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Worauf muss ich bei Rechtsschutzversicherungen achten?

Auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sagt ein alter Spruch. Auch in einem Rechtsstaat kann man nie mit Sicherheit sagen, wann man in einen Prozess verwickelt wird. Dennoch gehört die Rechtsschutzversicherung, im Gegensatz zu dem, was dem Verbraucher durch die Versicherer und auch einige Rechtsanwälte aus verständlichen Gründen eingeredet wird - zu den entbehrlichen Versicherungen. Die Vertreter rechnen den Kunden die Kosten für Gericht und Anwalt hoch. Schon in der zweiten Instanz sind die Kosten oft höher als der Streitwert. Der Streit um eine Geschwindigkeitsüberschreitung kost schnell mehr als 500 €. Ein Zivilprozess mit einem Streitwert von 5.000 € kommt in der ersten Instanz auf 3000 €, die Entscheidung einer Berufung auf insgesamt 7.000 €. In Deutschland gilt der Grundsatz: Wer verliert, trägt alle Kosten, auch die des Gegners. Nur bei einem Arbeitsgerichtsverfahren und einer Kündigung muss der Arbeitnehmer seine Anwaltskosten in der ersten Instanz selber tragen, auch wenn er gewinnt. Mit diesen Argumenten ist die Bundesrepublik ein Paradies für Rechtsschutzversicherung geworden: Jeder zweite Haushalt besitzt die eine oder andere Version, rund die Hälfte der Versicherten besitzt eine Verkehrs-Rechtsschutz. Die Deutschen sind damit Rechtsschutz-Europameister. In den vergangenen Jahren haben einige Gesellschaften neuer Rechtsschutzversicherer gegründet. Die Prozesshitliste der jährlich rund 2,5 Millionen Rechtsschutzfälle im Jahr: Prozesse rund ums Auto stellen 2/3 der Fälle, gefolgt von Streitigkeiten um Geld und Arbeitsrecht. Nehmen Sie es gelassen: Ein Prozess kommt nicht einfach so über sie ihren Regenschauer. Das Prozessrisiko lässt sich mit einem guten Anwalt relativ sicher abschätzen. Und wenn Sie gewinnen, war die Sache ohnehin für Sie kostenlos, ausgenommen Arbeitsgerichtsverfahren. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für den Versicherten in meisten Fällen lediglich das Kostenrisiko, sodass sich unbesorgt prozessieren lässt. Vergessen wird oft, was auch die Haftpflichtversicherungen einen Mini-Rechtsschutz beinhalten, und Autofahrern, Privatpersonen und Tierhaltern die Abwehr fremder Ansprüche abnehmen. Die meisten privaten Streitigkeiten werden ohnehin nach einer Rechtsberatung gütlich mit einem Kompromiss beigelegt: Prozesse führen nur Streithanseln. Anwälte werden natürlich immerzu einer Rechtsschutzversicherung raten: Mehr als 15% ihrer Einkommen fließen aus dieser Quelle. Verbraucher sollten die lange Reihe von Ausschüssen für Bauangelegenheiten, Verbrechen (auch Beleidigungen), Familien - auch Scheidung oder Unterhalt und R. Streitigkeiten bedenken. In Familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten werden nur die Kosten einer mündlichen oder schriftlichen Beratung oder Auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar gedeckt. Der Beratende darf aber nach außen hin nicht in Erscheinung treten und beispielsweise Anwaltsschreiben verfassen. Verwaltungsverfahren (etwa gegen die Schulbehörde) und Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfe sind ebenfalls nicht versichert. Im Arbeitsrecht sind Verhandlungen über Abfindung und Beratung zu einem neuen Arbeitsvertrag nicht gedeckt. Auch bei Vorsatz zahlt die Versicherung nichts: Wird der Versicherte (zu Unrecht) beschuldigt, etwas gestohlen zu haben, verweigert die Versicherung die Übernahme der Prozesskosten. Die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) besagen: Wird den Versicherten vorgeworfen, der Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht nur dann Rechtsschutz, wenn ihm ein Vergehen zur Last gelegt wurde, das sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann. Das schließt die nur vorsätzlich begehbaren Straftatbestände Beleidigung, Hausfriedensbruch, üble Nachrede, Verleumdung, Unterschlagung, Diebstahl, Begünstigung, Betrug, Untreue, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Urkundenfälschung, Wilderei und unterlassene Hilfeleistung aus. Jeder Rechtsschutzversicherte sollte sich erst einmal die Kostenübernahmegarantie des Versicherers holen, bevor er prozessiert.

Rechtsschutzversicherungen: Welche Alternativen gibt es? Mit welchen Leistungen kann ich rechnen?

Eine kostengünstiger Rechtsberatung gibt es bei Verbraucherzentralen und öffentlichen Rechtsauskunftsstellen in vielen Großstädten. Für Mitglieder von Gewerkschaften, Automobilclubs und Mitglieder-oder Ständekammern gibt es stets Schlichtungsstellen, die über Streitigkeiten außergerichtlich einen Kompromiss suchen. Für Ratsuchende bis zu einem mittleren Einkommen bekommt das Prozesskostenhilfe-Gesetz infrage: Die Beratungshilfe kann schriftlich beim Amtsgericht oder dem zuständigen Prozessgericht am Ort beantragt werden. Man kann sich auch direkt an einen Rechtsanwalt wenden. Das Prozesskostenhilfe - Gesetz gilt auch für Scheidungen, bei denen die Rechtsschutzversicherung nur eine Beratung nicht aber ein Prozess zahlt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko bei Prozessen. Der Versicherte darf den Anwalt frei wählen. Erstattet werden Anwalts-, Gerichts- und Nebenkosten (etwa für Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige, die von Gutachtern hinzugezogen werden) sowie die entsprechenden Vorschüsse. Bei verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren werden auch die Kosten für Gutachten öffentlich bestellter technischer Sachverständiger getragen, die vom Versicherten hinzugezogen wurden, auch im Ermittlungsverfahren. Bei inländischen Zivilprozessen werden die Kosten eines Korrespondenzanwaltes am Gerichtsstand getragen, wenn der Wohnort des Versicherten mehr als 100 km von Gerichtsstand entfernt ist. Bei Strafverfahren im Ausland übernimmt der Versicherer die Kaution bis zu 22.000 € als Darlehen sowie Reisekosten, wenn der Versicherte vor einem ausländischen Gericht erscheinen muss. In einem Strafverfahren werden die Kosten des gegnerischen Nebenklägers gezahlt, der neben dem Staatsanwalt als Kläger auftritt. Der Leistungsumfanges in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) geregelt und ist für alle Gesellschaften gleich. Heute gelten meist Deckungssumme von 100.000 € per Schadensfall und 25.000 € für Kaution. Damit soll das Prozessrisiko mit Kosten für Anwalt, Gericht und Nebenkosten durch alle Instanzen abgedeckt werden können. Die Anwälte allerdings werden von der Rechtsschutzversicherung nicht satt: Die Versicherer zahlen nur nach der Bundesrechtsanwaltskammer-Gebührenordnung. Die Versicherung zahlt natürlich nur für Schäden, die nach Vertragsabschluss eintreten bei Versicherungsabschluss gilt aber eine dreimonatige Wartezeit in Kfz-Vertrags-, Arbeit-, Sozialgerichts -, Steuer-, allgemeiner Vertrags-, sowie Miet - sowie manchmal auch beim Führerschein - Rechtsschutz, bis der Versicherungsschutz im Schadenfall eintritt. Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht gleich eine Rundum-Versicherung sein. Es gibt eine ganze Reihe von Varianten. Die Wichtigste ist der Verkehrs-Rechtsschutz. Der Schutz der Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Interesse seiner eigenen Fahrzeuge und als Fahrer fremder Fahrzeuge. Von den rund 2,5 Million Schadensfällen, die die Rechtsschutzversicherer jedes Jahr registrieren, entfallen 2/3 auf Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Allerdings wird die Bedeutung des Verkehrs-Rechtsschutz ist maßlos überschätzt: Das maximale Prozessrisiko bei Führerschein-Verfahren beträgt lediglich 1500 €. Dagegen kann es bei dem im Verkehrs-Rechtsschutz nicht mitversicherten Schadenersatzverfahren oder allgemeine Streitigkeiten bis zu 50.000 € betragen. Praktisch alle Bagatellschäden, sind nicht mitversichert. Eine Verkehrs Rechtsschutz-Versicherung ist vor allem für Autofahrer sinnvoll, die ohne Vollkasko oder Auto-Schutzbrief oft im Ausland unterwegs sind. Verkehrsunfälle im Ausland sind wegen unterschiedlicher Rechtslage, Sprachschwierigkeiten oder Strafkaution voller Tücken. Der Verkehrs-Rechtsschutz gilt in Europa und den Mittelmeerländern. Bei Verkehrs-und Fahrzeug-Rechtsschutz sind alle berechtigten Fahrer und Insassen ihrer Fahrzeuge mitversichert. Auch als Fußgänger ist der Versicherte geschützt. Der Verkehrs-Rechtsschutz besteht aus Schadenersatz-Rechtsschutz, Strafrechtschutz, Führerschein-Rechtsschutz, Kfz-Steuerrechtschutz und Kfz-Vertragsrechtsschutz, wenn es Ärger beim Kauf oder Reparatur des Autos gibt.

Rechtsschutzversicherungen: Hierauf sollte ich beim Abschluss achten!

Nur die wenigsten wissen, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit dem Abschluss der Autoversicherung zusammenfällt. Dann haben sie beim Verkehrs-Rechtsschutz den gleichen Ansprechpartner im Schadenfall. Jedoch empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsschutzversicherer zu wählen. Denn oft hat der Versicherte Streitigkeiten mit seiner Versicherung, etwa wegen Hausrat- oder Haftplichtschäden. Dann aber könnte der Rechtsschutzversicherer unter dem gleichen Dach eher Schwierigkeiten bei der Deckungszusage machen als ein Unabhängiger. Im Schadenfall sollte sich der Versicherte vorher eine schriftliche Deckungszusage beim Versicherer holen. Wenn die Versicherung wegen Aussichtslosigkeit ablehnt, muss der Rechtsanwalt das Gegenteil schriftlich bestätigen. Nach den neuen allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 1994 kommt es für Meinungsverschiedenheiten zwischen Anwalt und Versicherten zu einem Schiedsverfahren: Es wird ein weiterer Rechtsanwalt eingeschaltet; er muss innerhalb eines Monats entscheiden. Sieht er keine Erfolgschancen, hat der Versicherte nur noch die Möglichkeit, dies einschließlich des Versicherers gerichtlich klären zu lassen. Bei Straf- und Bußgeldverfahren ist keine vorherige Deckungszusage notwendig. Allerdings fallen viele verblichene Interpretation unter die Rubrik Vorsatz. Dann reagieren die Versicherer auf Wünsche nach Deckungszusage recht unterschiedlich:. Vor allem wegen der Wahrung von Fristen soll der Versicherte den Schriftwechsel ganz dem Anwalt überlassen. Bislang wurde nach zwei Versicherungsfällen innerhalb eines Jahres meist die Kündigung durch den Versicherer fällig. Allerdings ist diese Kündigungsklausel bei Schadenfällen vor einiger Zeit als einseitig vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden. Eine Rechtsschutzversicherung läuft im Allgemeinen über fünf Jahre. Allerdings bekommt der Versicherte auf Wunsch überall Jahresverträge. Bei der Rechtsschutzversicherung kann auf keinen Versicherungsfall gekündigt werden, wenn der Versicherer die Leistung abgelehnt. Die Kündigung kann fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Auch wenn der Versicherer den Anwalt benennt und der Anwalt die Vertretung des Versicherten ablehnt, kann gekündigt werden. Der Versicherte muss allerdings innerhalb eines Monats nachweisen, dass ein anderer Anwalt den Fall übernehmen würde und dem Aussichten auf Erfolg bescheinigt. Gekündigt werden muss innerhalb von einem Monat nach Anfang der Ablehnung oder dem Eingang der Stellungnahme des Versicherten-Anwalts beim Versicherer. Bei Verträgen, die nach Juni 1994 abgeschlossen wurden, kann der Versicherte bei jeder Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Für den Familien- oder Verkehrsrechtsschutz gilt: Stirbt der Versicherte, besteht der Versicherungsschutz für den mitversicherten Ehegatten und die Kinder bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter. Wenn der Ehegatte die nächste Prämie zahlt, wird er Versicherungsnehmer. Wenn das mit Verkehrs-und Fahrzeug-Rechtsschutz versicherte Fahrzeug verkauft wurde und innerhalb von sechs Monaten kein neues Fahrzeug angeschafft wird, endet der Vertrag mit dem Tag des Verkaufs. Allerdings kann die Vertragsaufhebung erst nach sechs Monaten beantragt werden. Wird der Antrag nicht innerhalb von sieben Monaten gestellt, hebt der Versicherer den Vertrag erst ab dem Tag des Antrageingangs auf. Entsprechend ist die Prämie zu zahlen.

Reisegepäckversicherung: Folgende Ausschüsse sind zu beachten

Damit man von der Versicherung eine Rückerstattung erhält, muss sich das Gepäck in einem fest verschlossen, durch Verschluss gesicherten Kofferraum befinden. Ein von außen ohne Gewalteinwirkung zu öffnendes Dach reicht nicht aus. Das Abstellen auf einem bewachten Parkplatz oder in einem Parkhaus gilt nicht als Beaufsichtigung. Doch selbst diese Klauseln werden von einigen Gerichten noch restriktiver ausgelegt. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Deckung für Geld, Schecks oder Fahrkarten sowie Land -, Luft - und Wasserfahrzeuge. Fahrräder und Schlauchboote sind dagegen versichert. Die Versicherung zahlt nicht, wenn Sachen liegen -, stehen - immerhin gelassen werden sowie bei Krieg oder Beschlagnahme. Wenn die Versicherung den Schaden akzeptiert, hat der Gesetzgeber einen Schadenersatz der abhandengekommenen oder zerstörten Sachen in Höhe des Neuwertes im Heimatland mit einem Abschlag für Alter und Abnutzung bestimmt. Bei beschädigten Sachen trägt sie die Kosten für die Reparatur. Eine beliebte Versichertenfalle ist allerdings die vorgedruckte Versicherungssumme. Die Pauschalen betragen bei den meisten der 1500 € pro Person und 3052 € für Familien. Doch damit ist der Versicherte oft unterversichert, sodass die Versicherungen beim Schaden nur anteilig zahlen. In den Versicherungsschein sollten alle mitreisenden Familienangehörige namentlich eingetragen sein. Wer eine Reisegepäckversicherung abschließen möchte, sollte eine Jahres-Police wählen, da damit alle beruflichen und privaten Reisen abgedeckt sind. Mitversichert sein sollte den Ehepartner, auch wenn er allein unterwegs ist. Bei den guten Policen gilt sogar Versicherungsschutz am Wohnort (Domizilschutz): Dann deckt die Versicherung auch Diebstähle von persönlichen Dingen aus Kraftfahrzeugen am Wohnort ab. Die Auto-Teilkaskoversicherung zahlen dabei nur bei fest eingebauten Sachen oder Autozubehör. Erweiterter Domizilschutz gilt für Gänge, Fahrten und damit verbundene Aufenthalte am Wohnort. Die Deckung für die Fristüberschreitung versicherten Schäden durch eine Verzögerung bei der Auslieferung von Reisegepäck. Das Versicherungspaket sollte höchstens 20 bis 22 € oder fünf Euro Versicherungssumme pro Jahr kosten. Kurzverträge über z. B. 20 Tage decken beispielsweise 2000 € Versicherungssumme- klassische Reiseversicherung kosten gut 30 €. In jedem Fall musste das Kleingedruckte gründlich studiert werden, um im Schadenfall keinen Ausschuss zu riskieren. Im Schadenfall sollte der Versicherte bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks im Motel, in Bus, Bahn oder Flugzeug den Schaden sofort den jeweiligen Unternehmen melden. Diebstahl oder Raub muss der Polizei gemeldet werden, zusammen mit einer detaillierten Liste aller entwendeten Sachen. Die einfache Bezeichnung Foto-Ausrüstung kann schon zu Streitigkeiten über deren Wert führen. Probleme können die Versicherten auch bekommen, wenn die Polizei den Schaden nur widerwillig und schlampig aufnimmt oder der Bestohlene auf den nächsten Tag zu Schadensufnahme vertröstet werden: Wer dann erkrankt weiterreisen muss, hat dann bei der Versicherung oft verloren. Außerdem müssen die verloren gegangenen Sachen Stück für Stück gemeldet werden. Auf jeden Fall sollten Versicherte sich all diese Meldung bestätigen lassen. Auf der Schadenanzeige der Versicherungen wird auch gefragt, ob der Versicherte schon früher einmal Schäden am Reisegepäck gemeldet. Ein Verschweigen früherer Schadensmeldungen bringt den Versicherten meist um den Schutz. Die Reisegepäckversicherung gilt übrigens nicht verdienen, die im Zelte der Wohnwagen aufbewahrt werden. Hier muss ein Zusatzschutz (kennt den Klaus) abgeschlossen werden. Dauert Kämpfer sollten eine eigene Camping - Policen abschließen, die neben Wohnwageninventar auf Vorzeit und Gegenstände des persönlichen Bedarfs schützt. Dies geschieht am besten über die Hausratversicherung. Premiers allerdings hoch: 500 auf Versicherungs Summenkosten für den Wohnwagen fünf Euro, für das Zelt und 25 €. Kassettenrekorder oder Fernseher kosten mehr als 15 € extra.

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