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Kündigungsrecht bei Versicherungen und Gebäudeversicherungen: wichtige Tipps

Bei einer Pflichtversicherungen ist der Tod allein des Versicherten kein Kündigungsgrund. Wenn er es sichergestellt hat, gehen Vertrag und Schutz zunächst auf die Kinder an den Ehegatten über. Wenn der Ehegatte bei der nächsten Beitragspflicht zahlt, gilt der Vertrag weiter. Bei zwei bestehenden privatrechtlichen Verträgen ist der zuletzt abgeschlossene Vertrag vom Versicherer auf Antrag aufzulösen. Wenn ein versichertes Tier stirbt oder der Heizöltank beseitigt wird, erlischt der Vertrag und der Versicherte muss der Versicherer nur in den Fortfall des Risikos mittragen. Der Vertrag der Haus- und Grundbesitzer- sowie Gewässerschäden und Pflichtversicherungen geht ab dem Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung auf den Erwerber über. Dem Verkäufer muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Er kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Die Prämie muss jedoch bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gezahlt werden. Nach einer Deckungssumme von zwei Millionen € oder 5 Millionen € pauschal für Personen-und Sachschäden gibt es eine Reihe günstiger Anbieter. Die Versicherung von Gebäuden gegen Risiken wie Wasser, Feuer, Sturm und Hagel, steht am Beginn der modernen Versicherungsidee und ist immer noch äußerst populär. Heute haben fast alle Eigentümer ihre Häuser versichert. Die Versicherungssummen gehen in sechsstelligen Bereich, das Risiko, dass das eigene Dach über dem Kopf bringen kann, ist fast jedem Hausbesitzer bewusst. Außerdem sorgen die Banken dafür, dass die Gebäudeversicherung populär bleibt: Kredite für Hausbau oder-kauf gibt es nicht ohne Nachweis eines Versicherungsschutzes. Der Nachweis einer Gebäude-Feuerversicherung ist in vielen Bundesländern sogar Bedingung, um eine Baugenehmigung zu bekommen. Die Monopolrechte der öffentlich-rechtlichen Gesellschaften in acht Bundesländern sind mit dem liberalisierten Binnenmarkt jedoch entfallen: Der Kunde kann abschließen, wo er will. Außerdem ist die Feuerpolicegebäude nicht mehr Pflichtversicherungen. Große Neuerungen gab es jedoch noch nicht, lediglich die Tarife mit Selbstbehalt, die bei einigen Gesellschaften sogar schon obligatorisch sind. Vorzeigeinstitut der Branche ist die seit 1676 bestehende Hamburger Feuerkasse, die älteste noch existierende Versicherung der Welt, die heute im Besitz der Wiesbadener DBV ist. Einige Grundsätze der heutigen Gebäudeversicherung galten schon damals: bei der Pflicht-Monopolversicherung war der einmal abgeschlossene Feuerkontrakt unkündbar und auch für künftige Eigentümer bindend. Die Höhe der Schäden wurde durch vereidigte Zimmer und Maurer (heute freiberufliche Architekten und Ingenieure) geschätzt. Die Entschädigung wurde nur zum Wiederaufbau des zerstörten oder beschädigten Gebäudes gezahlt. Bahnbrechend war die Hamburger Feuerkasse, indem sie seit 1833 den Neuwert ersetzt; andere Versicherung führten diese Regelung erst 1928 ein. Heute versichert die verbundene Wohngebäudeversicherung nicht nur gegen Feuer, sondern auch gegen Sturmschäden. Die meisten Schäden entstehen durch Rohrbruch bei Frost: Beim Gefrieren dehnt sich das Wasser, und die Rohre einer Zuleitung der sanitären Heizungsanlagen innerhalb des Gebäudes können brechen. Gefährdet sind auch die brüchigen Wellenrohrleitungen aus den fünfziger und sechziger Jahren. Leitungswasserschäden sind zehnmal so häufig wie andere Schäden werden oft erst spät erkannt. In manchen Gegenden macht sich der Rostfraß immer mehr bemerkbar-verursacht durch die Zusammensetzung des Wassers. Rost als Schadensursache ist mit einem Anteil von einem guten Drittel bereits die häufigste Ursache von Leitungswasserschäden in Ein-oder Zweifamilienhäusern.

Rabatte bei Kfz-Versicherungen

Seit dem die Tarife im liberalisierten Binnenmarkt frei kalkuliert werden dürfen, haben sich die Marketingleute viel einfallen lassen: Rabatte für Frauen oder Garagenparker, Wenigfahrer (meist unter 9000 km jährlich), ältere Fahrer, Einzelfahrer, langwierige Kunden, schadstoffarme Fahrzeuge (Öko-Rabatt) gewerblich genutzte Fahrzeuge, Absolventen eines Sicherheitstrainings, und so weiter, alles weiche Tarifmerkmale. Vielfahrer (ab 25.000 oder 30.000 km im Jahr) müssen allerdings oft Aufschläge zahlen. Die Höhe der Rabatte und Zuschläge schwankt zwischen fünf und 15%. Die Rabatteuphorie sollte sich jedoch in Grenzen halten: Wer gegen die Rabatt Kriterien verstößt, kann entweder ganz den Versicherungsschutz verlieren, oder der Versicherer fordert bis zu 5.000 € oder Nachzahlungen zum Normaltarif Strafzuschläge bis zu 2% der Jahresprämie. Die andere Variante: Bei Verletzung der Bedingungen kassiert der Versicherer eine deutlich höhere Selbstbeteiligung von beispielsweise 1000 €. Die Folge: Ein Garagenparker darf sein Auto nicht mehr vor der Haustür auf der Straße parken, ein Einzelfahrer die Karosse nicht mehr verleihen (nicht einmal an einen Ehepartner), die wenig Fahrer solle von den Urlaubsfahrten in den Süden ansehen. Fazit: Suchen Sie lieber ein Versicherer, der auch ohne Rabatte billig ist. Eine Reihe von Versicherern locken die Kunden mit erweiterten Leistungen zum Beispiel eine höhere Haftpflicht-Deckung: Der Versicherer zahlt bis zu 7,5 Millionen € pro verletzte Personen. Ferner eine Mindestdeckung: Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten (Beispiel: er verursacht alkoholisiert ein Unfall), haftet der Versicherer weiter gemäß den vertraglich vereinbarten Summen, also bei der neuen Policen meist unbegrenzt. Doch der Rabatt geht noch einen Tick weiter: Nach einem Unfall wird der Fahrzeughalter nicht so stark zurückgestuft. Schutzbriefe: Zur Police gibt es kostenlos einen Schutzbrief. Neupreis-Entschädigung: Bei einem Totalschaden im ersten Jahr entfällt der Kasko-Versicherungsneupreis, wenn er der erste Besitzer des Wagens ist. Normalerweise wird nur noch der Wiederanschaffungswert ersetzt. Klasse, Schaden: Wer die Scheibe repariert statt Auswüchse, braucht keine Selbstbeteiligung zu zahlen. Mietwagen: Die Police enthält einen kostenlosen Zusatz verpflichtet Police für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca - Police). Schlüsselersatz: Wird der Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruch aus der Wohnung gestohlen, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Austausch der Autoschlösser. Ein immer währendes Thema um Autofahren ist der Schadensfreiheitsrabatt: Er zeigt, wie lange ein Fahrer unfallfrei fährt. Das System des Schadensfreiheitsrabattes ist - im Gegensatz zum weitverbreiteten Glauben, kein Instrument der Autoversicherungen, um schadenarme Autofahrer zu belohnen und schadenträchtige Autofahrer zu bestrafen. Der Rabatt wird eingeräumt, weil die Schadenstatistik zeigt, dass seit einigen Jahren schadensfrei fahrende Autofahrer in den folgenden Jahren weniger Unfälle verursachen. Auch die Rückstufung im Schadenfall basiert auf der Statistik: Bei Unfallverursachern ist die Gefahr groß, dass sie im Jahr danach wieder einen Schaden verursachen. Ein Fahranfänger, der gerade die Vorprüfung bestanden hat, wird meist in Klasse null eingestuft mit stolzen 242%. Bei einem VW-Golf kostet dann alleine die Haftpflichtprämien mehr als 1500€. So heißt der Anfängeraufschlag im Branchenspott schon „Vollwaisen-Diskriminierung“. Einige Versicherer haben es deshalb beim Einsatz von 175% belassen oder verlangen gleich 125%.

Kündigungen von Versicherungen: Worauf muss ich achten?

Bei mehrjährigen Policen hängt das Kündigungsrecht davon ab, wann der Vertrag geschlossen wurde. Bei nach dem 25.6.1994 geschlossenen Mehr-Jahresverträgen kann zum Ende des fünften und jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. In der Kfz - Haftpflicht beträgt die Frist noch einen Monat. Bei mehr Jahresverträgen, die zwischen dem 1.1.1990 an den 24.6.1994 geschlossen wurden, hat der Kunde ein Kündigungsrecht zum Ende des dritten und danach jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten. Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde bei Abschluss unter mindestens vier Laufzeiten wählen konnte und eine Nachlaufzeit gestaffelte Rabatte von fünf bis 10% gewährt wurde. Bei langfristigen Verträgen von 1991 beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mit dreimonatigen Kündigungsfrist. 10- Jahresverträge mit Foto der Laufzeit dürfen mit dreimonatigen Frist zum Ende des laufenden Versicherungsjahres vorzeitig gekündigt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof für die Hausrat -, Unfall-, Privathaftpflicht -und Wohngebäudeversicherung entschieden. In den neuen Bundesländern können Verträge von Privatpersonen, die nach 1990 geschlossen wurden, jährlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das gilt jedoch nicht für Handwerker, Kaufleute, sonstige Gewerbetreibende und Freiberufler. Außerordentliche Kündigungen sind in folgenden Fällen möglich: bei Beitragserhöhungen. Nach dem neuen Kündigungsrecht kann der Kunde bei jeder Prämienerhöhung kündigen, unabhängig davon, wie hoch sie ausfällt. Allerdings darf sie nicht von einer Verbesserung des Versicherungsschutzes begleitet sein. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat nach Eingang der Mitteilung. Gekündigt werden kann somit mit sofortiger Wirkung, jedoch frühestens zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Im Detail Sie die Regelung wie folgt aus: Bei Verträgen, die nach dem 28.7.1994 geschlossen wurden, kann der Versicherte nach jeder Beitragserhöhung mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn sich nicht gleichzeitig der Umfang des Versicherungsschutzes geändert hat. Dies gilt unabhängig vom Abschlussdatum auch für die Lebens -, Kranken - und Kfz Versicherung. Bei den übrigen Versicherungen, die zwischen den Januar 199 und dem  20.6.1994 in Westdeutschland abgeschlossen wurden, kann der Versicherte innerhalb eines Monats kündigen, wenn der Beitrag um mehr als 5% oder die Erstprämie und mehr als rund 20% steigen. Bedingung ist ebenfalls, dass der Versicherungsumfang gleich bleibt. Vor 1991 in Westdeutschland geschlossene Verträge können gekündigt werden, wenn sich der Versicherungsschutz nach einem Jahr um mehr als 10%, in drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 20% verteuert. In der Rechtsschutzversicherung betragen die Sätze 15 und 30%. Ein Vertrag, der von 1992 aus Deutschland geschlossen wurde, kann innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Erhöhungsbescheides beendet werden, wenn der Versicherte nicht Selbstständiger oder Freiberufler ist. Nach einem Schadensfall besteht fast immer ein Kündigungsrecht. Eine Vortäuschung lohnt allerdings nicht: Fliegt der Schwindel auf, gibt seine Strafanzeige wegen Versicherungsbetruges. Meist lässt sich der Vertrag binnen zwei Wochen oder eines Monats kündigen. Wenn das Versichertenrisiko - beispielsweise wegen Verkaufs - wegfällt, kann gekündigt werden. Bei einer Doppelversicherung - zum Beispiel nach einer Heirat - kann der jüngere Versicherungsvertrag gekündigt werden. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse des Versicherten geändert haben, muss auf der Versicherungsumfang oder die Versicherungssumme angeglichen werden. Wenn die Versicherung darauf eingeht, sollten Sie einen neuen Jahresvertrag abschließen und den Alten auflösen. Achten Sie auf eine einjährige Laufzeit und darauf, dass keine Vertragsergänzung gemacht wird. Denn können Sie nach einem Jahr kündigen. Wenn die Versicherung sich weigert, den alten Vertrag aufzuheben, kann der Versicherte eventuell die Versicherungssumme deutlich reduzieren. Für die vereinbarten Zusätze einer Grundversicherung gelten nämlich die langen Fristen nicht.

Kfz – Haftpflichtversicherung: Beitragsberechnung und Tipps für Wechsler

Seit dem 1.7.1996 gilt in der Auto-Pflichtversicherung ein neues Tarifsystem. Fast alle der 100 deutschen Autoversicherer haben umgestellt. Bisher richtete sich die Grundberechnung nach der PS-Stärke des Autos. Die Regel: Je mehr der erste Wagen hat, desto höher die Versicherung. Der neue Tarif dagegen beruht auf der von den Versicherten geführten Unfallstatistik für die insgesamt 10.000 gelisteten Automodelle. Entscheidend sind die Faktoren Unfallhäufigkeit und Schadenhöhe. Die Idee: bestimmte Fahrer befahren bestimmte Fahrzeugtypen. Eine schwere Luxuslimousine ist weniger häufig in Unfälle verwickelt als ein Sportwagen mit gleichen PS-Stärken. Die alten PS-Klassen wurden daher durch 16 Typ - Klassen von 10 bis 22 abgelöst. Die Kaskoversicherung hat schon 31 Typklassen von 10 bis 40. Diese Klassen sind aber unabhängig von der Haftpflicht-Einstufung. Die neuen Tarife gelten nur für neu abzuschließenden Verträge. Wenn der Kunde es wünscht, können Altverträge auf den neuen Tarif umgestellt werden. Wer sein Vertrag behält, kann wählen, ob er beim alten Tarif bleibt oder ob ein Vertrag nach dem neuen System günstiger ist. Rund 40% aller Autos sind in der neuen Regelung schlechter dran. Für 60% der Fahrzeuge ändert sich nichts, alles wird günstiger. Diesel, Geländewagen, ältere Autos und Kleinbusse werden teurer. Die Gründe sind unterschiedlich: Dieselfahrzeuge werden vor allem von Vielfahrern genutzt. Ältere Fahrzeuge werden von jungen Leuten gewählt, die meist riskanter fahren. Geländewagen verursachen wegen ihrer Vorbauten schon bei kleinen Auffahrunfällen hohe Schäden und Cabrios werden meist als Liebhaberfahrzeuge gehalten, wenig bewegt und sehr gehegt. Beispiel: Die Versicherungsprämie sinkt, wenn das Auto in eine Typklasse kommt, die kleiner ist als die genannten Klassen. Wer also einen 55-kW-Golf besitzt muss wenige Jahre Unfallfreie fahren um in Klasse 15 zu kommen und Geld zu sparen. Allerdings wird phasenweise ein Typklassetarif angeboten. Auch wenn neue Tarif billiger kommt, haben sich einige Bedingung verschlechtert. Bei Unfällen steigt die Eigenbeteiligung bei leichter Fahrlässigkeit, bei grober Fahrlässigkeit sogar bei 5.000 € statt wie bisher 2500 €. Ein wichtiger Punkt sind beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer. Der Versicherer verlangt häufig, dass auch die Kasko-Versicherung umgestellt wird. Wenn der Wagen keine Wegfahrsperre hat, ersetzt die Versicherung beim Diebstahl nur 90% des Schadens. Teilweise gilt ein anderes Rückstufungssystem nach Unfällen. Doch selbst mit dem Umstieg ist die neue Klasse nicht endgültig. Die Schadenshäufigkeit des jeweiligen Typs wird künftig einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Ein Neuwagen kann so schnell hochrutschen, wenn er im Alter als Einsteigerfahrzeug für Führerscheinneulinge beliebt wird. Wer also nur wenig Beitrag sparen sollte, bleibt lieber beim alten Tarif.

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