Archive for the 'S' Category
Alle Leistungen der Schutzbrief-Extras in der Autoversicherung verreisen mit dem versicherten Auto, unabhängig davon, ob es sich um eine Privat- oder Dienstreise handelt und ob es den Privat- oder Firmenwagen trifft.
Der Zweitwagen der Familie bräuchte jedoch eine eigene Police. Allerdings steckt der Teufel wie so oft im Detail des Kleingedruckten. Denn der Preis wird unterschiedlich ausgelegt: Zwar wird Unfallhilfe beim Abschleppen und gegebenenfalls Bergung des Autos praktische Hilfe gewehrt, doch alle anderen Leistungen wie Krankenrücktransport gelten nicht an Zulassungsautoversicherung, also auch nicht am Wohnbedarf oder Arbeitsort des Versicherten. Einige Versicherer springen nur ein, wenn das Manöver mindestens 50 km entfernt vom Wohnort passiert. Aufgepasst: Wenn bei einem Reise-Schutzbrief Krankheit oder schwerer Unfall im Ausland nicht mitversichert sind, brauchen Sie unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Wichtig ist auch der Vergleich der Leistungen. Neben den Standardleistungen bieten fast alle Versicherer unterschiedliche Extras an: Wer Fahrzeugausfall oder Flugticket bezahlt; die Ausschüttung für Übernachtungenphasen sind höher. Bei der „major gap“ - Police handelt es sich um eine Police die im Ausland ergänzend sehr niedrige Verpflichtungen einsetzt, wenn ein Wagen gemietet wird. Als selbstständige Police kostet dieser Schutz 15 bis 20 €. Seit 1998 ist sie der günstigste Policeteil der meisten Auto-Pflichtversicherungen - in aller Regel sogar kostenlos. Die meisten Schutzbriefe können vor einem Jahr oder mehrere, kombiniert oder getrennt für mit Abstrichen aussahen, abgeschlossen werden. Außerdem gibt es kurz Zeitverträge, zum Beispiel von rund einem Monat. Eindeutiger Marktführer ist der ADAC mit einem Marktanteil von 60%; jedes dritte ADAC, Mitglied kauft auch den Schutzbrief. Zu den Standardleistungen gehören: Im Falle von Panne oder Unfall, Diebstahl oder Totalschaden sowie Erkrankung, Verletzung oder Tod, Mietwagen, Wahl der Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zweiter Klasse, Rücktransport des Autos, Fahrzeug, Versand von Ersatzteilen, Rücktransport von Kranken und Heimholen von Kindern (und versorgte Kinder bis zu 15 Jahre) Krankenbesuch durch nahestehende Person bis zu 500 € beim Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen, Reparaturkosten in Werkstätten und Kosten für Ersatzteile müssen selbst getragen werden. Für einige Leistung ist es zudem notwendig, dass der Wohnort mehr als 50 km Luftlinie vom Standort entfernt liegt. Bei einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug wird der Versicherungsschutz fallen lassen. Versicherungsschutz gilt für den Krankenrücktransport, Kinder und Erholungen. Krankenbesuch gilt für den Versicherten, seinen Ehegatten und die Kinder auch wenn die Reise mit einem anderen Wagen, Flugzeug oder Bahn angetreten wurde.
Ungerecht ist die deutsche Bilanzregelung für die Versicherten schon: Verliert der Versicherer mit den Kapitalanlagen des Versicherten Geld, kann dieser das als Abschreibung in der Bilanz abzeichnen. Kauft e4 also eine Akte zu 100 € und die räll5 auf 50 €, werden 100 € als Verlust anerkannt und die Überschussausschüttung für die Versicherten reduziert sich also um 50 €. Steigt die Aktie dagegen auf 200 €, sehen die Versicherten davon nichts: der Gewinn von 100 € erscheint in der Bilanz nicht, da dort die Papiere nur zum Anschaffungspreis oder nach dem Niederstwertprinzip zum tiefsten Kurs nach Anschaffung geführt werden. Die 100 € Kursgewinn tauchen also nicht auf, sie sind stille Reserven. Solange die Überschussbeteiligung der Lebensversicherer freiwillig bleibt, kommt die Versicherten garantiert zu kurz. Entlang der Bilanzierungsregeln können die Versicherer stille Reserven bilden, wie sie möchten. Besonders beliebt sind Immobilien: der Versicherer kauft als langfristige Anlage ein Pachtgrundstück in bester Zentrumslage und schreibt 20 bis 30 Jahre auf dem Erinnerungswert vom Einbau in der Bilanz ab. In Wirklichkeit ist es aber vielleicht mehrere 100 Millionen € Wert. Der Versicherte, der in dieser Zeit eine Police bei der Gesellschaft hätte, geht leer aus. Selbst wenn die stillen Reserven bei einem Verkauf realisiert werden, erlaubt das Bilanzrecht, sie auf neue Kapitalanlagen zu übertragen. Lebensversicherungen sind im Grunde nichts anderes als Kapitalanlagegesellschaften. Nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) müssen diese aber Kundengelder nicht nur als Sondervermögen verwalten, sondern vor allem die erworbenen Wertpapiere nach ihrem Tageskurs und Grundstücke mit ihrem aktuellen Verkehrswert gegenüber den Anlegern abrechnen. Nur die Versicherungen brachen mit diesen Besonderheit und bilden bei Kursgewinnen stille Reserven. Im Ausland sind stille Reserven längst passee: Britische Lebensversicherer bilanzieren ihr Vermögen stets zum aktuellen Wert. Ein Grund für die höheren Renditen englischer Policen. Die britische Lebensversicherung arbeitet via Investmentfonds: der Hauptgewinn wird nichts aus Zinsen und Dividenden erwirtschaftet, sondern aus Kursgewinnen. In Frankreich sind so genannte Kapitalistpolicen auf dem Vormarsch. Sie trennen Todesfallschutz und Kapitalbildung. Die Sparanteile werden treuhänderisch verwaltet. Diese Trennung sollte auch der deutsche Versicherte endlich bekommen. Leider hat der Bund der Versicherten ein Prozess in Sachen stille Reserven vor dem Bundesgerichtshof Ende 1994 verloren. Die Richter urteilten, es sei Sache der Versicherung,wie sie ihren Überschuss ermittelt. Sie müsse sich lediglich im gesetzlichen Rahmen bewegen. Vorgeschrieben ist aber nur, dass 90% der in der Bilanz ausgewiesenen Überschüsse den Versicherten gutgeschrieben werden müssen. Doch immerhin: der gesetzliche Rahmen hat sich mit dem neuen Versicherungsaufsicht gesetzt (VAG) geändert. Nun sind die Versicherer beim Vertragsabschluss verpflichtet, über die Methoden der Gewinnbeteiligung und die Ermittlung Auskunft zu geben. Verbraucher können damit künftig ihre Überschussbeteiligung vor Gericht prüfen lassen. Weiterer Trost für die Versicherten ist für 1999 angekündigt. Dann will Bonn die EU - Richtlinie umsetzen, dass neben dem Buchwert auch der aktuelle Wert (Zeitwert) den Kapitalanlagen genannt wird. Allerdings soll dies nur in einer Summe geschehen. Die Allianz AG bringt es im gesamten Konzern auf 90 Milliarden € stille Reserven. Allein ihre Tochterallianzlebensversicherung, der größte deutsche Lebensversicherer, brachte es im Schnitt der letzten 15 Jahre auf stille Reserven von 11,1% der Kapitalanlagen. Dadurch konnte die Gewinnbeteiligung der Kunden trotz dringender Kapitalmarktzinsen und schwankende Aktienkurse auf relativ hohem Niveau gehalten werden. Im Umkehrschluss gilt: Versicherer mit wenig oder keinen stillen Reserven (Branchenjargon: stille Verluste) werden Gewinn versprechen für Ihre Kunden auf Dauer kaum erfüllen kann.
Man kennt die für Fälle aus Funk und Fernsehen: Wohnheimbewohnern wurde eine Hausratversicherung verkauft, obwohl gar kein Hausrat vorhanden war. Unwissende Ostdeutsche unterschrieben bis zu vier Lebensversicherungsanträge - angeblich weil ihre Unterschrift nicht leserlich war. Durch die Wiedervereinigung erlebten die Strukturvertrieb einen Aufschwung. Mehr als 80.000 freiberufliche Vertreter hatten ihr Marktanteil am Neugeschäft der Versicherungen. Bei einem ständigen Verkaufsdruck vermitteln die Vertreter meist nur für Versicherer mit unterdurchschnittlichen Leistungen. Auch für die Versicherer hat der Strukturvertriebnachteile: die Provision für Kapital - Lebensversicherung liegen nicht bei den üblichen drei bis 2,5 sonderbar vier bis 5% der Versicherungssumme, in der Gesellschaft und je nachdem, wie nötig diese das Geschäft hat.
Außerdem ist die Stornoquote des von Ihnen vermittelten Geschäfts weit höher. Der Strukturvertrieb gliedert sich auf einer strengen Hierarchie von bis zu 10 Ebenen. Jede Führungskraft darf sich eine eigene Struktur aufbauen. Das Geheimnis dieser Art von Vertrieb ist die Aufteilung der Provisionen durch das in den unteren Ebenen getätigte Geschäft auf allen Ebenen.
Jede Hierarchiestufe enthält damit Anteile an den Provisionen aus allen Geschäften ihm untergeordneter Mitarbeiter. Ein Landesdirektor verdient an jeder auf dem ihm unterstehenden Ebenen abgeschlossene Lebensversicherung. Er verteilt die Summe nach unten weiter: die Anfänger der untersten Stufe, der das Geschäft vermittelt bekommt letztendlich rund fünf Euro, als Nebenberuf der sogar nur bis 3,50 €. Im oberen Bereich lässt sich bis zu einer Million Euro im Jahr kassieren. Entsprechend stehen auch die Parkplätze bei Führungskräften voll mit Ferraris, Porsches und Jaguars. Alle Mitarbeiter treibt der Wunsch, nach oben zu kommen. Als Neuling auf den unteren Ebenen das kaum etwas verdienen, je weiter man in die Hierarchie aufsteigt, um so mehr. Der Weg nach oben kann auf zwei Arten beschritten werden: zum Einen muss das vermittelte Geschäft eine gewisse Größenordnung erreichen, und zum anderen muss der Mitarbeiter genug andere Mitarbeiter gewinnen, damit weiterhin ein Unterbau da ist. Dazu muss der Führungsposten und teilweise auch recht teuren internen Seminaren teilnehmen um Einführungsqualifikation zu erlangen. Das Grundübel des Strukturvertriebs ist der notwendige stete Zustrom an neuen Mitarbeitern. Der Verschleiß bei ihm ist hoch, wenige schaffen es, die erste Stufe der Hierarchie zu bewältigen. Die neuen Mitarbeiter werden, können und müssen dann Geschäfte vermitteln. Am Anfang haben sie noch Erfolg in ihrer Verwandtschaft oder in ihrer näheren Umgebung. Die ersten hören meist nach vier Wochen wieder auf, spätestens nach einigen Monaten. Aufgrund des alles dominierenden Strebens nach Provisionen ist die Qualifikation der Mitarbeiter gering. Vor allem die provisionsträchtige Lebensversicherung wird von ihm verkauft, teilweise unter dem Namen Sparplan. Zum Teil werden mehrere Lebensversicherung mit Bausparverträgen verknüpft,. Die Kapital-Lebensversicherung heißt bei der Strukturvertrieb oft ganz anders: Vermögens-Aufbauplan, Programm mietfreies Wohnen und so weiter. Teilweise kamen sie mit Bussen und karrten ganze Wohngebiete ab. Die besten Verkäufer werden öffentlich ausgelobt. Insgesamt sollen rund 50 Strukturvertrieb bestehen. Über fast alle liegen den Verbraucherzentralen reichlich Beschwerden von Versicherten vor.
Da Sie als Anleger nicht wissen können, wie viele Zins - Dividendenerträge und wie viele Kursgewinne ihr Fonds vereinnahmt hat, sind die Fondsgesellschaften beziehungsweise Fondsplattformen als depotführende Institute verpflichtet, Ihnen diese Ausschüttungen beziehungsweise Anteile während des Geschäftsjahres mitzuteilen. In der steuerlichen Mitteilung finden Sie die Angaben, welcher Eurobetrag pro Fondsanteil zu versteuern ist, und sie müssen diesen Betrag lediglich in die Anlage KP übertragen. Dabei können Sie vorher Ihren Freibetrag abziehen.
Der Fiskus hat sich bis Anfang der neunziger Jahre schrecklich geärgert dass viele Anleger ihre Zins- und Dividendenerträge nicht angegeben hatten und dadurch steuerfrei ausgingen. Natürlich war dies illegal, aber die Möglichkeit, erwischt zu werden, war für Delinquenten nicht sehr groß. Studien ergaben, dass lediglich etwa jeder zweite Sparer ordnungsgemäß Einkommensteuer auf seine Zinsen zahlte. Dies veranlasste schließlich das Bundesverfassungsgericht, den Gesetzgeber aufzufordern, bis zum Jahr 1993 eine gleichmäßige Zinsbesteuerung sicherzustellen. Dies ist durch die Einführung der Zinsabschlagsteuer geschehen. Der Gesetzgeber ging mit Freude daran, ein Gesetz zu schaffen, damit Kapitalerträge ordnungsgemäß versteuert würden. Die Freude wurde aber etwas getrübt, da viel deutsches Kapital über die Grenzen der Ausland gebracht wurde - insoweit reicht der Arm des deutschen Steuergesetzgeber meistens nicht. Sicherlich muss man auch seine Erträge von im Ausland veranlagten Papieren versteuern. Aber lange Zeit fand kein automatischer Steuerabzug statt und die Nachprüfbarkeit ist im Ausland erschwert. Dennoch wurde die Zinsabschlagsteuer per 1.1.1991 eingeführt. Sie wird erhoben unter anderem auf die Zinserträge aus - und ausländischen Investmentfonds und auf Mietverträge offener Immobilienfonds. Sie wird von der depotführenden Stelle in Deutschland anonym an das Finanzamt abgeführt. Die Zinsabschlagsteuer beträgt 30% auf Papiere,die in dem Depot verwahrt werden, um 35% auf Tafelpapiere, die in Deutschland eingelöst werden. Dazu kommt der Zeit nach der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, so dass der Abzug derzeit bei 31,65% und 36,92% liegt. Das deutsche depotführende Institut kann vom Zinsabschlag absehen, wenn sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben oder eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV - Bescheinigung) vorgelegen haben oder über Guthaben in ihrem Stückzinslauf bei ihrer Bank verfügen. Eine NV-Bescheinigung stellt ihn ihr Wohnsitz - Finanzamt aus, wenn zu erwarten ist, da sie keine Einkommenssteuer zahlen müssen. Die Bescheinigung gilt jeweils für drei Jahre und ist der Bank im Original abzugeben. Je nachdem, wie hoch Ihr persönlicher Einkommensteuersatz ist, wurden ihn durch den Zinsabschlag zu viele oder zu wenig Steuern abgezogen. Der Zinsabschlag wird daher im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer verrechnet, so dass sie letztlich auf die Zinserträge und die Hälfte der Dividende träge ihren persönlichen Steuersatz zahlen. Insofern ist die Zinsabschlagsteuer keine zusätzliche Steuer, sie wird nur an anderer Stelle erhoben. Wenn sie ihre Fondsanteile in ein Depot im Ausland - beispielsweise im Investmentdepot einer ausländischen Fondsgesellschaft - verwahren, muss die ausländische Stelle keine Zinsabschlagsteuer einbehalten. Sie müssen dann im Rahmen ihrer Steuererklärung die Zins-und Dividendenerträge angeben. Je nachdem, wann sie ihre Steuererklärung abgeben, kann auf diese Weise die Steuerzahler um ein bis anderthalb Jahre verschoben werden, dass ihnen zumindest einen Zinsvorteil einbringt. Bei ausschüttenden ausländischen Fonds wird der Zinsabschlag vom depotführenden Institut einbehalten, wenn das Depot in Deutschland geführt wird. Da dieser Fremdwährungsfonds nicht ausschütten, führt hier die inländische Fondsgesellschaft selbst die Zinsabschlagsteuer zum Ende des Geschäftsjahres an den deutschen Fiskus ab. Ausländische thesaurierende Fonds können so nicht verpflichtet werden; hier wird ein anderes Verfahren angewandt.
Nächste Seite »