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Es gibt Schutzverpflichtungen, die mit der Wohnung oder dem Haus verbunden sind – ganz gleich ob der Versicherte Besitzer oder Mieter ist. Das gilt vor allem für die Verkehrs Versicherungspflicht, selber das Freihalten des Weges bei Glatteis und Schnee. Der Versicherungsschutz gilt für ein Einfamilienhaus eine zusätzliche inländische Ferienwohnung. Außerdem erstreckt sich der Schutz auf die dazugehörigen Garagen und Gärten, auch den Schrebergarten. Vermietete Räume müssen gesondert versichert werden, nur die Untervermietung bis zu drei Wohnräumen ist mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt ebenfalls, wenn die Mitglieder der Familie nicht zusammenwohnen, etwa bei doppelter Haushaltsführung, ebenso bei Umzügen. Außerdem sind nur vorübergehend gemieteter Räume mitversichert. Grundsätzlich sind Schäden an gemieteten Sachen zwar nicht versichert. Doch bei Mieten von Räumen - gleich um Ferienwohnung, Hotelzimmer oder Mietwohnung - gibt es eine wichtige Ausnahme: Die meisten Gesellschaften schließen Schäden ein, die der Versicherte als Mieter zu ersetzen hätte. Ein Beispiel ist der Rasierapparat, der dem Mieter aus der Hand fällt und das Waschbecken beschädigt. Der Schutz gilt nur für fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände wie Badewannen, Waschbecken und Leuchten. Nicht versichert bewegliche Einrichtungsgegenstände, Schäden an Heizung- und Warmwasseranlagen sowie Elektro- und Gasgeräten, Glasscheiben und Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung. Für den Vermieter kann es sich trotzdem lohnen, den Verlust der Wohnungsschlüssel gegen einen Zuschlag mitzuversichern. Denn das Auswechseln der Schließanlage des Hauses wird meistens teurer. Wer Rad fährt, schwimmt oder Ball spielt, ist versichert, wenn er anderen einen Schaden zufügt.Hunde sind im Versicherungsschutz eingeschlossen, soweit sie nicht für die Jagd oder für strafbare Handlungen verwendet werden wie z. B. Kämpfe. Für Hamster oder Wellensittiche, die einen schweren Verkehrsunfall verursachen, zahlt die Versicherung.Ausgenommen sind allerdings Pferde.
Die Pflichtversicherung kommt nicht für technische Sach- und Personenschäden auf. Die meisten Versicherungen versichern auch eine Fülle verschiedener z. B. der Fall eines Geschäftsmannes der seinen Nachbar auf Schadensersatz verklagte, weil diese ihm Schnee vor die Garage geschaufelt hatte. Die Folge: Er verpasste ein Flugzeug nach Hamburg und dabei einen wichtigen Geschäftstermin. Auch wenn solche Ansprüche vor einem Gericht kaum Bestand haben, erleichtert Pflichtversicherung auch das Leben, indem sie diese Ansprüche auf eigene Kosten juristisch abwehrt. Auch auf Reisen ist die Haftpflichtversicherung dabei: Sie gilt weltweit. Als Urlauber können Sie schnell Schäden am Hoteleinrichtungen oder einem anderen Gast verursachen. Nur bei Auslandsaufenthalt von mehr als einem Jahr ist mit dem Versicherer eine besondere Vereinbarung zu treffen. Nicht versichert sind selbst erlittene oder vorsätzlich verursachte Schäden, Strafen und Bußgelder, was Abhandenkommen ist oder den Verlust von Sachen, Übertragung von Krankheiten, Schäden am gemieteten, gepachteten geliehenen oder verwahrten Sachen.
Eine Haftpflichtversicherung gilt für die ganze Familie. Der Ehepartner und die Minderjährigen oder noch in der ersten Berufsausbildung stehende Kinder sind mitversichert. Wenn keine Lehre absolviert wird, gilt der Abschluss des ersten Universitätsexamens oder des ersten Staatsexamens als Ende der Berufsausbildung. Auch volljährige Kinder sind während des Wehr-Ersatzdienstes mitversichert. Bestehen zwei Versicherungen, wird die jüngere Versicherung durch einen formlos Antrag aufgehoben. Als Deckungssumme haben die meisten Verträge eine Million € für Personen-und Sachschäden. Doch dieses knapp, zumal 2,5 € nur die wichtigsten Kosten abdeckt. Bei Neuabschlüssen sollte dies ohnehin Standard sein. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsformen lohnt sich bei einer Privathaftpflichtversicherung derzeit eine Selbstbeteiligung nicht: die Beitragsersparnis fällt bescheiden aus. Ebenso muss bei speziellen Tarifen für junge Leute bis Mitte 20 oder Single-Tarifen ohne Altersbegrenzung Vorsicht walten: Diese Tarife sind meist nur ein Lockmittel teurer Versicherer, die damit rechnen, dass die meisten Kunden zu bequem sind, nach dem Rutsch über die Altersgrenze-und damit in die teure Standardpolice zu kündigen.
Wer weiß denn schon, was sich alles in seiner Wohnung befindet? Glücklich diejenigen, die gelegentlich einmal umziehen, sie wissen anschließend wenigstens mengenmäßig recht genau was sich auf so ein paar Quadratmeter im Laufe Jahres alles einfindet. Die Versicherungsgesellschaften gehen mittlerweile nach einer anerkannten Regel von einem Wert von sechs € pro Quadratmeter aus, was bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung also 48.000 € darstellt. Das ist rund doppelt soviel wie die Versicherungssumme einer durchschnittlichen Lebensversicherung. Die Hausratversicherung ist allerdings wesentlich billiger als eine Lebensversicherung.
Einer günstigen Gesellschaft sind 80 m² selbst in der teuersten Versicherungssumme für gut 105 € pro Jahr zu versichern; dass sind monatlich etwa neun Euro.
Dafür kann sich der Versicherte seine beschädigten oder gestohlenen Sachen sogar neu kaufen, denn der Versicherer ersetzt stets den Neuwert. Und Feuer, Wasser oder Einbrecher sind schon in so manche Wohnung eingedrungen. Der durchschnittliche gemeldete Hausratsschaden liegt bei rund 57 €, pro Jahr meiden die vielen 20 Millionen versichern Haushalte 1,5 Millionen Schäden. Die Hälfte aller Schäden wird durch Einbruch-oder Diebstahl verursacht. Fast 80% aller Haushalte haben eine Hausratversicherung abgeschlossen. Mit gutem Grund, den ein Einbruch kann die gesamte Habe zerstören. Allerdings zahlen die meisten Kunden zu viel Geld für ihre Sicherheit. Für die Gesellschaften ist die Hausratversicherung ein gutes Geschäft: bei Beitragseinnahmen von rund 4,7 Milliarden DM im Jahr 1999 zahlt sie für Versicherungsleistungen nur rund 52% wieder aus. Die Hausratsversicherungen ersetzt grundsätzlich den Neuwert der versicherten Gegenstände. Besondere Regelungen gelten für Wertsachen: Die Entschädigung ist auf 20% der Versicherungssumme begrenzt. Zusätzlich gelten eigene Grenzen für bestimmte Wertsachen, wenn diese nicht besonders gesichert aufbewahrt werden. Bargeld wird nach VHB 88 bis zu 57 € ersetzt, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis 2500 €, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold - Platingegenstände bis 20.000 €. Wertsachen, für die 20-prozentige Begrenzung gilt, sind Pelze, geknüpfte Teppiche, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Silber- Gegenstände sowie sonstige Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbel. Rechtlich gehören auch Katze, Papagei, Hamster, Wellensittich und Fische im Aquarium zum Hausrat und werden Schadenfall von Hausratversicherung ersetzt. Jahrelang litten die Hausratversicherung unter den hohen Schadenaufwendungen: Die Treibsätze der Kosten waren vor allem die steigenden Zahlen der Fahrraddiebstähle und Einbrüche. Doch lediglich das versicherungstechnische Ergebnis war nicht allzu schön, die Erträge aus den Kapitalanlagen glichen das wieder aus. 1994 hatten die Versicherungsgesellschaften neue Bedingungen für die Hausratversicherung entworfen: Marktführer Allianz ging voran und legte dem Bundesaufsichtsamt die neuen allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen zur Genehmigung vor - mit Erfolg. Sie lösten die alten Bedingungen VHB 74 ab, in denen Fahrraddiebstahl sowie Glasbruch automatisch mitversichert war. Die VHB 84 schloss deren Deckung aus, sodass für diese Risiken nun eine eigene Versicherung abgeschlossen werden muss. Außerdem wurden wir nach Ort der versicherten Wohnung regionale Kassen geschaffen, die vor allem das höhere Einbruchsrisiko widerspiegeln: Die Städte Berlin und Aachen sowie Großraum Hamburg, Bremen, Hannover, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln und Frankfurt zählen nun zur teureren Zone drei. Insgesamt ergibt sich ein deutliches Nord-Südgefälle: Der Süden der Republik liegt überwiegend in der günstigen Zone eins. Derzeit liegen nur noch wenige Gesellschaften die alten Bedingungen VHB 74 an. Die meisten Anbieter haben inzwischen sogar auf die VHB 92 umgestellt.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn z. B. ein Surfer auf einem eigenem Brett oder ein Segler im eigenen Boot einen Schwimmer verletzt. Nur bei Leibrenten oder-Boden tritt die private Haftpflicht ein. Die Segelboot-Pflichtversicherung kostet rund 40 € und Jahr und geht dann bis zu einer Segelfläche von 10 m² oder für Beweislast oder das Zölibat 6,5 m². Motorboote brauchen dagegen in jedem Fall eine eigene Versicherung. Die Tarife sind sehr unterschiedlich und sollen bei spezialisierten Makler erfragt werden. Einige private Haftpflichtverträge dagegen versichern bereits Surfbretter oder verlangen dafür nur ein Zuschlag. Günstige Segelboot-Versicherer an sind zum Beispiel Die HUK-Coburg, die Albingia, die Alte Leipziger.
Wer ein Haus hat, hat auch ein Risiko. Wenn im ergiebigen Winter nicht gestreut war oder die Treppe zu glatt an und jemand verletzt sich dabei oder ein Dachziegel rutschte ab, haftet der Eigentümer. Diese Verkehrssicherungspflicht betrifft vor allem die Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern und nicht bebauten Grundstücken. Vom Eigentümer selbst bewohnte Familienhäuser und Eigentumswohnungen sind dagegen aus dem Schneider: Ihr Haftungsrisiko wird von der Privathaftpflicht gedeckt. Die Höhe des Jahresbeitrages ist abhängig von den aus der Immobilie erzielten Einnahmen, also dem Bruttomietwert oder der Bruttojahrespacht. Als Deckungssumme kann zwischen 500.000 Personen und 150.000 € für Sachschäden gegen ein Zuschlag von 10% einer Pauschale von 500 €-1000 € gewählt werden. Eingeschlossen sind meist Vermögensschäden, mit gleicher Deckungssumme wie in der Privathaftpflicht, also zwischen 2000€ 1000 €. Daneben gibt es alte Tarife für Wohnungen und Garagen. Bei günstigen Versicherern kostet die pauschale Deckung über eine Million € pauschal für Personen- und Sachschäden ab 200 € angefangenen bis 500 € Bruttoeinnahmen bis zu einem Gesamt brutto Jahresmitte - oder - Pachtwert von 25.000 €.
Der Tierhalter ist für alle Schäden verantwortlich, die seine Katzen, Vögel, Hamster oder Bienen anrichten - auch ohne Verschulden. Die meisten Haustiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert, anderenfalls gibt es für sie eigene Haftpflichtversicherungen. Wenn der Hund den Briefträger oder kleine Kinder anfällt oder gar einen Verkehrsunfall verursacht, haftet immer der zweibändige Besitzer für den Schaden. Jedes Jahr haben die Versicherungen mehr als 300.000 Schäden zu regulieren. Eine Tierhalter - Pflichtversicherung kostet bei günstigen Anbietern ab 70 € pro Jahr bei einer Deckungssumme von ein Million Euro pauschal für Person und Sachschäden. Auch Pferdebesitzer müssen eine gesonderte Haftpflichtversicherung abschließen. Werden dagegen lediglich fremde Pferde zu privaten Zwecken geritten, haftet die Privathaftpflichtversicherung des Reiters. Bei günstigen Versicherern kostet die Pferde-Police ab 80 € Jahresbeitrag.
1 l Heizöl kann eine Million l Grundwasser verseuchen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haftet dafür der Eigentümer des Öltanks - ebenso wie für Schäden am Erdreich - unabhängig vom Verschulden. Die Kosten für Ablagern und Entsorgung verseuchten Erdreichs können schnell sechsstellige Summen erreichen. Außerdem trägt eine Gewässer schaden-Pflichtversicherung Eigenschäden an Haus und Garten. Die Prämienunterschiede sind erheblich: Für einen durchschnittlichen Tank von 5000 l Fassungsvermögen, der im Keller gelagert wird und vorschriftsmäßig in einer Wanne steht, liegen sie gut zwischen 30 und 130 €. Allerdings bieten viele Gesellschaften diese Policen nur zusammen mit der Privathaftpflicht an. Jäger müssen eine besondere Jagd - Haftpflichtversicherung abschließen- Kostenpunkt liegt bei etwa 25 € pro Jahr
Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn ein Fluggerät nicht schwerer als 5 kg ist. Dies wird von ferngesteuerten Flugmodellen schnell überschritten. Sie müssen in einer Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert werden. Versicherungsschutz besteht oft nur bis zu einer Bausumme von 10.000 € je Bauvorhaben. Darüber hinaus muss eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Für Wohnhäuser bis 150.000 € Bausumme kostet dies ab circa 80 € aufwärts. Gedeckt sind Personen-und Sachschäden bis zu einer Million Euro. Die Privathaftpflicht gilt nicht für Schäden, die durch eine
Berufliche Tätigkeit eintreten. Auch eine Freizeitbeschäftigung mit Erwerbscharakter bleibt unversichert, ebenso Ehrenämter und verantwortliche Tätigkeit in Vereinigungen aller Art. Selbstständige brauchen eine eigene Berufshaftpflicht.
Wie immer sollte der Versicherte den Schaden so schnell wie möglich dies, in diesem Fall spätestens nach sieben Tagen- seiner Gesellschaft schriftlich melden. Dabei müssen sie den Schadenshergang ausführlich schildern. Sie können ruhig zugeben, dass es ihr Fehler war: Die Pflichtversicherung gilt verschuldensunabhängig. Nur gegenüber dem Geschädigten sollten Sie, wie bei einem Verkehrsunfall - keine Schulderklärung abgeben. Denn sonst muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen.
Sie muss außerdem unterrichtet werden, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, einen Mahnbescheid über Strafbefehl erlassen wird, wenn der Geschädigte seine Forderung gerichtlich geltend macht oder Prozesskostenhilfeantrag oder wenn eine einstweilige Verfügung, ein Beweissicherungsverfahren oder ein Arrest eingeleitet wird.
Im Gegensatz zur Kraftfahrzeug-Haftpflicht hat der Geschädigte keine Ansprüche gegen den Versicherer. Er muss sich also an den Schädiger halten. Der Versicherte sollte dem Geschädigten aber kein Geld zahlen, bevor dies nicht mit seiner Versicherung abgestimmt ist. Dies könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Auch wenn ihm eine Mahnung des Geschädigten ins Haus flattert, sollte der Versicherte zuerst mit einer Versicherung sprechen. Bei einem Prozess muss der Versicherte der Versicherung die Führung des Prozesses per Vollmacht für den Anwalt des Versicherers überlassen. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen auf Schadensersatz muss er fristgemäß Widerspruch erheben.
Zur ordentlichen Kündigung kann der Vertrag spätestens drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ab 25 Juli 1994 geschlossenen Verträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren kann zum Ende des fünften Jahre danach jedes Jahr gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungen sind in folgenden Fällen möglich: Versicherungen können innerhalb eines Monats nach Schadenfall kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden akzeptiert oder abgelehnt hat. Im Falle von Beitragserhöhungen gilt eben so ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wichtig ist allerdings, dass der Kunde bei Beitragserhöhungen nur kündigen darf, wenn der Versicherungsumfang gleich geblieben ist. Bei vor dem 1.1.1991 geschlossenen Verträgen darf der Versicherte kündigen, wenn die Beiträge innerhalb eines Versicherungsjahres um mehr als 10% und an drei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 20% steigen. Die Frist beträgt Anwohner beginnt nach Eingang der Mitteilung. Bei Verträgen, die zwischen dem ersten Jahr 1991 und dem 14.7.1994 geschlossen wurden, darf der Versicherte kündigen, wenn die Prämie mindestens 5% gegenüber dem Vorjahr oder um 25% gegenüber dem Vorjahr erhöht wird. Die Frist beträgt zwei Wochen. Bei Verträgen, die nach dem 24.7.1994 geschlossen wurden, darf nach jeder Prämienerhöhung gekündigt werden. Die Frist beginnt einen Monat nach Eingang der Mitteilung.
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