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Bei einer Pflichtversicherungen ist der Tod allein des Versicherten kein Kündigungsgrund. Wenn er es sichergestellt hat, gehen Vertrag und Schutz zunächst auf die Kinder an den Ehegatten über. Wenn der Ehegatte bei der nächsten Beitragspflicht zahlt, gilt der Vertrag weiter. Bei zwei bestehenden privatrechtlichen Verträgen ist der zuletzt abgeschlossene Vertrag vom Versicherer auf Antrag aufzulösen. Wenn ein versichertes Tier stirbt oder der Heizöltank beseitigt wird, erlischt der Vertrag und der Versicherte muss der Versicherer nur in den Fortfall des Risikos mittragen. Der Vertrag der Haus- und Grundbesitzer- sowie Gewässerschäden und Pflichtversicherungen geht ab dem Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung auf den Erwerber über. Dem Verkäufer muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Er kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Die Prämie muss jedoch bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gezahlt werden. Nach einer Deckungssumme von zwei Millionen € oder 5 Millionen € pauschal für Personen-und Sachschäden gibt es eine Reihe günstiger Anbieter.
Die Versicherung von Gebäuden gegen Risiken wie Wasser, Feuer, Sturm und Hagel, steht am Beginn der modernen Versicherungsidee und ist immer noch äußerst populär. Heute haben fast alle Eigentümer ihre Häuser versichert. Die Versicherungssummen gehen in sechsstelligen Bereich, das Risiko, dass das eigene Dach über dem Kopf bringen kann, ist fast jedem Hausbesitzer bewusst. Außerdem sorgen die Banken dafür, dass die Gebäudeversicherung populär bleibt:
Kredite für Hausbau oder-kauf gibt es nicht ohne Nachweis eines Versicherungsschutzes. Der Nachweis einer
Gebäude-Feuerversicherung ist in vielen Bundesländern sogar Bedingung, um eine Baugenehmigung zu bekommen. Die Monopolrechte der öffentlich-rechtlichen Gesellschaften in acht Bundesländern sind mit dem liberalisierten Binnenmarkt jedoch entfallen: Der Kunde kann abschließen, wo er will. Außerdem ist die Feuerpolicegebäude nicht mehr Pflichtversicherungen. Große Neuerungen gab es jedoch noch nicht, lediglich die Tarife mit Selbstbehalt, die bei einigen Gesellschaften sogar schon obligatorisch sind. Vorzeigeinstitut der Branche ist die seit 1676 bestehende Hamburger Feuerkasse, die älteste noch existierende Versicherung der Welt, die heute im Besitz der Wiesbadener DBV ist.
Einige Grundsätze der heutigen Gebäudeversicherung galten schon damals: bei der Pflicht-Monopolversicherung war der einmal abgeschlossene Feuerkontrakt unkündbar und auch für künftige Eigentümer bindend. Die Höhe der Schäden wurde durch vereidigte Zimmer und Maurer (heute freiberufliche Architekten und Ingenieure) geschätzt. Die Entschädigung wurde nur zum Wiederaufbau des zerstörten oder beschädigten Gebäudes gezahlt. Bahnbrechend war die Hamburger Feuerkasse, indem sie seit 1833 den Neuwert ersetzt; andere Versicherung führten diese Regelung erst 1928 ein. Heute versichert die verbundene Wohngebäudeversicherung nicht nur gegen Feuer, sondern auch gegen Sturmschäden. Die meisten Schäden entstehen durch Rohrbruch bei Frost: Beim Gefrieren dehnt sich das Wasser, und die Rohre einer Zuleitung der sanitären Heizungsanlagen innerhalb des Gebäudes können brechen. Gefährdet sind auch die brüchigen Wellenrohrleitungen aus den fünfziger und sechziger Jahren.
Leitungswasserschäden sind zehnmal so häufig wie andere Schäden werden oft erst spät erkannt. In manchen Gegenden macht sich der
Rostfraß immer mehr bemerkbar-verursacht durch die Zusammensetzung des Wassers. Rost als Schadensursache ist mit einem Anteil von einem guten Drittel bereits die häufigste Ursache von Leitungswasserschäden in Ein-oder Zweifamilienhäusern.
Besonders risikoträchtige Gebäude sind die mit Fußbodenheizung. Seit dem 1.1.1988 werden in der Wohngebäudeversicherung die Bedingungen nach dem Vorbild der Hausratversicherung umgestellt. Die Versicherungsbedingungen (VGB) führen i regional Sturm und Hagel sowie Leitungswasser (unterschieden nach dem Härtegrad des Wassers) ein.
Die Statistik zeigt, dass der Sturmschadenverlauf in Westdeutschland deutlich schlechter ist als im Süden. Der allgemeine Versicherungsschutz umfasst auch außen angebrachtes Zubehör (Markisen, Laternen) und Brennstoffvorräte, Abwasserrohre (auch außerhalb des Gebäudes) und Hagelschäden. Für Aufräumen- und Schutzarbeiten wird höherer Ersatz geleistet. Überspannungsschäden durch einen Blitz oder Schäden an der Elektronik des Heizungssystems kann auf Wunsch mitversichert werden. In der Regel gilt nun die gleitende Neuwertversicherung: Die Versicherungssumme wird regelmäßig den Baupreisen angepasst.
Schwierig ist weiterhin die Versicherung der Häuser gegen elementare Risiken wie Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung, Schneedruck oder Lawinen. Wer in Erdbeben-oder überschwemmungsgefährdeten Bezirken wohnt, findet kaum einen Versicherer. Und wenn er in den vergangenen 10 Jahren einen Schaden hatte, ohnehin nicht. In jedem Fall wird eine hohe Selbstbeteiligung von 10% des Schadens oder 1% der Versicherungssumme verlangt. Der Hausbesitzer hat die Wahl, welchen Versicherungsschutz er wünscht. In jedem Fall sollte er eine Feuerversicherung abschließen. Eine Sturmversicherung und vor allem in Gegenden, in denen erste Mailüftchen mit Windstärke acht und mehr um das Dach wehen. Die Leitungswasserversicherung ist dagegen eine Sache der Abwägung von möglichen Schäden und Prämien. Wer baut, sollte schon für den Rohbau eine Versicherung abschließen.
Die Feuerversicherung ist bei den meisten Versicherern zuschlagsfrei bis zu 94 Monate in der normalen Feuerversicherung eingeschlossen. Wohl nur einige Sonderling unter den Hausbesitzern würde interessieren, wie hoch die Herstellungskosten ihres Hauses im Jahr 1914 war-doch für die Wohngebäudeversicherung ist dies die Grundlage für die Versicherungsprämie und damit wichtig. Das Verfahren zur Berechnung des Gebäudewertes ist nicht ganz leicht. Das Problem ist die Anpassung in die Baupreisentwicklung. Daher wird ein Basisjahr gewählt. Das ist die sogenannte Versicherungssumme 1914, die den Herstellungskosten eines Gebäudes im Jahr 1914 entspricht. Auf diesem Basisjahr baut ein Indexsystem auf, dessen standesamtlich ermittelter Baupreisindexfonds einem geringeren Teil auf den Tarifindex des Baugewerbes berücksichtigt. In diesem Prämienfaktor werden die Versicherungsbeiträge den heutigen Verhältnissen angepasst. Grundlage der Entschädigung ist der ortsübliche Neubau am Schadenstag. Der Kaufpreis muss übrigens nicht mit dem Baupreis übereinstimmen, der steuerliche Einheitswert schon gar nicht. Der Kunde muss in einem Wertermittlungsbogen genaue Angaben zum Haus und seiner Ausstattung machen. Der Versicherer errechnet dann den Gebäudewert selbst. Nur selten lohnt die Schätzung durch einen Bausachverständigen, dessen Kosten der Kunde selbst zahlt. Nach den VGB 88 vermeidet die sogenannte Versicherung zum kleinen Neuwert eine Unterversicherung: Versicherungsschutz und Pläne werden automatisch an die Veränderung der Baupreisen angepasst (gleitende Neuwertversicherung).
Der Versicherte muss unbedingt auf Um-oder Ausbauten achten, die den Wert des Gebäudes verändern. Er sollte beim Antrag und in der Police kontrollieren, ob eine Unterversicherungsverzicht enthalten ist. Hat man den gegenwärtigen Neubauwert des Hauses errechnet, wird über einen Schieber auf der Basis von 1914 zurückgerechnet. Damit sollen alle Gebäude auf eine einheitliche Grundlage für die Prämienberechnung gebracht werden.
Nach dem Umbau in Raum und den Ausstattungsmerkmalen lässt sich der Baukostenindex von 1914 (100) exakt ermitteln. Er wird mit dem entsprechenden Faktor auf den heutigen Wert wieder hochgerechnet. Dieses Verfahren gilt auch für gekaufte alte Gebäude, deren Baukosten nicht bekannt sind. Die Kalkulation der richtigen Versicherungssumme muss von der Gesellschaft als verbindlich bestätigt werden, der mit der Einwand eine Unterversicherung entfällt. Das Verfahren der Berechnung des richtigen Versicherungssumme ist recht kompliziert und unter Experten umstritten. Die meisten Kunden behelfen sich durch die Angaben der Vertreter – die meist überhöhte Summen angeben.
Einige Gesellschaften bieten nur noch Tarife mit Selbstbehalt an. Meist werden ein bis zwei Promille der Versicherungssumme 1914, multipliziert mit dem kleinen Neuwertfaktor, verlangt. Auf diese Weise steigt die Selbstbeteiligung zugleich jährlich mit den steigenden Baukosten. Für ein rund 220.000 € teures Haus beträgt die Selbstbeteiligung von ein Promille und 325 €. Die Prämienunterschiede sind erheblich-bis zu 53%. Bei Feuer legen die Krise zwischen 0,15 und 0,34 Cents je 1000 € Versicherungssumme 1914.
Unter der Gebäudeversicherung rechnen die Versicherungen neben dem Baukörper auch die Einbauten wie Schränke, Zentralheizung oder sanitären Installationen sowie Nebengebäude und Garagen. Abgrenzungsprobleme kann es mit der Hausratversicherung geben. Wenn der Versicherte im eigenen Haus wohnt, kann er mit dem Versicherer frei vereinbaren, ob Einbauküche oder Teppichboden als Bestandteile des Gebäudes oder des Hausrates gelten. Die Versicherung über die Gebäudeversicherung ist billiger. Eine Immobilie im Ausland sollte gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Haftpflicht im Ausland versichert werden. Bei europäischen Immobilien sollte ein eventuell gewünschter Rechtsschutz in die heimische Versicherung eingeschlossen werden. Im Schadensfall muss der Versicherte den Schaden gering halten. Bei Brand ist die Feuerwehr und Polizei zu alarmieren, bei Leitungswasserschäden muss der Haupthahn abgedreht werden und in jedem Fall ist der Versicherer sofort zu benachrichtigen. Die Versicherungssumme reduziert sich nach einem Schadensfall für das restliche Versicherungsjahr um die Entschädigung. Bei Reparatur oder Neuaufbau muss daher die Versicherung gesondert zur Vermeidung einer Unterversicherung wieder erhöht werden. Neu-, Um - oder Anbauten, die den Wert des Gebäudes erhöhen, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden. Kosten hat der Hausbesitzer durch die übliche Sorgfaltspflicht, zum Beispiel mit ordnungsgemäßer Wartung und Entleerung der wasserführenden Anlagen und beheizten Gebäuden bei Abwesenheit. Bereits während der Bauzeit haftet der Bauherr für viele Schäden, für die nicht der Architekt oder das ausführende Unternehmen verantwortlich zu machen sind. Als Versicherungsschutz wird dafür angeboten die Bauleistungsversicherung. Sie schützt gegen Schäden an ordnungsgemäß erbrachten Bauleistungen. Auch wenn in vielen Fällen vielleicht Architekt oder Bauunternehmen verantwortlich waren, hat kein Bauherr etwas von Streitigkeiten, die sich lange hinziehen kann. Versichert sind Eigenschäden, Sturm oder Hochwasser, Unfälle, Konstruktions- und Materialfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit, Folgeschäden, Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, Schäden durch Unbekannte, Bruch eingesetzter und isolierverglaster Scheiben unsere Feuer. Die Versicherung kostet frei Hauswert von bis zu 500. 000 € rund 150 € Jahresbeitrag.
Garantiefonds kommen zwar beim risikoscheuen deutschen Anlegern gut an und verkaufen sich hervorragend. Bei einem genaueren Blick stellt sich jedoch heraus, dass Garantiefonds keineswegs nur Vorteile sondern auch Nachteile haben. Wenn beispielsweise dem Anleger eine Garantie auf Kapitalerhalt gegeben wird, hat er das Gefühl, er könne kein Geld verlieren. In Wirklichkeit kann er zumindest den Ausgabeaufschlag verlieren, und darüber hinaus muss er eventuell auf die Zins - und Dividendenerträge des Fonds Steuern zahlen. Außerdem hat er einen entgangenen Gewinn, den er mit einer Alternativanlage hätte erwirtschaften können. Einige Garantiefonds haben eine Begrenzung nach oben. Wenn der Index sich prächtig entwickelt und die Anleger eigentlich entsprechend einer Kursentwicklung verdienen müssen, ist die Performance bei Garantiefonds mit ab einer bestimmten Höhe gedeckelt. Hinzukommt, dass die Kosten bei Garantiefonds oft relativ hoch sind. Eine Aktiengesellschaft für Garantiefonds ist in circa 80% aller investiert. Außerdem schlägt der Ausgabeaufschlag bei Garantiefonds relativ stark durch, sodass Garantiefonds in der Regel nur eine kurze Laufzeit von 2,3, höchstens fünf Jahren haben, oder wie der Werbeslogan der Commerzbank über Garantiefonds sagt: „rasendes Vollkasko". Jeder weiß es einen Vollkasko - Versicherung teuer ist, und trotzdem schließen viele eine solche Versicherung ab. Garantiefonds gelingt es auf, sich äußerst gut zu vermarkten. Manchmal bleibt die Verständlichkeit etwas auf der Strecke. Wenn dem Anleger beispielsweise für einen Fonds bei 100% Kapitalerhaltung 100% Partizipation an der durchschnittlichen Entwicklung am Index versprochen werden, handelt es sich nicht um Hexerei.
Einige Garantiefonds geben eine Partizipation auf einen Indexverlauf zwischen zwei Zeitpunkten. Andere frieren die Quartalsgewinne jeweils ein. Es empfiehlt sich, sich vor ab genau zu erkundigen wie die Partizipation eines Aktien-Garantiefonds gemeint ist. Den Teil, den man in einen Aktien-Garantiefonds investiert, kann man alternativ auch als Anteil des Vermögens in einen normalen Aktienfonds investieren und in anderen Teilen ein weniger Schwankung intensiv, ist es von den Gebühren her günstiger und führt zum gleichen Ergebnis. Garantiefonds eignen sich für Anleger, die sich ohne eine Garantie wirklich nicht zutrauen würden, in einen Aktienfonds zu
Investieren, sozusagen als Einstiegsprodukt für den interessanten Bereich der Aktienfonds. Anleger, die nur für drei Jahre oder vier in Aktienfonds investieren können und daher über diese relativ kurze Laufzeit keine Risiken eingehen möchten, sollten ebenfalls über Garantiefonds nachdenken. Schließlich sind Garantiefonds noch besonders ratsam für Anleger, die an eine Fortsetzung der Hausse glauben, aber dennoch den möglichen Platzen der Blase vorbeugen wollen. Garantiefonds eignen sich nicht für passionierte Aktienanleger, die auch mal einen kurzfristigen Kursrückgang verkraften können mit einem Garantiefonds hat man immer eine geschmälerte Gewinnabsicht, als wenn man sie mit einem ähnlich orientierten Fonds ohne Garantie entscheidet. Jede Garantie kostet nämlich Geld, da sie Kapital bindet. Garantiefonds geben allen Anlegern der Sicherheit, diese Sicherheit geht aber zulasten der Performance. Ferner weisen Garantiefonds eine kurze Laufzeit auf und sind schwer zu durchschauen, auch die Gebührenbelastung ist insgesamt recht hoch.
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