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Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Grundsätzlich ist jeder Versicherte verpflichtet, jeden Schadensfall sofort schriftlich, vollständig und wahrheitsgemäß den Versicherer zu melden. Er darf ohne Zustimmung des Versicherers keine Ansprüche des Geschädigten anerkennen, beispielsweise nach einem Autounfall oder einem anderen Haftpflichtschaden. Ein Todesfall oder Personenschaden muss innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Bei der Schadensschilderung muss der Versicherte darauf achten, was er alles getan hat, um den Schaden zu mindern. Die Fragen müssen natürlich vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Versicherte soll sich ruhig einmal die Versicherungsbedingungen vornehmen und Eventualitäten zu umschiffen, wenn die Versicherung sich weigert, den Schaden umgehend zu regulieren, gibt es mehrere Möglichkeiten: Bei kleineren Schäden helfen meistens Reklamation und Beschwerden. Deren Bearbeitung ist für die Versicherung nämlich teurer als die Begleichung eines Bagatellschadens. Ein Schreiben an einen Abteilungsleiter wirkt oft Wunder. Möglich ist auch ein Brief direkt an den Vorstand. Dabei können Sie ruhig ankündigen, beim Aufsichtsratsamt für das Versicherungswesen Beschwerde einzulegen. Das Aufsichtsamt muss alle Eingaben der Bürger sorgfältig und ausführlich beantworten. Es kann bei einer kann Beschwerden bei den Versicherungen direkt Einfluss nehmen. Die Wirkung einer Amtsbeschwerde sollte nicht über -, aber auch nicht unterschätzt werden: Die Beschwerde ist nämlich Vorstandssache. Und er mag sich nicht mit Kleinigkeiten befassen und schon gar nicht bei der Aufsicht einen schlechten Ruf bekommen. Bei hohen Schadensersatzforderungen werden viele Versicherte feststellen, dass ihre Versicherung sich ziert und mit allen möglichen Tricks versucht, den Schaden somit zu senken. Das geht über Gutachten und die meist bestens besetzte Rechtsabteilung. Beliebt ist das Verschleppen von der Schadenzahlungen, bis der Geschädigte irgendwann so mürbe ist, dass er auf einen Vergleich eingeht. Wer juristischen Beistand sucht, sollte auch an die gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater denken, die auf mehr Erfahrung mit diesen Fällen haben als ein beliebiger Rechtsanwalt. Auch bei Schmerzensgeldzahlungen sind die Versicherer oft sehr zurückhaltend. Unfallopfer oder die Hinterbliebenen im Todesfall bekommen meist nur sehr niedrige Beträge. Grundlage ist in Paragraf 48 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach der man nur eine billige Entschädigung in Geld verlangen kann. In Bonn hat sich daher ein Verein von Versicherungsgeschädigten als Interessengemeinschaft gebildet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil eine Lawine losgetreten: Über Jahrzehnte hatten die meisten Versicherungsunternehmen ihren Kunden ausschließlich lang laufende Verträge über 10 Jahre angeboten, die als Nutznießer hatten - die Unternehmen. Der Versicherte hatte lediglich den Vorteil, dass die meist zu versteuernde Versicherungsprämie konstant blieb. Versicherung und Vertreter hatten dagegen in 10 Jahren gesicherte Einnahmen. Ein Kunde, der eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, wollte vorzeitig kündigen. In seinem Versicherungsantrag war die Laufzeit von 10 Jahren vorgedruckt. Das Gericht urteilte: Damit werde der Privatmann unangemessen benachteiligt, was gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoße. Dem Privatmann hätten auch andere Laufzeiten angeboten werden müssen. Doch andere Versicherer erkannten das Urteil nicht an, entweder weil es nur für Unfallversicherungen oder nur für diesen Einzelfall gelte. Seither streiten sich Versicherer, Verbraucherschützer und das Aufsichtsratsamt um die Kündigungsfristen. Zuletzt war die Kündigungsfrist der Auto-Versicherungen umstritten. Das Gesetz will es mittlerweile so: Generell gilt für einige, über mehrjährige Verträge, dass die Kündigung drei Monate vor Vertragsablauf beim Versicherer eingehen muss. Sonst verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Empfehlenswert sind Einschreiben mit Rückschein. Um den Kündigungstermin nicht zu verpassen, können Sie jederzeit dann zum nächstmöglichen Termin kündigen. Lebens- und Krankenversicherungspolicen sind jederzeit kündbar, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres.

Welche Versicherungen brauche ich wirklich?

Wenn Sie eine Familie haben mit großen Kindern und die Kinder nicht nur schulpflichtig sind, sollten die Kinderunfallversicherungen doch bestehen bleiben und noch eine Berufsunfähigkeit-Police als Alternative abgeschlossen werden. Auch die Risiko-Lebensversicherung währe sinnvoll. Wegfallen kann dagegen die Berufsunfähigkeitsversicherungen der Eltern, da inzwischen gesetzliche Ansprüche und das eigene Vermögen hoch genug sind, um dieses Risiko zu decken. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, ist Zeit für eine Reihe von Kündigungsschreiben an Versicherungsgesellschaften. Die Unfallversicherung fällt weg, und auch die Risiko-Lebensversicherung kann gekündigt werden, wenn genug Vermögen vorhanden ist. Wichtiger als die reine Existenzsicherung wird nun die Absicherung des Erreichten: Eine Hausratversicherung solle bestehen bleiben. Wenn Vater Staat jeden Monat Rente zahlt, ist die Sorge um einen Einkommensverlust genommen: Weder die Berufsunfähigkeit noch eine Lebensversicherung sind noch notwendig. Es bleiben nur die Haftpflicht und eine Hausratversicherung. Die Versicherungsausgaben pro Jahr sollen sich dann auf rund 150 bis 200 € belaufen. Jeder Versicherungskunde soll sich zunächst fragen, welche Versicherung überflüssig ist. Dafür sind nicht nur objektive Faktoren wie Alter, Beruf, Einkommen und Vermögen entscheidend, sondern vor allem auch die individuelle Bereitschaft, Risiken selbst zu übernehmen. Grundsätzlich können drei Typen unterschieden werden. Typ eins: Ich will so wenig Policen wie möglich. Dieser Typ will nur die wichtigsten Risiken durch einen Versicherer abdecken und möglichst viele Prämien sparen. Für ihn reicht der Grundsatz: Krankenversicherung (gesetzliche oder private), Privathaftpflichtversicherung, eventuell Berufshaftpflicht oder Tierbesitzer - und Öltankhaftpflicht, Kraftfahrzeuge - Haftpflichtversicherung, Teilkasko gegen Diebstahl und Feuer, Vollkasko beim Neuwagen, Gebäude-Feuerversicherung (falls die Banken diesmal Finanzierung verlangen), Berufsanfänger sollten auch eine Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen. Typ zwei: Ich möchte einen umfassenden Versicherungsschutz. Der mittlere Typ möchte nicht nur das Notwendigste aus dem Grundschutz, sondern auch noch einen Aufbauschutz haben. Dazugehören: die Berufsunfähigkeitsversicherungen, Hausratversicherung und eventuell Kranken-Unfalltagegeld-Versicherung. Typ zwei wird auch über den Abschluss einer Lebensversicherung (Risiko-/ Kapital -) nachdenken. Typ drei: Ich möchte möglichst jedes Risiko versichert haben. Der Luxustyp möchte alles haben: Komfort und Sicherheit. Seine Policen füllen einen ganzen Aktenordner. Für ihn kommt zusätzlich als Ergänzung zum bestehenden Risikoprofil in Frage: Unfallversicherung, Rechtsschutz, eine gute Krankenhaus-Zusatzversicherung, Reiseversicherungen (Schutzbrief). Vor Überflüssigem wie einer Interessenunfallversicherung oder Sterbegeldversicherung sollte aber auch er eher zurückschrecken.

Welcher Versicherungstyp bin ich?

Mit einer kleinen Versicherungsanalyse sollten Sie die Kosten und Nutzen jeder einzelnen Versicherung noch einmal prüfen. Die Versicherungssumme muss dem Risiko angemessen sein. Bei einer Überversicherung bezahlen Sie zu viel Geld für ihr Risiko, bei einer Unterversicherung zahlt die Versicherung im Schadensfall zu wenig. Achten Sie auf die Zahlungsweise: Am günstigsten ist die jährliche Zahlung. Bei fast allen Versicherungen können Sie über eine Selbstbeteiligung Beiträge sparen. Der Träger der Rentenversicherung gibt jederzeit Auskunft über die voraussichtliche Rente. Allerdings ist diese Berechnung erst einige Jahre vor dem Rentenalter verlässlich. Der Rentenanspruch bei Berufsunfähigkeit wird dagegen definitiv mitgeteilt. Als Faustregel gilt: Wenn der Versicherte ohne große Unterbrechungen die Beiträge gezahlt hat, erhält er eine Grundrente von etwa 55% des letzten Nettoeinkommens bis zum Höchsten der Bemessungsgrenze. Die Betriebsrente beträgt meist rund 20% des letzten Nettoeinkommens. Als Rentenlücke wird gewöhnlich die Differenz zwischen Rentenansprüchen und dem letzten Nettoeinkommen definiert. Als ideal im Alter versorgte, gilt der Beamte, der nach 35 Jahren Dienstzeit 75% seines letzten Nettoeinkommens erhält. Für Arbeitnehmer und Angestellte gelten 66% des letzten Nettoeinkommens als ausreichend. Im Grunde kennt das tägliche Risiko keine Grenzen. Wer frühmorgens aufwacht, mag daran denken, lässt dies die beste Zeit für einen Herzinfarkt ist's, dass er sich zu einer Uhrzeit erheben wird, zu der noch immer die meisten Menschen sterben, und sie ins Bad begibt, in dem sich der Sturz die meisten Unfälle eignen. Zu Risikovermeidung sollte der Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Doch wer zu Fuß ins Büro geht, ist stärker Unfall gefährdet als derjenige, der mit dem Wagen von Tür zu Tür fährt. Büroangestellte können sich anschließend eine Zeit lang relative Sicherheit wiegen. Ein abendlicher Gang in Kneipe, Restauranttheater ist mit Unfallgefahren verbunden, und spätabends findet der Zeitgenosse auch keinen gefahrenfreien Moment: Immer droht der frühe Tod. Das allgemeine Lebensrisiko ist den meisten heute so bewusst, dass die Vertreter auf das „Sarg klappern“ verzichten können, weil es eher zusätzlich abschrecken würde. Sie sprechen von Sicherheit, und alle wissen, was im Grunde gemeint ist, brauche es aber nicht auszudenken. Daraus folgt: Jedes Risiko ist nicht auszuschließen. Leben ist definitionsgemäß Risiko. Jeder Einzelne muss allein entscheiden wie viel Risiko einzulassen oder erträgt. Absolut notwendig sind Versicherungen gegen die größten existenzbedrohenden Risiken. Dazu zählen Haftpflicht und Berufsunfähigkeit. Nicht notwendig sind Versicherungen gegen geringfügige finanzielle Schäden. Klein-Versicherungen wie eine Glasversicherung sind wegen der hohen Verwaltungskosten im Bezug zur Schadenssumme und der relativen Schabenhäufigkeiten als unwirtschaftlich. Sorgen Sie lieber dafür, dass stets ein bestimmter Betrag für Schadensfälle bei der Bank angelegt ist. Und wichtig sind Versicherungen gegen finanzielle Schäden, die sie notfalls auch ohne größere Mühe selbst zahlen, können dazu zählen, je nach Geldbeutel, die kostenintensive Vollkaskoversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder die Reisegepäckversicherung. Vorsicht ist stets geboten, wenn eine Versicherung mit einem Sparplan verknüpft wird. Ausbildungs-, Aussteuerversicherung oder eine Insassen-Unfallversicherung lohnen sich meist nicht. Eine Kapital-Lebensversicherung rentiert sich nur in bestimmten Fällen. Der Abschluss von Luxus-Versicherungen sollte genau überlegt werden. Braucht man braucht wirklich eine Krankenhaus – Zusatzversicherung? Doch wer für diesen Komfort zahlen möchte, mag es tun. Setzen Sie sich ein Limit für ihre jährlichen Versicherungsausgaben. Dafür bieten sich normalerweise 5% ihres Nettoeinkommens zuzüglich Krankenversicherung an. Außerdem können sie auch die Kapital-Lebensversicherung gesondert führen, falls sie damit erheblich Steuern sparen können. Das Limit führt dazu, dass nicht notwendige Versicherungen von vornherein wegfallen.Legen Sie diese auf einem gesonderten Sparbuch an. Es sollten etwa 1500 € sein. Diese Summe können sie mit einer Sondersparform zinsbringend anlegen.

Worauf muss ich bei Autopolicen und Auto-Schutzbriefen achten?

Fragen Sie, wie Ihr Wagen eingestuft wird, und lassen sie sich dabei sämtliche Rabatte benennen. Wichtig ist die Frage nach Sonderregelung und Strafen bei Verstößen gegen weiche Tarifmerkmale. Einige Versicherer erstatten in den ersten 3,6 oder 12 Monaten nach Erstzulassung bei Diebstahl oder Totalschaden noch den Neuwert des Autos. Die meisten Versicherer zahlen nur noch den Zeitwert. Rückstufung im Schadensfall: Einige Versicherer bieten günstige Rückstufungsregelungen an. Schadensfreiheitsklasse: Gleiche Schadensfreiheitsklasse muss nicht mehr gleiche Beitragshöhe bedeuten. Manche Versicherer bieten in den hohen Schadensfreiheitsklasse niedrigere Beiträge. Rechtzeitig zu den Sommerferien gehen die deutschen Versicherer regelmäßig mit dem Schutzbrief-Service in die Offensive. Es geht gegen den ADAC, der den Schutzbrief-Markt dominiert. Zwar sind die Leistung von ADAC und der Versicherungswirtschaft in der sogenannten Verkehrs-Service-Versicherung weitgehend identisch, für viele Autofahrer jedoch gilt der ADAC als führend in puncto Service und konkrete Hilfe. Gerade die organisatorische Hilfe erspart dem versicherten im Schadensfall viel Ärger: Eine Notrufzentrale kann Pannenhilfsdienste oder Abschleppunternehmen nennen und direkt eine Reparaturwerkstatt oder ein Mietwagenunternehmen ausfindig machen. Beim ADAC arbeiten 60 Mitarbeiter in drei Schichtendienst rund um die Uhr. Hinzukommen noch von 6 Uhr bis 20:00 Uhr besetzte Fachtelefon für konkrete Sonderdienste wie den Ersatzteileversand und Stationen im Ausland. Erfunden haben den Schutzbrief die Automobilklubs, als in den fünfziger Jahren die Devisenbewirtschaftung in der Bundesrepublik mit Rationierung vieler Auto-Urlauber dazu zwang, ihre reparaturbedürftigen Wagen nicht im Ausland zu reparieren zu lassen, sondern wieder zurückzutransportieren. Seit 1958 ist sie auf dem Markt. Die privaten Versicherer bieten erst seit 1978 Schutzbrief an - als wachsamer ADAC. Der größte deutsche Automobilklub mehr als 11 Millionen Mitgliedern hatte jahrelang Rechtsschutzversicherungen für den Betrieb vermittelt und war dann selbst in dieses einträgliche Geschäft eingestiegen. Die Versicherer zogen vor Gericht mit dem Argument, dass diese Leistung nicht zur normalen Dienstleistung eines Automobilklubs gehöre. Als das Gericht dem nicht zustimmte, kopierten die Versicherer den Schutzbrief. Um den Services ADAC Paroli zu bieten, hat die Schutzbrief-Branchen eine Reihe von Assistance-Töchtern gegründet. Dieses Wort aus dem französischen bedeutet Hilfestellung. Assistancen sind keine Versicherung mehr mit bloßer Kostenerstattung, sondern hilft dem Kunden unmittelbar in einer Notlage. Dies geschieht durch den Aufbau einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale, verbunden mit einem internationalen Netz von Partnerunternehmen. Dort soll der Kunde Nothilfe bekommen. Ob der Kunde einen Schutzbrief kaufen soll, entscheidet der mögliche Schaden: Wer nicht ins Ausland fährt, kann getrost darauf verzichten. Wer dagegen viel und regelmäßig ins Ausland reist, sollte einen Schutzbrief vor allem dann abschließen, wer mit der ganzen Familie fährt, ein altes Auto hat und die fremde Sprache nicht beherrscht. Inzwischen bieten Autoversicherer abgespeckte Schutzbriefe (zumeist nur für fahrzeugbezogenen Leistungen) als Bestandteil der Haftpflicht beziehungsweise Kaskoversicherung an. Diese ist meist sehr preisgünstig - oft unter 10 €; da sollte jeder zugreifen. Geholfen wird nicht nur beim Unfall; bei Bedarf wird auch der Autor und Transport organisiert, ein Mietwagen bezahlt und der Ersatzteileversand in die Wege geleitet. Zudem werden einige personenbezogene Leistung übernommen, darunter Übernachtungskosten, Krankentransport, Rückholung von Kindern sowie Hilfe im Todesfall.

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