: sehr präzise, aber schrecklich kompliziert. Seit 1.1.1994 sind deutsche und Vertriebe ausländischer Fonds verpflichtet, neben der Ausgabe- und Rücknahme an jedem Buchführungstag auch den Zwischengewinne zu berechnen und zu veröffentlichen. Durch die Einführung der Zwischengewinne ist es unerheblich geworden, ob Sie kurz oder kurz nach der Ausschüttung ihrer Fondsanteile verkaufen. Im Kalenderjahr 2004 war die Zwischengewinneregelung außer Kraft gesetzt, wurde dann aber zum 1.1.2005 mit dem EU - Richtlinien - Umsetzung gesetzt wiedereingeführt.
Zwischengewinne sind diejenigen Zinsen und Zinsansprüche die im Kommanditpreis eines Investmentanteils enthalten sind. Sie sind während des Geschäftsjahres des Fonds bis zum jeweiligen Bewertungstag angefallen. Die anteiligen Verwaltungskosten können vorabgezogen werden. Dividendenerträge und Kursgewinne fallen nicht in den Zwischengewinnen, sondern fließen ihnen per Ausschüttungsdatum beziehungsweise Fonds-Geschäftsjahresende zu. Der Zwischengewinn wird bei ausschüttenden Fonds per Ausschüttungsdatum und weitere Rentenfonds zum Ende des Geschäftsjahres jeweils wieder auf null gesetzt. Danach steigt er sukzessive wieder an, sowie den Fonds die Zinserträge im Laufe des Geschäftsjahres zu fließen.
Das Verfahren ist vergleichbar mit den jährlichen Stützen bei festverzinslichen Wertpapieren. Verkaufen sie ihre Fondsanteile wenn des Geschäftsjahres, muss die deutsche depotführende Stelle Zinsabschlagsteuer auf den Zwischengewinn erheben. Dabei müssen sie aber nur auf die Zwischengewinne kommen die während ihrer tatsächlichen Haltedauer des Fonds angefallen sind, und diese versteuern (Nettoprinzip). Sie können also die im Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinne mit vorher gezahlten Zwischengewinnen bei Kauf von Fondsanteilen im selben Kalenderjahr verrechnen. Wenn Sie in einem Jahr größere Beträge neu anlegen und wenig oder keine Fondsanteile verkaufen, kann sich sogar ein negativer Saldo ergeben, den sie steuerlich absetzen können. Dies wird sich nicht nur kompliziert an, es ist auch kompliziert. Allerdings müssen nicht sie selbst sondern die depotführende Stelle die Steuer berechnen: Diese liegt für jeden einzelnen Anleger einen so genannten Stück-Zinskauf an. Darin werden die beim Kauf der Fonds anteiligen Zwischengewinne gesammelt und eventuell mit Steuerpflichtigen und Zinsen oder beim Verkauf von vorab vereinnahmten Zwischengewinnen verrechnet.
Danebenwerden im Stück-Zinslauf aus Stückzinsen beim Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren sowie Freistellungsbeträge berücksichtigt. Nur Erträge, in die insgesamt in Freistellungsbetrag übersteigenden, werden dann beim Verkauf der Anteile beziehungsweise der Ausschüttung mit Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag belastet. Wenn ihre depotführende Stelle in Deutschland aus irgendeinem Grund keinen Stück-Zinskauf führt oder sie ihre Fondsanteile im Ausland verwahren, müssen sie beim Verkauf ihrer Fondsanteile selbst die Zwischengewinne im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Hierzu muss ihnen die Fondsgesellschaft die Höhe des Zwischengewinns beim Kauf und beim Verkauf ihrer Anteile mitteilen und die emittierenden besitzanteiligen Zwischengewinne berechnen zu können. Bei vielen Gesellschaften finden Sie diese Angaben auf den Kauf- und Verkaufs Abrechnungen. Zahlreiche Gesellschaften führen öffentlichen Zwischengewinne auch im Rechenschaftsbericht beziehungsweise im Internet oder eine Tageszeitung. Wenn Fondsanteile verkauft werden, fällt Zinsabschlagsteuer aufgehen im Verkaufserlös enthaltenen Zwischengewinne an. Eine besondere Regelung gilt für ausländisch thesaurierende Fonds. Hier wird zwar auch der Zwischengewinnen jeweils der Geschäftsjahresende wieder auf null gesetzt, aber eine zweite Größe, in die so genannten thesaurierten Erträge, wird seit dem 01.01. 1994 bis in alle Ewigkeit aufaddiert. Die Fondsgesellschaften müssen diesen kumulieren thessaurierten Ertrag jährlich zum Geschäftsjahresende ermitteln.
Schwellenländerbörsen weisen besonders zweistellige Wachstumsraten auf, aber eben auch besonders hohe Risiken. Beispielsweise sitzt der Asien - Crash von 1997 vielen Anlegern noch wie ein Schock in den Knochen. Kursrückschläge fallen an Schwellenländerbörsen besonders stark aus. Eine größere Verkaufssumme kann dabei schon den Kurs von bestimmten Aktien in die Knie zwingen, wenn die Märkte sehr eng sind, das heißt nur ein geringes Volumen gehandelt wird.
Viele Emerging Markets in ihrer Gesamtheit sind knapp doppelt so umsatzstark wie die US-Börsen. Die besonderen Risiken von Schwellenländerbörsen basieren auf folgenden Überlegungen:
die er zwingend scharfe Reaktion auf positive oder negative Börsennachrichten, ferner gibt es politische Länderrisiken, wirtschaftliche Risiken wie z.B. die Abhängigkeit von Rohstoffpreisen oder Währungsrisiken wie z.B. die Währungskrise in Mexiko mit Somerset 94 Anteilen im Herbst und 97
Investmentfonds eine gute Möglichkeit, in Schwellenländer zu investieren. In manchen Schwellenländern ist sogar die direkt Anlage in Aktien durch ausländische Investoren gesetzlich eingeschränkt oder sehr schwierig oder kann extrem unsicher sein. Ganz abgesehen davon, was sich nur die wenigsten Anleger in Schwellenländern so gut auskennen, was sie selbst Erfolg versprechende Aktien aussuchen könnten. Wenn sie sich für immer ging Markets voraus interessieren, sollten Sie sich, wenn sie nicht gerade zu den Profis gewann, im globalen im Medienmarkt Fonds aussuchen. Alle Länderfonds, die nur in ein einziges Land investieren, ist es sinnvoll, von Zeit zu Zeit umzuschichten, was heißt hier muss man die Börsen beobachten und ein sehr aktiver Investor sein. Die Entscheidung, nun die Magd, schossen zum Beispiel in der Türkei, in Thailand, Tschechien oder Venezuela müssen sind, überlassen sie bei einem globalen Schwellenländer - vor dem Fondsmanager. Der Ausgabeaufschlag von den Mönchen markiert - Fonds ist meist gleich hoch wie bei anderen Fonds. Aber die Managementgebühr ist etwas höher als normal, und das aus gutem Grund: im Merger in Markets voraus und aufwändiger Management, da der Recherche - Aufwand höher ist und noch nichts umfangreiche Informationsmedien bestehen. Die Infrastruktur in Schwellenländern ist oft noch nicht gut ausgebaut, so dass der Besucher der Fondsmanager recht umständliche Unterfangen werden können. Oft sind auch die Settlement des Gedanken strich, Broker - und Bankenpraktiken noch nicht ganz ausgereift, so dass hier eine stärkere Kontrolle durch die Vorgesellschaft nötig ist's. In immer ging Markets Fonds soll nur der Teil des Vermögens investiert werden, der problemlos für die nächsten fünf bis 10 Jahre gelegt werden kann. Eine gute Strategie ist außerdem, immer noch etwas Reserve parat zu haben für den Fall, dass der Frau aber wichtig ein nichts, um dann zu günstigen Kursen nachzukaufen. Außerdem eignen sich für immer ging Markets Fonds auf Sparpläne besonders gut. Auch wenn man war immer gering - Marke-Fonts in erster Linie an die Aktienfonds, die in Schwellenländer investieren, gedenkt, seinen Schluss dieses Kapitels erwähnt, dass es auch immer ging Markets - Rentenfonds gibt's man spricht ja von Rokoko - Fonds, darin Papiere aus Schwellenländern mit einem höheren Kupon ausgestattet sind. Auch hier können durchaus hohe zweistellige Renditen eingefahren werden, aber auch die Risiken sind besonders hoch. Immer ging Markets - Rentenfonds sind genau wie die entsprechenden Aktienfonds keine Witwen - und Waisenpapieren. Außerdem ist ein guter Teil vom Ergebnis zu versteuern, in die steuerpflichtigen Zinserträge höher sind als die anderen Rentenfonds.
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