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Was muss ich wissen im Hinblick auf die Besteuerung von Versicherungs leistungen?

Wenn Rentenzahlungen geleistet werden, müssen sie in einem Ertrags - in ein Vermögensteil aufgespalten werden; Ertragsanteil ist Einkommensteuerpflichtiger nach Paragraf 22 Einkommensteuergesetz als sonstige Einkünfte zu versteuern. Der Ertragsanteil wird als Prozentsatz aus den jährlichen Rentner rechnen; er richtet sich nach dem Alter des Rentenberechtigten und bleibt konstant. Auch bei Gewinnanteil aus der Rentenversicherung ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. Bei so genannten abgekürzten Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind, wird der Ertrag nach der Lebenserwartung ermittelt. Die Laufzeit wird auf volle Jahr gegründet, wenn sie mehr als sechs Monate im Bruchteil beträgt, und Abgerundeten sie weniger beträgt. Wenn die Dauer der Rentenzahlung zu Beginn der Berufsunfähigkeit nicht genau zu erkennen ist, wird die voraussichtliche Laufzeit geschätzt. Die Besteuerung von Renten gilt auch für die Pflegerentenversicherung und die Rentenversicherung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Ertragsanteil lernen ebenfalls steuerpflichtig. Doch können Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und all das Entlastung Ertragsteuern minimieren geltend gemacht werden. Steuerfrei sind gesetzliche Unfallschäden, Kriegs - und schwerbeschädigten Grenzen sowie Wiedergutmachung entfernen. Vor allem bei der Lebensunfallversicherung erhalten der Versicherte oder seiner Hinterbliebenen im Versicherungsfall sechsstellige Kapital. Dieser lässt das Finanzamt nicht ungeschoren: In jedem Fall sind die Leistungen im Todesfall erbschaftsteuerpflichtig. Allerdings gibt es hier wohl Freibeträge. Grundlage der Erbschaftssteuer ist der Wert der Bereicherung, für den die obigen Freibeträge gelten: Die Versicherungsleistung wird zum übrigen Nachlass addiert, dann gehen die Anteile für Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteil ab. Die Bestattungskosten werden pauschal mit 5.000 € abgezogen. Wenn der Arbeitgeber für seine Angestellten eine Unfallversicherung abgeschlossen hat gibt es zwei steuerliche Möglichkeiten: wenn der Angestellte einen direkten Leistungsanspruch hat, ist die Leistung als einmalige Auszahlung steuerfrei, bei einer Rentenzahlung muss der Ertragsanteil steuert versteuert werden. Die Prämien sind lohnsteuerpflichtig. Wenn der Arbeitnehmer nur einen indirekten Leistungsanspruch über die sogenannte Rückendeckungspolice hat, nun muss die Leistung vom Arbeitgeber versteuert werden. Die Prämien sind lohnsteuerfrei. Selbstständige können über die Sonderausgabenhöchstgrenze hinausgehende Beiträge als Betriebsausgaben anrechnen lassen, wenn die Unfallversicherung beruflich bedingte Risiken deckt. Einmalige Leistungen sind steuerfrei, bei Rentenzahlung ist der Ertragsanteil zu versteuern. Wie für so vieles im Leben muss der brave Bürger - aber will oder nicht - auch für Versicherungssteuern zahlen. Die Versicherungssteuer von 10% auf Prämien geht bereits auf die Stempelabgaben auf Policen im 18. und 19. Jahrhundert zurück. Weniger bekannt ist dagegen die Feuerschutzsteuer, die erst seit 1931 eingezogen wird. Das Reichsgesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmer und Bausparkassen ermächtigte die Länder, für gemeinnützige Zwecke insbesondere zur Förderung des Feuerlöschwesens, von den Feuerversicherungen und Abgaben zu verlangen. 18 Länder nutzten diese großzügige Steuer auf Werte des Reiches und führten per Landesgesetzabgaben diese Steuer ein. Am 01.01.1931 kamen bereits 21 Millionen Reichsmark zusammen. Die heutige Grundlage der Feuerschutzsteuer ist das Feuerschutzgesetz von 1979. Die Steuereinnahmen kommen immer noch den Ländern zugute. Und noch immer wird die Einnahme zur Förderung des Feuerlöschwesens und des vorbeugenden Brandschutzes verwendet. Die Feuerschutzsteuer wird bei jeder Feuerversicherung erhoben. 1994 wurde sie von fünf auf 8% der Prämie erhöht. Bei der verbundenen Gebäudeversicherung unterliegen 25% der Prämie der Feuerschutzsteuer, bei der verbundenen Hausratversicherung 20%.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherungen: Worauf muss ich achten?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherungen vereinbart der Kunde mit der Versicherung für den Versicherungsfall einer Rente. Diese ständige Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es erst seit 1975. Der Grund: Die Berufsunfähigkeit ist als Risiko schwer zu kalkulieren und kann eine hohe Versicherungsleistung nach sich ziehen. In der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen immer mehr Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente. Wegen der Angst vor Verlusten waren die Verkaufsanstrengungen bislang nicht allzu groß. Häufig sind die Prämien zu teuer. Allerdings gibt es wohl eine besondere Grundstruktur beim Ausgleich: Im Allgemeinen versichern sich Angestellte mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen. Diese aber zeichnen sich offenbar nur durch Pflichtgefühl aus. Derzeit ist nur jede 10. Berufsunfähigkeitsversicherungen von Selbstständigen abgeschlossen worden den größten Anteil stellt immer noch die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BOZ). Sie gibt es als Zusatz der Lebensversicherung. Hier kann der Versicherte innerhalb bestimmter Grenzen die Höhe seiner Berufsunfähigkeitsrente wählen. Wählbar ist die Beitragsbefreiung: Bei Berufsunfähigkeit läuft die Lebensversicherung ohne Beiträge weiter. Bei vielen Gesellschaften ist der kombinierte Schutz preiswerter als die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen. Allerdings läuft die BU-Rentenleistung meistens nur für die Dauer des Vertrages. Je nach Bedarf darf die Jahresrate maximal 48% oder 24%  erreichen. Bei Lebensversicherungssumme von 25.000 € kann also eine monatliche Rente von 1000 € oder 2000 € abgeschlossen werden. Die niedrigste Prämie kostet die Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung. Bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit zahlen die Versicherungen in jedem Fall, unabhängig davon, wie die Berufsunfähigkeit zustande gekommen ist. Es spielt also keine Rolle, ob Krankheit oder Unfall die Ursache war. Ausnahmen gelten für Krieg, bei strafbaren Handlungen oder absichtlicher Herbeiführung der Berufsunfähigkeit. Die Versicherer zahlen unabhängig davon, ob der Versicherte weitere Einkünfte erzielt oder nicht. Bei der Auszahlung der Leistung kann der Versicherte wählen: Die meisten entscheiden sich für die Pauschalregelung. Danach zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung voll, wenn der Kunde zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Es gilt alles oder nichts. Bei geringerer Berufsunfähigkeit bekommt der Versicherte nur eine Rente, wenn er pflegebedürftig ist. Ein Teil der Versicherungen bietet aber auch weniger starre Regelung an: Dabei wird je nach Grad der Berufsunfähigkeit gezahlt. Oft wird vereinbart, was der Versicherer bei einer Berufsunfähigkeit von 33% 1/3 der Rente, bei 50% 2/3 und ab 66% die ganze Rente zahlt. Typisch ist die 22/75-prozentige Staffelung: volle Leistung bei 72% Berufsunfähigkeit, darunter bei mehr als 22% Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung nach dem Grad der Berufsunfähigkeit oder der Pflegestufe - je nachdem, wann die Versicherten mehr bekommen. Im Fall 35-prozentiger Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte zum Beispiel 95% der vereinbarten Rente und zahlt 35% weniger ein. Für Beamte gibt es die Staffel der Regelung nicht, da sie bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und die Versicherung dann sowieso voll zahlen müssen. Nicht alle Gesellschaften versichern daher Beamten. Die Staffelregelung ist für die meisten Kunden besser: Der Versicherte erhält hier bereits ab Geld ab 33% Berufsunfähigkeit. Die Staffelregelung sichert bei der zu 90% durch Krankheit verursachten Berufsunfähigkeit. Die Mehrzahl der Berufsunfähigkeit ist nicht zu hoch. Außerdem wächst die Rente in dem Maß mit, wie der Verlauf der Krankheit die Gesundheit verschlechtert. Sozialversicherungspflichtige und Freiberufler, die über ein Versorgungswerk abgesichert sind, können zudem erst beim Berufsunfähigkeit von mehr als 50% mit Leistungen rechnen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherungen schließt also die Versorgungslücke. Nur Personen überwiegend körperlicher oder stark unfallgefährdeter Tätigkeit soll eine Pauschalregelung vereinbaren. Bei ihnen ist die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls hoch, und durch die Pauschalregelung bekommen Sie bereits um 50% Berufsunfähigkeit die volle Leistung.

Bauherrenversicherungen: die Bauherrenhaftpflicht

Der Bauherr haftet für Schäden, die andere Person durch sein Bauobjekt erleiden. Das gilt auch dann, wenn die Bauaufsicht auf den Architekten oder das Unternehmen übertragen wurde. Bei unzureichender Absicherung können sich zum Beispiel Kinder verletzen oder durch mangelnde Sicherung der Baugrube Schäden an Nachbarsgebäuden entstehen. Die Privathaftpflicht deckt Schäden bis zu 10.000 €. Als Besitzer eines fertigen Hauses sollte der Bauherr dann an die Gewässerschaden, an die Haftpflicht und die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht denken. Ordentlich gekündigt werden kann bis spätestens drei Monate vor eine Laufzeit. Verträge, die nach dem vierundzwanzigsten Juni 1994 geschlossen oder länger als fünf Jahre laufen, können zum Ende des Jahres und danach jährlich gekündigt werden. 10-Jahresverträge, die bis Ende 1990 geschlossen wurden, können mit dreimonatigen Frist zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zur außerordentlichen Kündigung bestehen folgende Möglichkeiten: Bei Verträgen nach den Bindungen von 1962 und stand bis Dezember 1986 kann der Versicherte mit Monatsfrist innerhalb von vier Wochen nach Zahlung des Schadens oder Ablehnung der Regulierung durch den Versicherer kündigen. Die Kündigung kann je nach Willen des Versicherten entweder sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres gelten. Die Prämie muss jedoch in jedem Fall bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gezahlt werden. Bei Tod des Versicherten geht der Vertrag auf die Erben über. Bei einem Verkauf des Gebäudes bekommt der Käufer nach Eintragung im Grundbuch den Vertrag, kann aber innerhalb eines Monats nach Umschreibung entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Die Prämie muss aber wieder bis zum Ende des laufenden Jahres gezahlt werden. Ein kleines Problem gibt es nur, wenn auf dem Haus eine Hypothek ist: Falls der Gläubiger diese Hypothek bei der Versicherung gemeldet hat, muss der Versicherte nachweisen, dass der Gläubiger mit der Kündigung einverstanden ist. Im Allgemeinen darf der Gläubiger aber seine Zustimmung nicht verweigern.

Berufsunfähigkeitsversicherungen

Nur 10% der Bundesbürger haben eine private Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen. Auch die Vertreter haben kaum einen Anreiz, ihre Kunden mit diesem Thema zu beglücken: Die Provisionen sind, vor allem im Vergleich zu Kapital-Lebensversicherungen - mager, und bei der Kapital-Lebensversicherung kann man immerhin eher über die angeblich hohen Leistungen im Schadensfall sprechen. Das Risiko, Frührentner zu werden, ist jedoch hoch. Jeder sechste Erwerbstätige wird vor dem fünfundsechzigstem Lebensjahr berufsunfähig. Nur wenige verlieren durch Unfälle ihrer Arbeitskraft. Meist sind es Krankheiten, die zum Ausscheiden zwingen. 1/3 aller früheren BU müssen aufgrund von Kreislaufkrankheiten den Beruf aufgeben, jeder Sechste wegen Rheuma, jeder Neunte wegen Magen- und Darmproblemen oder Stoffwechselkrankheiten. Eine Unfallversicherung schützt in diesem Fall nicht: 19% aller Berufsunfähigkeiten gehen auf einen Unfall zurück. Daher ist der Bedarf an Berufsunfähigkeitsversicherungen weit höher. Besonders wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherungen für Personen, die weder Ansprüche noch Vermögen haben und deren Existenz allein von ihrer Arbeitskraft abhängt. Es sind vor allem Berufsanfänger, junge Familie und Selbstständige. Rund die Hälfte scheidet vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsleben aus, weil sie berufsunfähig werden. Bei zwei Dritteln setzt die Berufsunfähigkeit zwischen 30 und 55 Jahren ein. Die Renten sind im Schnitt gering: Männer erhielten rund 500 €, Frau noch weniger. Zwar ist jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, doch in den ersten Jahren sind die Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren (und Zahlung von mindestens 36 Monate Pflichtbeiträgen) fällig- daher brauchen vor allem Berufsanfänger und Beamte auf Probe sowie auf Widerruf zusätzlichen Schutz: Sonst müssen sie zum Sozialamt gehen. Beamte können bei Dienstunfähigkeit in den ersten 10 Berufsjahren nur mit 35% und Freiberufler müssen sich privat absichern. Während der Berufsgenossenschaften greift nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, dafür gibt es bereits 20% Berufsunfähigkeitsrente. Gut abgesichert ist ein Geschädigter dagegen, wenn der Unfall durch andere verursacht wurde und diese eine Pflichtversicherung haben. Ein leitender Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von rund 5.000 € Monat bekommt ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsrente von 1800 €. Je höher das Einkommen ist, desto größer sind die Versorgungslücken. Bei 3000 € und darüber kommt man auf 750 €. Die Sozialversicherung zahlt und Angestellte oder Pflichtversicherte haben vom ersten Tag an Schutzansprüche für Berufs-, Unfall- oder Berufskrankheit. Das gilt auch für Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit, wenn innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre sechs Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Genießen Arbeitnehmerpflichtversicherte selbst nur einen Schutz, wenn sie insgesamt mindestens 60 Monate lang am Stück - Beiträge gezahlt haben. Ein älterer Angestellter muss unter Angabe seiner Sozialversicherungsnummer bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte eine Auskunft anfordern. Die Rentenversicherung zahlt bei Invalidität einen kleinen Zuschuss zum Lebensunterhalt. Für Hausfrauen, Auszubildende, Schüler und Studenten bekommen keine Erwerbsunfähigkeitsrente aus Sozialversicherung. Das gilt auch, wenn eine Hausfrau vorher berufstätig war.

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