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Reisekrankenversicherung: Privat versicherte, Leistungen, Verhalten im Schadensfall

Auch für privat versicherte kann die Auslands-Krankenversicherung sinnvoll sein. Die private Krankenversicherung ersetzt zwar alle Kosten, auch wenn der Versicherte in ein ausländisches Krankenhaus muss. Bei kostspieligen Behandlungen gibt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung. Allerdings ist der Schutz für Auslandsreisen auf vier Wochen begrenzt. Wer länger verreist, der sollte mit seiner Versicherung vorher eine Absprache treffen. Teilweise jedoch deckt die Private einen eventuellen Krankenrücktransport nicht. Diese Deckung wäre aber vor allem für Reisen nach Übersee empfehlenswert. Eine Reise-Krankenversicherung kann auch sinnvoll sein, wenn die private Krankenversicherung bei Nichtinanspruchnahme  Beitragsrückerstattung zahlt. Die Zusatzpolice deckt die Folgekosten eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung im Urlaub, die zuhause ausgewählt werden müssen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt für ambulante und stationäre Behandlung, Operationen, Medikamente, Rücktransport (worüber aber allein der behandelnde Arzt entscheidet), gilt Überführungskosten bei Tod oder Bestattungskosten im Ausland. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausschlüssen: Die Versicherung zahlt nicht bei Erkrankungen, die sich bereits vor Reisebeginn bemerkbar gemacht haben, bei chronischen Krankheiten, für Zahnersatz, Entbindungen oder Psychotherapie. Im Allgemeinen erhalten Personen über 70 Jahre kein Versicherungsschutz. Eigentlich sollte der Versicherungsnehmer wieder einen Blick in das Kleingedruckte werfen: Die Unterschiede bei Deckungszusagen, vor allem für ein medizinisch notwendigen Rücktransport, sind beträchtlich. Manche Versicherer übernehmen nur die Restkosten zu den Krankenkassenkosten und auf Geschäftsreisen nichts. Im Schadenfall sollte der Versicherte bei umfangreichen und teuren Behandlungen sobald wie möglich die Versicherung informieren, notfalls über die deutsche Botschaft. Nehmen Sie die Versicherungsbescheinigung und Telefonnummer mit. Wer im Ausland und teuren Ländern wie den Vereinigten Staaten länger erkrankt, wird oft vom Versicherer zurückgeholt. Auf Wunsch übernimmt die Gesellschaft-vor allem bei teuren Krankenhausaufenthalten-die Kosten der Vorschüsse im Voraus oder rechnen direkt mit den Krankenhäusern ab; einige Gesellschaften schicken sogar per Telex zu jeder Tageszeit eine Kostenübernahmegarantie, falls gewünscht. Kleinere Arztrechnungen können Sie selbst begleichen. Die Rechnungen sollen aber detailliert die einzelnen medizinischen Leistungen enthalten. Versicherte können zwischen zwei Varianten wählen: Entweder sie zahlen pro Tag einen bestimmten Betrag und die Police gilt für ein Jahr für eine unbestimmte Zahl von Reisenden, die aber jeweils eine bestimmte Wochenzahl (meist sechs) nicht überschreiten dürfen. Preiswerter sind Jahresverträge. Sie verlängern sich automatisch, wenn nicht ein bis zwei Monate vorher gekündigt wird. Der Abschluss der Reiseversicherung ist einfach: Sie können bei Reisebüros, Reiseveranstalter und Automobilclubs abschließen oder sich die Unterlagen von der Versicherung direkt schicken lassen. Meist müssen Sie den Beitrag bei der Bank oder Post einzahlen, wie Zahlscheine oder Quittungen belegt. Die Preise für den pauschalen Schutz sind relativ einheitlich; sie schwanken zwischen 5 und 12 €.  Allerdings zahlen ältere (je nach Versicherer 59 Jahren) bei vielen Versicherern mehr. Bei längerem Aufenthalt im Ausland und daher notwendigen Tagesschutz kann es sich jedoch lohnen, die Preise etwas genauer zu vergleichen.

Die Reiseversicherung: Darauf muss ich achten!

Urlaub bedeutet nicht immer nur Spaß und Erholung: Allein auf den beliebten und belebten Skipisten verunglückten jährlich rund 165.000 Deutsche, 100.000 werden außerdem ein Verkehrsunfall verwickelt, Unzählige werden bestohlen. Reiseversicherungen sind daher ein gutes Geschäft für die Versicherer: Jeder achte Urlauber leistet sich die eine oder andere Police. Um Vergleich: Einen Reiseführer kauft sich nur jeder 10. Doch nicht immer ist ein spezieller Reiseversicherung notwendig. Schon die meisten normalen Versicherungen sind als sogenannte Grundversicherungen definiert: Sie gelten nicht nur zuhause, sondern immer, das heißt auch im Ausland. Grundversicherungen sind die Berufsunfähigkeit -, Haftpflicht -, Kraftfahrt -, Lebens -, Pflege -, private Unfall -, private Kranken -, Rechtschutz -, Sach -, Verkehrs - und sogar die Hausratversicherung. Dennoch sollte der Versicherte noch einmal genau nachsehen. Problematisch kann vor allem Reisen ins außereuropäische Ausland oder risikoträchtige sportliche Aktivitäten wie Fallschirmspringen und Berg steigen sein. Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Auslandsreise-Krankenversicherung die wichtigste Reiseversicherung. Zwar sollen sogenannte Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den wichtigsten europäischen Reisenden an eine weitgehend kostenlose Behandlung im Ausland garantieren. In den EU - Ländern und in der Schweiz, Tunesien und der Türkei kann der gesetzlich Versicherte jedoch die Leistungen der dortigen gesetzlichen Krankenkassenanspruch nehmen. Für diese Länder stellt die Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung aus. In Großbritannien und Nordirland ist dagegen kein spezieller Berechtigungsschein notwendig. Dorthin ist die Reise für gesetzlich Versicherte unproblematisch. Doch in anderen Ländern ist die Anspruchsbescheinigung oft nicht einmal das Papier wert: In Spanien beispielsweise wird nur gegen Bargeld behandelt. In anderen Ländern wie Frankreich wird zunehmend eine Selbstbeteiligung verlangt, obwohl die deutsche Krankenkasse die Kosten übernehmen. In einigen typischen Ferienzentren gibt es nicht genügend Kassenärzte, sodass auf Privatärzte ausgewichen werden muss. Auch in den österreichischen Bundesländern Salzburg, Steiermark und Tirol werden deutsche Urlauber häufig nur als Privatpatienten behandelt. Arzt -und Krankenhauskosten müssen dann wie in anderen Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen (Schweiz und Norwegen) vollständig selbst bezahlt werden. Mit einer Auslands-Krankenversicherung sind nicht nur die Arzt-Behandlungskosten sondern auch die Kosten für einen notwendigen medizinischen Rücktransport abgedeckt: Die Kosten dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht übernehmen. Sie können bei Schwerverletzten und Sondertransporten bis zu 10.000 € ausmachen. Der Rücktransport ist allerdings meist in den Auto-Schutzpflicht enthalten. Wer zu den rund 5 Millionen Kassenmitgliedern gehört, die für den Krankenhausaufenthalt eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben: Der Schutz gilt auch im Ausland. Auch für privat versicherte kann die Auslands-Krankenversicherung sinnvoll sein. Die private Krankenversicherung ersetzt zwar alle Kosten, auch wenn der Versicherte in ein ausländisches Krankenhaus muss. Bei kostspieligen Behandlungen gibt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung. Allerdings ist der Schutz für Auslandsreisen auf vier Wochen begrenzt. Wer länger verreist, sollte mit seiner Versicherung vor einer Absprache treffen. Teilweise jedoch deckt die private Police einen eventuellen Krankentransport nicht. Diese Deckung wäre aber vor allem sehr empfehlenswert. Eine Reise-Krankenversicherung kann auch sinnvoll sein, wenn die private Krankenversicherung bei Nichtinanspruchnahme Beitragsrückerstattung zahlt. Die Zusatzpolice deckt die Folgekosten eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung, die zuhause auskuriert werden müssen.

Die Privat- oder Familien- Rechtsschutzversicherung: Worauf muss ich achten?

Die Privat- oder Familien-Rechtsschutzversicherung umfasst den privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt auch für den Ehegatten und die unverheirateten Kinder bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr, wenn sie noch in Ausbildung sind. Ebenfalls mitversichert ist der Lebensgefährte, mit dem der Versicherte zusammenwohnt, wenn er in der Police genannt wird. Der Schutz umfasst stets Schadensersatzansprüche anderer, Straf - und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten und Kauf - in Reparaturverträge, Steuer- oder Sozialrechte. Eigens abschließen müssen Versicherte allerdings einen Miet-Rechtsschutz. Selbstständige müssen Privatleben und Beruf gesondert versichern, was oftmals schwer zu trennen ist. Die geringen Unterschiede in der Rechtsschutzversicherung sind geringer als in anderen Sprachen. Offenbar ist die Prämienkalkulation der Anbieter fast identisch. Besonders günstige Angebote gibt es für den öffentlichen Dienst und Mitglieder von Automobilclubs. Der Verkehrs-Rechtsschutz kostet normalerweise 50 € im Jahr (ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall) mit Selbstbeteiligung ab 35 €. Familien-Rechtsschutz kostet ohne Selbstbeteiligung ab 150 €, mit Selbstbeteiligung ab 125 € im Jahr. Der zusätzliche Mieter rechtfertigt rund 40 € im Jahr. Eine Selbstbeteiligung sollten Sie jedoch nach Möglichkeit vermeiden, auch wenn Tarife ohne sie meist 22% teurer sind: Sie verleitet dazu, dass sie zögerlicher zum Anwalt gehen. Vor allem im Verkehrs-Rechtsschutz oder bei außergerichtlicher Beratung sind die Kosten oft recht gering, sodass sich nur eine Selbstbeteiligung von 100 oder 150 € der Schutz bereits nicht mehr lohnt. Oft verbinden die Versicherten den Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung mit dem Abschluss der Autoversicherung. Da haben Sie bei Verkehrs - Rechtsschutz den gleichen Ansprechpartner im Schadenfall. Jedoch empfiehlt es sich, ihr einen spezialisierten Rechtsschutzversicherer zu wählen. Den Auftakt der Versichertenstreitigkeiten mit seiner Versicherung, etwa wegen Hausrat - oder Haftpflichtschäden. Dann aber könnte der Rechtsschutzversicherer unter dem gleichen Dach eher zu Schwierigkeiten bei der Deckungszusage neigen als ein Unabhängiger. Alle Schadensersatz – Rechtsschutzversicherungen prüfen Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund von Personen -, Sach - oder Vermögensschäden. Hierunter fallen auch Streitigkeiten mit der Versicherung. Strafrechtsschutz: Diese Rechtsschutzversicherung deckt eine Verteidigung in einem Straf -, Bußgeld - oder Disziplinarverfahren ab. In einem Strafverfahren rutschen auch schnell Verursacher des Verkehrsunfalls. Die Verfahrenskosten für Falschparker aber werden meist nicht übernommen. Oder wenn es vor dem Verwaltungsgericht um die Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis geht. Die Arbeitsrechts-Schutzversicherung bietet Schutz bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis. Die Kfz-Vertrags-Rechtsschutzversicherung bietet bei Ärger um das Auto, etwa bei Kauf, Reparatur und Versicherungsschutz. Sozialgericht- Rechtsschutz: bei Streitigkeiten mit der gesetzlichen Kranken -, Renten -, Unfall- über Arbeitslosenversicherung um Leistungen. Hier treffen den Versicherer aber nur die Anwaltskosten, Streitigkeiten vor Sozialgerichten kosten keine Gerichtsgebühr. Steuerrechtsschutz: wenn Versicherte wegen Steuern oder andere Abgaben die Zölle oder Gebühren vor einem Finanz- und Verwaltungsgerichten prozessieren müssen. Beratungs- Rechtsschutz: für die Kosten einer Beratung wegen veränderter Rechtslage wählen- an Erbrecht. Allgemeiner Vertragsrechtsschutz: wenn Ansprüche aus Verträgen des privaten täglichen Lebens (z. B. Kauf, Reparatur oder Darlehen) geltend gemacht werden oder abgewehrt müssen. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete: wenn Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder Mieter ihre Rechte durchsetzen wollen.

Die Reisegepäckversicherung und die Hausratversicherung

Mehr als 100 Millionen € geben rund 8 Millionen deutsche Urlauber jedes Jahr in dem Glauben aus, damit die Reisegepäckversicherung abgeschlossen zu haben. Doch oft bleibt es beim Glauben: Im Schadenfall zahlt kaum noch eine Versicherung freiwillig. Das zeigt der Blick in die Gerichtssäle: Wer das Taxi mit seinem Gepäck vor dem Flughafen stehen lässt, um einen Gepäckwagen zu suchen, kriegt nichts. Wer am Flughafen am Kiosk eine Zeitung bezahlen will und daher den neuen Laptop zu seinen Bein stellt, ebenfalls nicht. Das Gericht: Er hätte ihn zwischen die Beine klemmen müssen. Die Urteile der Gerichte laufen darauf hinaus, dass der Versicherte sein Gepäck im Blick und auch im räumlichen Kontakt behalten muss. Der Kommentar der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände zu solchen Urteilen: Der Versicherte sollte sich auf der Reise so sorgfältig verhalten, als hätte er keine Versicherung abgeschlossen. Und wofür braucht er sie dann? Schließlich zahlt bei Reisen innerhalb Europas oder sogar der Welt oft die Hausratversicherung, und das Weit großzügiger. Über die sogenannte Außenversicherung sind Teile des Hausrates mitversichert, die sich vorübergehend bis zu drei Monaten außerhalb der Wohnung befinden. Auf Reisen innerhalb Europas ist der Hausrat mit 10% der Versicherungssumme oder maximal 7.500 € versichert gegen Brand, Sturm und Einbruch oder Diebstahl. Bei einfachen Diebstahl oder Beschädigungen ist aber nichts geschützt. Bei Diebstahl aus Autos werden bis 520 € oder 20% der Versicherungssumme erstattet. Bei einem Diebstahl in Hotels zahlt der Hotelier bei Nachweis des Verschuldens den hundertfachen Zimmerpreis maximal 3000 €. Die Zurückhaltung der Gepäcksversicherer hat Gründe: In keiner anderen Sparte ist der Versicherungsbetrug so ins Kraut geschossen wie der Reisegepäckversicherung. Da finden sich auf den Verlustlisten nur das aller Feinste, lauter Maßanzüge und Modellkleider. Und oft ist die Liste so lang kann man das Ganze nicht einmal in einen Koffer passen würde. Die Folge ist, dass die Versicherungen mittlerweile bei der Regulierung von Schadensfällen sehr restriktiv geworden sind. Die meisten Versicherungen akzeptieren ohnehin nur Stammkunden. Außerdem sind die Prämien sehr hoch. Ein Blick in die Praxis: Marktführer bei der Gepäck-Assekuranz ist die europäische Reiseversicherung. Bei ihr gehen jährlich rund 85.000 Schadensmeldungen ein. 8000 Schäden lehnt die Gesellschaft ab, nur 200 Versicherte klagen. Vor Gericht haben auch sie nur wenig Erfolg: in weniger als 15% der Fälle konnten sie einen Sieg gegen die Versicherungsjuristen davontragen. Vor Gericht berufen sich die Unternehmen auf Paragraf 61 des Versicherungsvertragsgesetzes: Danach ist die Versicherung von der Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Theoretisch umfasst der Versicherungsschutz das gesamte Gepäck, dass der Versicherte und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen während einer Reise mit sich führen. Dazugehören Gegenstände des persönlichen Bedarfs inklusive der am Körper getragenen Sachen. Diese Gegenstände sind versichert gegen Diebstahl und Raub, Beschädigung oder Fehlleitung, Einbruch in das Auto, und von Zerstörung durch Brand, Sturm oder höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind hingegen Schmuck, Fotoausrüstungen oder andere Wertsachen; sie sind bis maximal 50% der Versicherungssumme versichert, und das auch nur, solange sie getragen, benutzt aber sicher verwahrt werden. Im unbeaufsichtigten Auto sind Sie gar nicht versichert. Nachts von 20 bis 6:00 Uhr sind die Nichtwertsachen nur versichert während einer Fahrtunterbrechung von bis zu zwei Stunden und/oder Unterbringung in einer abgeschlossenen Einzelgarage. Zusätzlich muss sich das Gepäck in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befinden.

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